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Was es zu beachten gilt

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln bei Präsenzprüfungen

  • von Arne Rensing
  • 22.05.2020

Die Durchführung von schriftlichen und mündlichen Prüfungen ist an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen wieder möglich. Das sagen die aktuellen Rechtsvorschriften und die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Doch was gilt es dabei zu beachten? Die an der UDE geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln dafür sind jetzt im "Maßnahmenkonzept zur Durchführung von Präsenzprüfungen" festgelegt worden, das das allgemeine betriebliche Maßnahmenkonzept der UDE ergänzt.

Fortschreibung, Service und Eigenverantwortung

Die Vorgaben gehen ins Detail, regeln jedoch nicht jeden Einzelfall oder jede Sonderkonstellation. Auch sind sie nicht abschließend, sondern werden bei Bedarf schrittweise fortgeschrieben. Sie stellen einen Rahmen dar, der eigenverantwortlich ausgefüllt werden darf und soll.

Für zentral gebuchte Prüfungsräume übernimmt das UDE-Gebäudemanagement einen „corona-full-service“: auf dem Campus, an den Gebäudeeingängen und inklusive eines corona-konformen Prüfungsraums. Ab der Tür zum Prüfungsraum liegt die Verantwortung für sicherheitsbewusstes Verhalten bei den Prüfer*innen und Aufsichtsführenden sowie den verantwortlichen Fakultäten. Diese stehen darüber vollständig in der Pflicht, wenn sie nicht zentral gebuchte Prüfungsräume verwenden.

Zum Download:
http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/massnahmenkonzept-durchfuehrung-praesenzpruefungen.pdf

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