Studienangebot
Kurz und knapp
Beschreibung
Im Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen erwerben Sie insgesamt 120 Credits (European Credit Transfer System), auf jedes Semester entfallen dabei durchschnittlich 30 Credits. Die Credits verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Studienelemente:
Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen |
a) Fachwissenschaft einschließlich Fachdidaktik im ersten Fach und 3 Cr Anteil am Begleitmodul | 29 Credits |
b) Fachwissenschaft einschließlich Fachdidaktik im zweiten Fach und 3 Cr Anteil am Begleitmodul | 29 Credits |
c) Bildungswissenschaften und 3 Cr Anteil am Begleitmodul | 17 Credits |
d) Praxissemester, davon
|
25 Credits |
e) Masterarbeit f) Begleitmodul zur Master-Arbeit (integriert in a), b), c) enthalten) |
20 Credits |
Die Lehrinhalte der Fächer sind in Module gegliedert. Das Modulhandbuch enthält ausführliche Informationen zu den fachlichen Inhalten, Qualifikationszielen und den zugehörigen Lehrveranstaltungen. Die Fachprüfungsordnungen, in denen auch die Studienverlaufspläne abgebildet sind, regeln den formalen Ablauf des Studiums, z.B. die Regelstudienzeit, den Studienumfang, Umfang und Art der Prüfungen und Bewertung der Prüfungsleistungen. Soweit veröffentlicht, erhalten Sie die Dokumente in einer Liste am Ende dieser Seite sowie auf den Internetseiten der Fakultäten/Fächer, in den Sekretariaten der Unterrichtsfächer bzw. in der Fakultät für Bildungswissenschaften. Weitere Informationen finden Sie auch in dem Flyer Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen.
Studienverlauf
Fächerkombinationen
Im Master-Studiengang setzen Sie die Fächer des Bachelor-Studiengangs fort.
Das Studium des Bereichs Bildungswissenschaften ist ebenfalls verpflichtend.
Studiengangs- oder Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Studiengangsseiten des Bachelor-Studiengangs über die Fächerkombinationsmöglichkeiten und Anforderungen.
Prüfungen/ECTS-Credits
Die Masterprüfung besteht aus den Modul- und/oder Modulteilprüfungen in den Unterrichtsfächern, den Bildungswissenschaften, den Praxismodulen und der Master-Arbeit, für die jeweils ECTS-Credits vergeben werden.
Die Fachprüfungsordnungen der Unterrichtsfächer regeln die Form und den zeitlichen Umfang der Modul- oder der Modulteilprüfungen.
Infomaterial
Gesetze und Prüfungsordnungen
- Lehramtsausbildungsgesetz (LABG 2009, Fassung 2016)
- Lehramtszugangsverordnung (LZV 2016), Änderungsordnung der LZV
- Gemeinsame Prüfungsordnung für den Master-Studiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen
- Praxissemesterordnung; Änderungsordnung
Informationsmaterial
Fachprüfungsordnungen und Modulhandbücher
Fach |
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FPO* |
MHB** |
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MHB | ||
MHB | ||
Kunst (als Einzelfach) |
MHB | |
MHB | ||
Musik (2-Fach) |
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MHB | ||
FPO | MHB | |
MHB | ||
MHB | ||
MHB | ||
MHB | ||
MHB | ||
MHB | ||
MHB | ||
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) |
- | - |
* Fachprüfungsordnung, ** Modulhandbuch |
Zugang zum Studium
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist der erfolgreiche Abschluss
- eines Bachelor-Studiengangs mit den Lehramtsoptionen Gymnasien/Gesamtschulen oder Berufskolleg mit 2 Unterrichtsfächern an der Universität Duisburg-Essen bzw. unter Auflage nach Satz 4 eines aus zwei nach § 4 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern bestehenden Bachelor-Studiengangs an der Universität Duisburg-Essen, oder
- eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 4 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses festgestellt hat, oder
- eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 4 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit des Studiums und des Abschlusses sowie ein Niveau des Abschlusses festgestellt hat, das dem eines Abschlusses an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes entspricht.
Die Zugangsvoraussetzungen können Sie in der Gemeinsamen Prüfungsordnung des Master-Studiengangs mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen nachlesen.
