Coronavirus: UDE-Testempfehlung

Testempfehlung

Für Tätigkeiten in Präsenz empfiehlt die UDE regelmäßige Tests.

Bereitstellung von Selbsttests (Laientests)

Die UDE stellt Beschäftigten Coronaselbsttests (Laientests) zur Überprüfung ihres Gesundheitsstatus kostenfrei zur Verfügung.

Die Ausgabe der Coronaselbsttest erfolgt über die einzelnen Organisationseinheiten (Dekanate, Dezernate, etc.). Sie können sukzessive bestellt und ausgegeben werden.

Wichtige Hinweise:

  1. Bei der Anwendung der Tests ist zu bedenken, dass Coronatests immer nur eine Momentaufnahme darstellen. Ihr Einsatz kann kein coronafreies Umfeld garantieren. Auch Geimpfte und Genesene können das Virus in sich tragen, ohne es zu bemerken.
    Das betriebliche Maßnahmenkonzept gilt unabhängig von der Durchführung von Tests und ist weiterhin uneingeschränkt umzusetzen und einzuhalten (AHA + A + L Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske, Corona-Warn-App, Lüften …). Die Tests können aber dazu beitragen, ansteckende aber symptomfreie Personen zu erkennen und somit mögliche Übertragungen zu vermeiden.
     
  2. Kostenpflichtigkeit bei Nutzung von Testzentren ab 30.06.2022. Durch eine Gesetzesänderung wird das grundsätzlich kostenlose Angebot für anlasslose Testungen in den Bürgerteststellen derzeit „ausgesetzt“, Bereiche des Gesundheitswesens oder der Altenpflege sind davon ausgenommen.
    U.a. haben folgende Personen mit entsprechendem Nachweis weiterhin Anspruch auf kostenfreie Tests:
    • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
    • Personen, die mit nachgewiesener Corona-Infektion einen Test zur Beendigung der Absonderung benötigen
    • Personen, die mit einer infizierten Person in einem Haushalt leben

Folgende Personen haben die Möglichkeit, einen Test mit einem geringen Eigenanteil von 3,-Euro durchführen zu lassen:

  • Personen, die eine „rote“ Warnung auf der Corona-Warn-App erhalten haben
  • Personen, die am gleichen Tag eine Veranstaltung im Innenraum besuchen werden
  • Personen, die eine Person besuchen, die älter 60 Jahre ist oder die ein Risiko besitzt, schwer an Covid-19 zu erkranken.

Für die Inanspruchnahme der kostenfreien bzw. vergünstigten Tests müssen Nachweise erbracht werden. Die Testzentren halten dafür teilweise Formulare bereit (Selbstauskunft).
Alle anderen anlasslosen Testungen sind jetzt kostenpflichtig – die Kosten richten sich nach den Gebühren des jeweiligen Testzentrumsbetreibers.

Die beiden Testzentren auf dem Gelände der UDE bleiben dennoch bis auf Weiteres in Betrieb.

Wie verhalte ich mich richtig bei einem positiven Testergebnis?

Ein positives Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis muss umgehend durch einen weiteren Schnelltest in einem Testzentrum oder einen PCR-Test überprüft werden. Sprechen Sie hierzu Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder das örtliche Gesundheitsamt an. Positive Coronaschnelltests (durch geschultes Personal) sind seitens der durchführenden Stelle gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtig. Beschäftigte informieren zusätzlich das Personaldezernat (personaldezernat@uni-due.de), Studierende das Studierendensekretariat(studierendensekretariat-essen@uni-due.de).

Bis das Ergebnis des zweiten Tests vorliegt, dürfen Einrichtungen und Gelände der UDE nicht betreten werden. Wenn eine Covid-19-Ansteckungsfähigkeit durch den PCR-Test bestätigt wird (PCR-Test positiv), ist gemäß Corona Test- und Quarantäneverordnung NRW eine häusliche Quarantäne einzuhalten.