MA Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik

MA Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik

IBEP: relevant, praxisorientiert, international

Der IBEP befasst sich mit wichtigen aktuellen Debatten der internationalen Beziehungen, Friedens- und Entwicklungspolitik. Er verbindet eine fundierte theoretische Ausbildung im Fachgebiet Internationale Beziehungen (IB) mit einer intensiven praxisorientierten Ausbildung im Teilgebiet Entwicklungspolitik (EP). Er ermöglicht Studierenden, sich auf zwei von drei Weltregionen – Ostasien, Europa oder Subsahara-Afrika – zu spezialisieren und so Regionalexpertise in entwicklungs- und friedenspolitischen Fragestellungen zu erwerben oder zu vertiefen. Mit der Regionalexpertise, den im Auslandspraktikum gesammelten praktischen Erfahrungen und gemeinsamen Veranstaltungen mit dem internationalen Studiengang Development and Governance bereitet der IBEP Studierende perfekt auf ein internationales Arbeitsfeld vor.

Eckdaten

Studienbeginn Wintersemester
Regelstudienzeit 4 Semester / 120 ECTS
Studieninhalte Internationale Beziehungen,
Friedens- und Konfliktforschung,
Entwicklungspolitik,
Regionalschwerpunkte

Praxisorientiert sowie qualifizierend für Promotion

Internationalisierungsgrad 12-wöchiges Auslandspraktikum, auf Deutsch und Englisch,
gemeinsame Veranstaltungen mit den internationalen Studierenden des MA Development and Governance
Zulassungsmodus zulassungsbeschränkt,
Eignungsfeststellungsverfahren
Unterrichtssprachen Deutsch, Englisch

Testimonials unserer Studierenden

Perspektiven

Das praxisorientierte Studium ermöglicht Ihnen die berufliche Tätigkeit in einem breiten Bereich von Berufsfeldern, qualifiziert Sie aber auch für eine Promotion.

Die Absolvent*innen des Studiengangs verfügen nach einem erfolgreichen Abschluss über die relevanten Kompetenzen für die wissenschaftliche und die praktische Arbeit im Bereich der internationalen Politik, der Entwicklungspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit. Vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach interkultureller Kompetenz in den einschlägigen Disziplinen der Sozialwissenschaften wie auch in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sind die Absolvent*innen des Studiengangs mit profunden Kenntnissen über die genannten Regionen ausgestattet. Diese gezielte Kombination von politik- und regionalwissenschaftlicher Expertise vermittelt den Studierenden die wissenschaftlichen Kompetenzen für das Fachgebiet IB, die sie sowohl für eine weitere wissenschaftliche Tätigkeit als auch für die Praxis der EZ unmittelbar nutzen können.

Je nach individueller Schwerpunktsetzung, z.B. durch die Wahl der Regionalmodule, des internationalen Praktikums, der Masterarbeit etc., qualifiziert der Studiengang für die Ausübung eines Berufs z.B. in folgenden Feldern:

  • Staatliche Institutionen und Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen, z.B. im Feld der Entwicklungszusammenarbeit und Konfliktbearbeitung
  • Stiftungen
  • Wissenschaftliche Institutionen, z.B. Universität oder Forschungseinrichtungen
  • Politikberatung, Organisationsberatung
  • Medien und Öffentlichkeitsarbeit
  • Wirtschaft

Aufbau und Inhalte des Studiengangs

Für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik wurden erstmals im Wintersemester 2006/2007 Studierende aufgenommen. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Ab dem zweiten Semester erfolgt eine regionale Spezialisierung und im vierten Semester wird die Masterabschlussarbeit angefertigt.

Prüfungsordnung

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik an der Universität Duisburg-Essen vom 22. Juli 2021 ...weiterlesen

1. Ziele des M.A. Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik

Absolvent*innen des M.A. Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik

  • erwerben Schlüsselqualifikationen für Berufsfelder bei internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und im diplomatischen Dienst,
  • verfügen über spezifische Regionalkenntnisse,
  • erwerben interkulturelle Kompetenz durch Studienprojekte im Ausland,
  • sind vertraut mit den Kontroversen der Theorieentwicklung internationaler Beziehungen und der Globalisierungsprozesse,
  • sind in der Lage, Ursachen gewalttätiger Konflikte, von Staatszerfall und Unterentwicklung zu analysieren,
  • können die Funktionsweise und Strukturen internationaler Politikfelder und die jeweiligen Rollen und Interessen staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure, internationaler und regionaler Organisationen einschätzen und
  • können die Erfolgsaussichten unterschiedlicher multilateraler Handlungsoptionen für die Überwindung von Armut und der Verhinderung und Beendigung von Bürgerkriegen und zwischenstaatlichen Konflikten bewerten.