Liegt zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Master-Studiengang noch kein Abschlusszeugnis nach Abs. 2 GPO vor, kann die Bewerberin oder der Bewerber vor-läufig unter der Bedingung zugelassen werden, dass die Erbringung sämtlicher Prüfungsleistungen nachgewiesen wird, aufgrund der bereits bewerteten Prüfungsleistungen die Voraussetzungen des Abs. 3 GPO vorliegen und das Zeugnis nach Abs. 2 GPO bis zum 15. Dezember bzw. 15. Juni nachgereicht wird.
Die Fachprüfungsordnungen des Master-Studiengangs können darüber hinausgehend besondere Regelungen für die Zulassung zum Studium enthalten.
Zulassung
Die Zulassung ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.
Dieser Studiengang ist bei Vorliegen der oben genannten Zugangsvoraussetzungen zurzeit zulassungsfrei.
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss im Bereich Einschreibungswesen.
Die Einschreibung kann während der Einschreibphase im Bereich Einschreibungswesen online vorgenommen werden (bei zulassungsfreien Masterstudiengänge bis Ende der Vorlesungszeit).
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Akademischen Auslandsamt.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
Informationen zum Deutschen Sprachtest für den Hochschulzugang (DSH)
Weitere Sprachkenntnisse
Bis zum Vorbereitungsdienst sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. (i.d.R. durch Hochschulberechtiung)
- Keine Zugangsvoraussetzung für das Studium, Nachweis ist erst bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen; wird i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung erfüllt.
- Wer mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kann, muss während des Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und nachweisen.
- Wer Deutsch nicht als Erstsprache erlernt hat, aber seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.
Die Sprachanforderungen in den Fächern Englisch, Türkisch, Französisch und Spanisch müssen bereits zur Einschreibung bzw. im Verlauf des Bachelor-Studiums nachgewiesen werden. Studiengangs-/ Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Seiten des Bachelor-Studiengangs. Der Nachweis von türkischen Sprachkenntnissen ist zum WiSe 2020/21 nicht zu erbringen. Siehe auch unter "Aktuelles" aus dem Institut für Turkistik, Beitrag vom 06.07.2020.
Für die Unterrichtsfächer Geschichte, Philosophie, Katholische Religionslehre und Evangelische Religionslehr sind zur Umschreibung in den Master of Education bestimmte klassische Philologien nachzuweisen.
Fach |
Anforderungen |
Nachweis |
Geschichte |
Kleines Latinum |
Zugangsvoraussetzung zur Einschreibung in den Master |
Philosophie/ |
Kleines Latinum od. Kenntnisse in Altgriechisch (Graecum) |
|
Evangelische Religionslehre |
Altgriechisch (Graecum) sowie Latein (Latinum) oder |
|
Katholische Religionslehre |
Latein (Latinum) sowie Grundkenntnisse in Hebräisch und Griechisch |
Informationen zum Nachholen der Sprachkenntnisse an der Universität Duisburg-Essen finden Sie beim Institut für Optionale Studien (IOS). Informationen unter
http://www.uni-due.de/ios/sprachkurse_e1_faq.php
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Der verpflichtende Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten in den Fächern Englisch, Französisch, Spanisch und Türkisch ist bereits im Bachelorstudium abzuleisten (Näheres regeln die Fachprüfungsordnungen des Bachelor-Studiengangs).
Praktika
Beschreibung
Pflichtpraktika
Pflicht
Praktikumsdauer
5 Monate
Nachweisfrist
Alle Praxisphasen werden schriftlich in dem Portfolio Praxiselemente (ein selbst angelegter Ordner, in dem Sie Dokumente und Ergebnisse der Selbstreflexion sammeln) festgehalten, um somit die Entwicklungsschritte im Kompetenzaufbau systematisch zu dokumentieren. Die Pflicht zur Führung des Portfolios beginnt mit Aufnahme des ersten Praxiselements (i.d.R. Eignungs- und Orientierungspraktikum) und endet mit dem Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat). Weitere Informationen zu dem Portfolioanteil des Praxissemesters erhalten Sie hier.
Inhalte
Das Praxissemester findet im 2. Semester (spätestens im dritten Semester) des Masters statt und wird am Lernort Schule bzw. am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und in universitären Begleitveranstaltungen absolviert. Ausführliche Informationen zum Kompetenzerwerb, Zeitraum und zu den Leistungsanforderungen bietet die Gemeinsame Prüfungsordnung des Master-Studiengangs mit der Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen. Weitere Informationen zum Ablauf und zur Organisation des Praxissemesters bieten der Leitfaden Praxissemester, die Informationsseite zum Praxissemester des ZLBs und das Lehramtswiki.
