IPR-gestützter Forschungstransfer – Erfindungsmeldung, Patentanmeldung

Erfindungsmeldung, Patentanmeldung

Formular zur Erfindungsmeldung

In Deutschland gilt das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG). Demnach müssen sogenannte Arbeitnehmererfindungen dem Arbeitgeber gemeldet werden. Arbeitnehmererfindungen sind Erfindungen, die von Arbeitnehmer*innen gemacht wurden. Dabei ist unerheblich, ob dies während der Arbeitszeit oder der Freizeit, im Hauptamt oder im Nebenamt geschah. Professor*innen gelten ebenso als Arbeitnehmer*innen im Sinne des ArbEG wie Promovierende oder studentische Hilfskräfte. Maßgeblich ist das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zur Universität.

Das ArbEG gilt streng genommen nur für Erfindungen, die grundsätzlich patentfähig sein könnten. Oft steht die Frage im Raum, inwieweit das der Fall ist oder ob sich die Abgabe einer Erfindungsmeldung überhaupt lohnt. Diese Fragen erörtern Sie am besten schon im Vorfeld mit Ihren Beauftragten für den IPR-gestützten Forschungstransfer Dr. Rebekka Bohmann oder Rolf Klingelberger in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Die Beauftragten für den IPR-gestützten Forschungstransfer helfen Ihnen auch gern beim Ausfüllen des Formulars zur Erfindungsmeldung, das Sie unter dem folgenden Link herunterladen können:

Link zur Erfindungsmeldung

Insbesondere sollte die Erfindungsmeldung folgende Punkte beinhalten:

  • Kurze und nachvollziehbare Beschreibung der Erfindung (das technische Problem, den Lösungsweg, die neuartigen Aspekte, die Vorteile gegenüber dem bekannten Stand der Technik)
  • Kontext der Erfindungsentstehung (z.B. in einem Drittmittelprojekt)
  • Angaben zu beteiligten Erfinder*innen und deren Erfindungsanteilen in % (auch externe Erfinder*innen)

Sehr wichtig ist weiterhin der Vermerk im Formular zur Erfindungsmeldung, wann eine Veröffentlichung der Erfindung geplant ist. Bitte zeigen Sie uns Ihre Veröffentlichungsabsicht so rechtzeitig an (mindestens 2 Monate vorher), dass der Hochschule ausreichend Zeit gegeben ist Ihre Forschungsergebnisse nach positiver Bedarfsanalyse sinnvoll und angemessen zu schützen. Wird die Erfindung ohne Anmeldung veröffentlicht, vereitelt die Vorveröffentlichung eine spätere Patenterteilung.

Wichtig:

Nach dem Ausfüllen des Formulars senden Sie dieses bitte per Email an die Beauftragten für den IPR-gestützten Forschungstransfer im SSC (Dr. Rebekka Bohmann, Rolf Klingelberger, patente@uni-due.de). Der Versand sollte aus einer Domain erfolgen, die zu einem der drei Campi (Duisburg, Essen, Klinikum) gehört. Email-Anhänge aus anderen Domains werden aus Gründen der Datensicherheit im SSC grundsätzlich nicht geöffnet. Der herkömmliche Versand in Papierform mit der Hauspost ist ebenfalls möglich. Hier kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.