Unterrichtsfach Biologie im Lehramtsstudium
Unterrichtsfach Biologie
Das Fach Biologie im Lehramtsstudium verbindet die wissenschaftlichen Grundlagen des Lebens mit der Frage, wie sich dieses Wissen verständlich und motivierend im Unterricht vermitteln lässt. Studierende erwerben Kenntnisse in zentralen biologischen Disziplinen wie Zoologie, Botanik, Genetik, Mikrobiologie, Ökologie und Evolutionsbiologie. Ergänzt wird dies durch fachdidaktische Ausbildung, Labor- und Felderfahrungen sowie schulpraktische Phasen. Die UDE und die Fakultät für Biologie bieten dafür ein Studienumfeld mit moderner Ausstattung, praxisnahen Lehrformaten—in enger Verbindung zu aktueller biologischer Forschung.
Biologie wird als Kernfach in mehreren Lehramtsoptionen angeboten und je nach gewählter Schulform mit einem weiteren Kernfach oder einem Unterrichtsfach kombiniert.
Für alle Lehrämter ist ein 6-semestriges Bachelorstudium vorgesehen, auf das ein viersemestriges Masterstudium folgt. Daran schließt sich der 18-monatige Vorbereitungsdienst (Referendariat) an.
Der Studienbeginn im Bachelor ist ausschließlich zum Wintersemester. Im Master ist ein Studienbeginn sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich.
Bachelor (B.A./B.Sc.)
Zugangsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife
- fachgebundene Hochschulreife (nicht die Fachhochschulreife!) oder
- ein als gleichwertig anerkannter Bildungsnachweis
- Der Zugang ohne Abitur ist durch die Verordnung über den Hochschulzugang für die in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 8. März 2010 geregelt. Informationen dazu finden Sie im Bereich Einschreibungswesen.
Zulassung
Die Zulassung zum ersten Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.
Für das Kernfach Biologie sind die folgenden B.A./B.Sc. Lehramtsstudiengänge aktuell zulassungsfrei:
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs
- Lehramt Sonderpädagogische Förderung
Für das Kernfach Biologie ist der Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen aktuell zulassungsbeschränkt.
Eine ausführliche Erläuterung mit Beispielen über die Ermittlung des NC finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/ermittlung_nc.shtml.
Verfahrensergebnisse im WS 25/26
Im Kernfach Biologie werden für die abgeschlossene Berufsausbildung 5 Punkte für die folgenden Ausbildungen gutgeschrieben:
- Biologielaborant/in
- Biologisch-technische/r Assistent/in
- Biotechnologische/r Assistent/in
- Chemielaborant/in
- Chemikant/in
- Chemisch-technische/r Assistent/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Krankenschwester/-pfleger
- Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA)
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- Medizinlaborant/in
- Notfallsanitäter/in
- Pharmakant/in
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
- Rettungsassistent/in
Die Bewerbung ist online an das Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen zu richten.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.
Die Bewerbung ist online an den Bereich Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen zu richten: www.uni-due.de/studierendensekretariat/startseite.shtml.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich i. d. R. bis zum 15. Juni jeden Jahres bei uni-assist. Dies gilt für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge und umfasst Anträge zur Zulassung zum Fachstudium, zur DSH-Direktzulassung sowie zum studienvorbereitenden Deutschkurs.
Mehr Informationen finden Sie auf dem Merkblatt des Studierendensekretariats (Einschreibewesen).
Für alle Lehramtsstudiengänge ist die Teilnahme am Online-Self-Assessment (Skala®) des Zentrums für Lehrkräftebildung Einschreibungsvoraussetzung. Ausführliche Informationen zu den Assessments (SkaLa®) erhalten Sie hier.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
-
Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss
sowie:
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Bis zum Vorbereitungsdienst sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. (i.d.R. durch Hochschulberechtigung)
- Keine Zugangsvoraussetzung für das Studium, Nachweis ist erst bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen; wird i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung erfüllt.
- Wer mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kann, muss während des Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und nachweisen.
- Wer Deutsch nicht als Erstsprache erlernt hat, aber seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.
Stundenverlaufspläne, Modulhandbücher und Fachprüfungsordnungen
für das Lehramt (B.A./B.Sc.) an ...