Weiterführende Informationen
ECTS-Credits
25 ECTS
Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt
Allgemeine Studienberatung für Studieninteressierte und Studierende
Beratung am Campus Duisburg
Dienstags von 10:00 - 12:00 Uhr.
Adresse der Beratung
Geibelstraße 41
SG 066/067
47057 Duisburg
Beratung am Campus Essen
Mittwochs von 13:00 - 15:00 Uhr.
Adresse der Beratung
Universitätsstraße 2
T02 S00 L-Gang
45141 Essen
Wegbeschreibung zum ABZ:
Eingang über das Mensa-Foyer, vor den Treppen links in den nächsten Flurbereich, hinter dem Großschachspiel zum Wartebereich des ABZ.
Studieninformation in unseren Innenstadtbüros in Duisburg und Essen
Möchten Sie sich lediglich über einen oder mehrere Studiengänge informieren und benötigen kein Beratung, so können Sie auch eines unserer Innestadtbüros in Duisburg oder Essen besuchen. Die Öffnungszeiten und die genaue Adresse finden Sie auf unserer Kontaktseite.
Persönliche Beratung ohne Anmeldung - online
Wir bieten Ihnen montags (17 – 18:30 Uhr) und donnerstags (10 – 12 Uhr) eine Offene Sprechstunde über ZOOM an und laden Sie dazu ein, unser Beratungsteam im genannten Zeitraum zu kontaktieren. Sie erreichen uns im genannten Zeitfenster unter folgendem Link.
Bei erhöhtem Beratungsbedarf kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten dafür um Verständnis und um ein wenig Geduld im digitalen Warteraum.
Bitte beachten Sie, dass die Beratung an Feiertagen leider ausfallen muss.
Über Ihren Browser (Chrome, Firefox und Safari) können Sie ohne weitere Softwareinstallationen teilnehmen. Bitte beachten Sie für die ZOOM-Beratung die Datenschutzhinweise der Universität Duisburg-Essen.
Allgemeine Hinweise zur Zoom-Beratung:
Bitte bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor und formulieren die wichtigsten Fragen schon im Vorfeld.
Bitte tragen Sie sich unbedingt mit Ihrem Klarnamen als Gesprächsteilnehmer*in ein.
Bitte aktivieren Sie Ihre Kamera und Ihr Mikrofon, im besten Fall nutzen Sie bitte ein Headset.
Wenn Sie über keine Kamera verfügen, können Sie auch unsere Mailberatung nutzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei ausgeschalteter Kamera auch unsere Kamerafunktionen deaktivieren.
Kontakt zur Fakultät und Fachberatung
Fakultät
Fakultät für Bildungswissenschaften am Campus Essen, sowie
die Fakuläten, in denen die Unterrichtsfächer angesiedelt sind.
Kontakt zu den Fächern:
Kunst (als Einzelfach) |
Musik (2-Fach) |
Wirtschaftslehre-Politik/Sozialwissenschaften |
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) |
Die restlichen Links werden wir einbinden, sobald die Dokumente veröffentlicht sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) hat eine Seite eingerichtet, auf der Sie Dokumente und Links zur künftigen Bachelor-Master-Struktur des Lehramtsstudiums an der Universität Duisburg-Essen finden. Zudem organisiert das ZLB ein LehramtsWiki rund um die Lehrerbildung an der Universität Duisburg-Essen und darüber hinausgehende Belange. Auch auf der Seite des Schulministeriums NRW werden häufig gestellte Fragen zur neuen Lehrerausbildung beantwortet.
Das Akademische Beratungs-Zentrum Studium und Beruf (ABZ) bietet darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Beratung zu Studienmöglichkeiten, - inhalten, Zugangsvoraussetzungen, Zulassungsbedingungen und zu Studienwahlprozessen an. Die Beratungszeiten und Kontaktdaten finden Sie hier.
Sollten Sie Mitarbeitende*r der Universität Duisburg-Essen sein und Anmerkungen zum Inhalt der Website haben, wenden Sie sich bitte direkt an abz.lehramt@uni-due.de
Beratungseinrichtung der Fakultät
Fachberatung des Studiengangs (Lehrende)