2. Profil

Der vom Institut für Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen getragene M.A. Studiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik (IBEP) verbindet eine fundierte theoretische Ausbildung im Fachgebiet Internationale Beziehungen (IB) mit einer intensiven Ausbildung im Teilgebiet Entwicklungspolitik (EP). Der Bereich der Entwicklungspolitik zeichnet die Politikwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen in besonderer Weise aus; mit der räumlichen und institutionellen Nähe zum Institut für Entwicklung und Frieden (INEF) weist dieser Zweig der Entwicklungspolitik eine wissenschaftliche Konstellation auf, die in dieser Art in Deutschland einzigartig ist. Neben den einschlägigen Theorien und Themen der IB – regionale Kooperation und Integration, internationale Organisationen, Globalisierung, internationale Wirtschaftsbeziehungen, etc. – legt der Studiengang daher besonderes Augenmerk auf Theorien von Global Governance, Friedens- und Konfliktforschung, die Nord-Süd-Beziehungen sowie die entwicklungspolitische Praxis.

3. Regionale Spezialisierung, Auslandsaufenthalt und Berufsqualifizierung

Ein zweites Alleinstellungsmerkmal erfährt der Studiengang durch seine regionale Orientierung auf mindestens drei Weltregionen: Ostasien, Europa und Afrika (primär Subsahara-Afrika). Die Konzentration und die Anwendung der theoretischen Kenntnisse auf diese Regionen erlauben einen praxis- und anwendungsbezogenen Zugang zu entwicklungspolitischen Fragestellungen. Vor dem Hintergrund der steigenden Nachfrage nach interkultureller Kompetenz in den einschlägigen Disziplinen der Sozialwissenschaften wie auch in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sind die Absolvent*innen des Studiengangs daher mit profunden Kenntnissen über die genannten Regionen ausgestattet. Diese gezielte Kombination von politik- und regionalwissenschaftlicher Expertise vermittelt den Studierenden die wissenschaftlichen Kompetenzen für das Fachgebiet IB, die sie sowohl für eine weitere wissenschaftliche Tätigkeit als auch für die Praxis der EZ unmittelbar nutzen können. Die gegenstands- und zeitnahe Komponente soll durch einen achtwöchigen Auslandsaufenthalt gefördert werden, welcher je nach Neigung eine eher theoretisch-akademische oder eine dezidiert praxisbezogene Ausrichtung annehmen kann. Die Absolvent*innen des Studiengangs verfügen nach einem erfolgreichen Abschluss über die relevanten Kompetenzen für die wissenschaftliche und die praktische Arbeit im Bereich der internationalen Politik, der Entwicklungspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit.

4. Masterarbeit und Prüfungen

Die Masterarbeit wird im 4. Semester in maximal vier Monaten erstellt. Sie muss die grundlegenden Standards einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit erfüllen und kann auch die Darstellung der Ergebnisse eines Studienprojektes zum Inhalt haben. Die Masterarbeit ist in deutscher oder in einer allgemein vom Prüfungsausschuss akzeptierten Fremdsprache oder einer im Einzelfall akzeptierten Fremdsprache abzufassen. Alle mündlichen und schriftlichen Prüfungen können in Englisch erfolgen.

Basis-, Regional- und weitere Module

Basismodule

Modul 1: Global Governance und Internationale Beziehungen

  • Global Governance and Development
  • Theorien und Problemfelder internationalen Regierens

Modul 2: Entwicklung

  • Entwicklungstheorie und Entwicklungspolitik
  • Democracy and Governance

Modul 3: Methoden und Forschungsdesign

  • Empirische Methoden und Forschungsdesigns in der Politikwissenschaft
  • Forschungsdesign und Methodenanwendung

Modul 4: Konfliktbearbeitung und Peacebuilding

  • Ursachen und Dynamiken von Gewaltkonflikten
  • Conflict Transformation and Peacebuilding

oder

  • Außenpolitik und regionale Konfliktbearbeitung Europas/Afrika/Ostasiens

Regionalmodule

Modul 5: Regionalmodul I ("Großes Regionalmodul")