Gymnasien und Gesamtschulen
- Studienverlaufsplan
Stand: 08/2018 - Modulhandbuch
Stand: 05/2024 - FPO
Fachprüfungsordnung - GPO
Gemeinsame Prüfungsordnung
Haupt‐, Real‐ und Gesamtschulen
- Studienverlaufsplan
Stand: 04/2017 - Modulhandbuch
Stand: 05/2024 - FPO
Fachprüfungsordnung - GPO
Gemeinsame Prüfungsordnung
Berufskollegs
- Studienverlaufsplan
Stand: 04/2017 - Modulhandbuch
Stand: 05/2024 - FPO
Fachprüfungsordnung - GPO
Gemeinsame Prüfungsordnung
Sonderpädagogik
- Studienverlaufsplan
Stand: 05/2024 - Modulübersicht
Stand: 05/2024 - FPO
Fachprüfungsordnung - GPO
Gemeinsame Prüfungsordnung
Master (M.Ed.)
Zugangsvoraussetzungen
Die Masterstudiengänge für die Lehramtsoptionen
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs
sind aktuell zulassungsfrei.
Voraussetzung für die Zulassung ist in der Regel ein Bachelorabschluss mit entsprechender Lehramtsoption. Auch andere fachlich einschlägige Abschlüsse können berücksichtigt werden, sofern sie zwei nach § 3 Abs. 2 LZV zugelassene Fächer sowie bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Inhalte umfassen und ihre Gleichwertigkeit durch den Prüfungsausschuss festgestellt wird.
Die verbindlichen Regelungen entnehmen Sie bitte den Informationen des Akademischen Beratungszentrums:
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs
Zulassung
Die Zulassung ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.
Die Masterstudiengänge sind bei Vorliegen der oben genannten Zugangsvoraussetzungen zurzeit für alle Lehramtsoptionen zulassungsfrei.
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss im Bereich Einschreibungswesen.
Die Einschreibung kann während der Einschreibphase im Bereich Einschreibungswesen online vorgenommen werden (bei zulassungsfreien Masterstudiengänge bis Ende der Vorlesungszeit).
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Akademischen Auslandsamt.
Sprachkenntnisse
Studierende eines Lehramtsstudiums müssen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Studierenden ohne Allgemeine Hochschulreife fehlt i.d.R. dieser Nachweis (z. B. Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife am Berufskolleg mit nur einer Fremdsprache). Dieser muss bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erbracht werden. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt hat und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen. Der Nachweis von zwei Fremdsprachen ist daher keine Zugangsvoraussetzung für das Studium (Ausnahme: Sie kombinieren die Fächer Englisch und Türkisch). Für einzelne Teilstudiengänge werden bestimmte Sprachkenntnisse als Zugangsvoraussetzung für das Bachelor- bzw. Masterstudium verlangt und müssen entweder zur Einschreibung (Bachelor/Master) oder im Studienverlauf nachgewiesen werden.
Stundenverlaufspläne, Modulhandbücher und Fachprüfungsordnungen
für das Lehramt (M.Ed.) an ...
Gymnasien und Gesamtschulen
- Studienverlaufsplan
Stand: 08/2016 - Modulhandbuch
Stand: 05/2024 - FPO
Fachprüfungsordnung - GPO
Gemeinsame Prüfungsordnung
Haupt‐, Real‐ und Gesamtschulen
- Studienverlaufsplan
Stand: 04/2017 - Modulhandbuch
Stand: 05/2024 - FPO
Fachprüfungsordnung - GPO
Gemeinsame Prüfungsordnung
Berufskollegs
- Studienverlaufsplan
Stand: 08/2016 - Modulhandbuch
Stand: 05/2024 - FPO
Fachprüfungsordnung - GPO
Gemeinsame Prüfungsordnung
Lehramtsstudium
an der UDE
Die Universität Duisburg-Essen ist eine der größten Ausbildungsstätten für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen.
Studienberatung
Dr. Michael Meltzer
Kontakt
+49 201 183 4231
biologie.la@uni-due.de
S05 R03 H05
Sprechzeit
Mittwoch: 13 bis 14:30 Uhr im Büro
(wunschweise Online/Präsenz)
Anmeldung zur Videokonferenz hier
Aufgaben:
Allgemeine Studiengangsberatung
Anerkennung von Studienleistungen
Fragen zur Inklusion
Anträge auf Nachteilsausgleich