Portrait Prof. Dr. Benno Hartung
© UDE/Bettina Engel-Albustin

Neu an UDE/am UK Essen: Benno Hartung

Drogen im Straßenverkehr

  • von Dr. Alexandra Nießen
  • 07.02.2023

Grün sind sie sich nicht: Drogen und Fortbewegung. „Alkohol und andere Drogen können die Fahrsicherheit enorm reduzieren. Und zwar beim Autofahren genauso wie auf dem Rad oder E-Scooter“, sagt Dr. Benno Hartung. Der neue Rechtsmedizin-Professor an der Medizinischen Fakultät der UDE erforscht, wie sich vor allem Alkohol- und Cannabiskonsum auf den Straßenverkehr auswirken. Zudem untersucht er am Institut für Rechtmedizin des Universitätsklinikums Essen (UK Essen) den Einfluss von Psychopharmaka auf die Fahrsicherheit.

In Deutschland gibt es fürs Fahren unter Alkoholeinfluss verschiedene Promillegrenzen. Für andere Drogen ist das Regelwerk weniger komplex. Wer neben einem positiven Blutbefund noch alkohol- oder drogenbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. „Bei Alkohol ist von absoluter Fahrunsicherheit bei 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration zum Fahrtzeitpunkt auszugehen“, sagt Hartung. Dann ist die Grenze zur „absoluten“ Fahrunsicherheit überschritten. Bei Cannabis gibt es keinen „absoluten“ Grenzwert. „Menschen, die regelmäßig Cannabis konsumieren, schränkt es beim Fahrradfahren wenig ein, sie können weiter fahrsicher sein. Wer es nur selten raucht oder verschiedene Drogen kombiniert, muss mit potenzierten Einschränkungen rechnen“, erklärt er.

Der Konsum der Substanzen kann illegal oder auf Rezept erfolgen. Aber nur für ärztlich verordnete Substanzen gilt das „Medikamentenprivileg“. Schwierig wird die Unterscheidung zwischen Medikamentenwirkung und Erkrankung, wenn die Ursache für Fahrunsicherheit gesucht wird. „Wir planen derzeit zu untersuchen, wie stark Pregabalin die Fahrsicherheit beeinflusst“, sagt der 45-Jährige. Der Arzneistoff wird Erwachsenen verschrieben, die unter Epilepsie oder Angststörungen leiden. „Wir werden das in einem Fahrsimulator analysieren“, so der Institutsleiter. Das UK Essen wird einen eigenen Simulator anschaffen.

Die Interessen des Rechtsmediziners reichen noch weiter – bis zum Eintritt des Todes. „Wir erhalten regelmäßig kriminalpolizeiliche Anfragen zur Todeszeitschätzung. Hierzu möchte ich an die Essener Tradition zur Todeszeitschätzung anknüpfen“, so Hartung. Weltweit etabliert hat sich die temperaturgestützte Methode von Claus Henßge, dem ehemaligen Leiter der UDE-Rechtsmedizin.

Hartung studierte Medizin an der Universität Marburg (1997-2000) und der TU München (2000-03). Von 2004 bis 2005 arbeitete er in der Pathologie der LMU München. Danach ließ er sich in der Schweiz ausbilden: in der Chirurgie des Kantonspitals Graubünden (2005/06) und der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Uni Bern (2006/07). Zurück in Deutschland war er von 2007 bis 2021 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Universitätsklinikum Düsseldorf, in dessen Institut für Rechtsmedizin er von 2014 bis 2021 als stellvertretender Leiter tätig war. Bevor er an die UDE kam, war er Professor für Rechtsmedizin an der LMU. Seine Forschung wurde mehrfach ausgezeichnet.

Weitere Informationen:
https://www.uk-essen.de/en/rechtsmedizin/startseite/

Prof. Dr. med. Benno Hartung, Institut für Rechtsmedizin, Tel. 0201/723-3600, benno.hartung@uk-essen.de

Redaktion: Alexandra Nießen, Tel. 0203/37 9-1487, alexandra.niessen@uni-de.de

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