Studienverlaufsplan (Vertiefung Türkisch)

Modulhandbuch (Vertiefung Türkisch)

 Prüfungswesen

Prüfungswesen Kulturwirt

Beratung

Dr. Torsten Caeners (Koordinator Kulturwirt)

Prof. Işıl Uluçam-Wegmann (nur Fachwissenschaft Türkisch)

Modulverantwortliche

Modul

Modulverantwortlicher

Kontrastive Studien

Dr. Yasemin Dayioglu-Yücel

Kulturelle Kompetenz

Dr. Ekin Şen / Dr. David İcyer

Fachübergreifendes Modul

Nurten Kum / Dr. Ekin Şen

Studienbeginn, Ort, Regelstudienzeit

Studienort

Campus Essen (nur Fachwissenschaft Türkisch)

Studienabschluss

Master of Arts

Studienbeginn

Wintersemester

Regelstudienzeit

4 Semester (2 Jahre)

Studiengangsinhalte

Im Studiengang Kulturwirt kann das Fach Türkisch als eine von zwei Fachwissenschaften gewählt werden.

Einen Überblick über die vollständigen Inhalte des Studiengangs finden Sie auf der Seite des Akademischen Beratungszentrums.


 

Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt

Das Studium vermittelt insbesondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden, die zu Tätigkeiten zum Beispiel in folgenden Bereichen, in örtlicher Hinsicht auch in der Türkei, dienen: Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen auch internationalen Branchen, Print- und elektronische Medien, IT-Bereich, Bildungsarbeit, Museen, Archive, Verlage, Unternehmenskommunikation, Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung, Eventmanagement, Citymanagement, Kulturmanagement, Consulting, Stadt- und Regionalmarketing, Tourismusbranche.

Die Vertiefung Türkisch befähigt, die erworbenen Kenntnisse in Branchen und Unternehen mit Türkeibezug einzusetzen.

 

Zugang zum Studium und Voraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen

Um die Vertiefung Türkisch im Master studieren zu können, muss die vertiefung bereits im Bachelor studiert worden sein.

Erfolgreicher Abschluss des Bachelor-Studiengangs „Kulturwirt“ an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren interdisziplinären Studiengangs mit sprach- und kulturwissenschaftlichen sowie betriebswirtschaftlichen Inhalten.

Die Gesamtnote des Abschlusses muss in der Regel mindestens 2,3 sein.

Als gleichwertig angesehen wird in der Regel ein mindestens dreijähriger einschlägiger Studiengang mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einem Gesamtworkload von mindestens 180 Credits mit einer Kombination der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre sowie einer der am „Kulturwirt“ beteiligten Sprach- und Kulturwissenschaften.

Für die Feststellung der Gleichwertigkeit ist der Studiengangsmanager Herr Dr. Torsten Caeners zuständig. Es wird für Absolvent*innen einschlägiger Studiengänge festgelegt, welche zusätzlichen Prüfungsleistungen bis zu welchem Zeitpunkt erbracht werden müssen. In begründeten Einzelfällen kann über die Ausnahme von der geforderten Mindestnote entschieden werden. Bei der Entscheidung sind insbesondere die Höhe der Abweichung von der Mindestnote, die Benotung der Abschlussarbeit mit der Note „gut“ oder besser, die Studiendauer sowie herausragende Einzelleistungen im Studienschwerpunkt maßgebend.

Zulassung

Bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ist dieser Studiengang zulassungsfrei. Die Einschreibung erfolgt online während der Einschreibungsfrist im Bereich Einschreibungswesen. Die Einschreibungen in Master-Studiengänge sind bis Vorlesungsende möglich.

Video-Tutorial zur Online-Immatrikulation

Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich bis zum 15.09. jeden Jahres beim Akademischen Auslandsamt des Campus Essen.

Prüfungsausschuss

Prüfungsausschuss Kulturwirt BA/MA

 

Besondere Einschreibungsvoraussetzungen

Siehe "Sprachkenntnisse"

 

Informationen für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland

finden Sie im Akademischen Auslandsamt/International Office

 

Sprachkenntnisse

Deutsch

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.

  • Bildungsinländer*innen (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
  • Bürger*innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger*innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
  • Bürger*innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.

 

Türkisch

Bei Wahl der Fachwissenschaft Türkisch sind fundierte Kenntnisse des Türkischen erforderlich, um Veranstaltungen der Sprache folgen zu können, selbstständig Texte auf Master-Niveau lesen und verfassen zu können, Hausarbeiten und Modulklausuren schreiben zu können sowie zum Zwecke des Selbststudiums. Studierende, deren Muttersprache nicht Türkisch ist, oder die Sprachkompetenzen im Bachelor-Studiengang nicht auf mindestens C1-Niveau erreicht haben, müssen vor Aufnahme des Studiums Sprachkenntnisse im Türkischen entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Über die Form des Nachweises der fremdsprachlichen Kompetenzen sowie über die Anerkennung gleichwertiger Kenntnisse der erforderlichen Voraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Ansprechperson für Fragen zu den Sprachzertifikaten ist David Icyer.

 

 Auslandsaufenthalt

 

Obwohl kein obligatorischer Auslandsaufenthalt vorgesehen ist, wird die Möglichkeit, im Rahmen bestehender Kooperationen, Studienabschnitte im Ausland zu verbringen, gefördert. Leistungen, die an einer Partneruniversität im In- oder Ausland erbracht worden sind und in den Master-Studiengang „Kulturwirt“ passen, werden den Studierenden durch den/die Fachvertreter*in in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss anerkannt. Der Studiengang ist über das ERASMUS-Netzwerk mit ca. 45 Hochschulen in Großbritannien und mit zahlreichen weiteren Hochschulen in anderen Ländern Europas vernetzt.

Ansprechpartnerin für ERASMUS ist Dr. İnci Öykü Yener-Roderburg

Ansprechpartnerin für Auslandsaufenthalte ist Dr. Zeynep Tüfekçioğlu