Politics in the European Union

  • Entwicklung und Entwicklungspolitik Europas
  • Außenpolitik und regionale Konfliktbearbeitung Europas

African Politics

  • Entwicklungsprobleme und -strategien Afrikas
  • Außenpolitik und regionale Konfliktbearbeitung in Afrika

Chinese Politics

  • Entwicklungsprobleme und -strategien Ostasiens
  • Außenpolitik und regionale Konfliktbearbeitung in Ostasien

Modul 6: Regionalmodul II ("kleines Regionalmodul")

Politics in the European Union

  • Entwicklung und Entwicklungspolitik Europas

African Politics

  • Entwicklungsprobleme und -strategien Afrikas

Chinese Politics

  • Entwicklungsprobleme und -strategien Ostasiens

Weitere Module

Modul 7: Praxismodul

  • Freies Wahlangebot
  • Praxis der Entwicklungszusammenarbeit

Modul 8: Auslandsaufenthalt/Praktikum

  • Auslandsaufenthalt/Praktikum

Modul 9: Abschlussmodul

  • Kolloquium zur Masterarbeit
  • Masterarbeit

In Modul 9 ergeben sich durch das Kolloquium 28 CP für die Arbeit und 2 für das Kolloquium.

Studienverlaufsplan

Studienplan ab dem WS 2021/22
(informelle Kurzübersicht, ausschlaggebend ist die Anlage 1 der Prüfungsordnung vom 22. Juli 2021)

V = Vorlesung, S = Seminar, POL = Problemorientiertes Lernen, K = Kolloquium

Auslandspraktikum

Funktion und Schwerpunkte des Auslandsaufenthaltes

Der in der Regel 12-wöchige Auslandsaufenthalt dient dem Erwerb praxisbezogener Kompetenzen im Bereich der internationalen Politik, der Entwicklungspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit. Interkulturelle Kompetenzen und sprachliche Kenntnisse werden dabei vertieft. Praxisbezogene Kompetenzen können im Ausland auch im Rahmen eines Studienprojektes erworben werden. Das Projekt wird von Studierenden mit Unterstützung von Dozierenden entworfen und bezieht sich auf die Arbeit internationaler Organisationen oder mit auswärtiger Politik befasster Regierungsadministrationen. Alternativ kann in Ausnahmefällen bei einer international arbeitenden Organisation im Inland das Praktikum absolviert werden. Die Masterarbeit, die im vierten Semester erstellt wird, kann auch die Darstellung der Ergebnisse des Studienprojektes zum Inhalt haben.

Vorbereitung und Finanzierung des Aufenthaltes

Der Auslandsaufenthalt umfasst mindestens 12 Wochen. Er wird grundsätzlich vor der Anmeldung zur Masterarbeit und in der Vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 3. und 4. Semester durchgeführt. Die Institution, bei der das Praktikum abgeleistet wurde, beschreibt in einer Bescheinigung die im Praktikum erbrachten Leistungen. Über den Auslandsaufenthalt ist von den Studierenden ein Bericht vorzulegen.

Für die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz empfiehlt sich eine strategische Vorgehensweise: Was ist Ihr berufliches Ziel, welche praktischen Qualifikationen sind zu dessen Erreichung nötig, wo sehen Sie weiteren Qualifizierungsbedarf für sich selbst? Auch wenn viele Organisationen kurzfristiger planen, sollte mit der Suche nach einem Praktikumsplatz bereits ein Jahr im voraus begonnen werden.

Neben dem Direktkontakt zu Organisationen, die Praktika anbieten, besteht die Möglichkeit, sich an Praktika-Vermittlungsstellen zu wenden. Programme, die unter bestimmten Voraussetzungen Auslandspraktika finanzieren, sind unter anderem von der EU, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung oder vom Deutschen Akademischen Austauschdienst aufgelegt worden.

Lehrende im MA IBEP

Foto: Bettina Engel-Albustin

Prof. Dr. Tobias Debiel

Inhaber der Professur Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik

Lehre im MA IBEP: Internationale Beziehungen, Friedens- und Konfliktforschung

Prüfungsausschussvorsitzender

Email: tobias.debiel@uni-due.de

Zur Professur

Apl. Prof. Dr. Jörg Faust

Leiter des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval)

E-Mail: joerg.faust@DEval.org

Zur Seite des DEval

Prof. Dr. Achim Goerres

Professor für Empirische Politikwissenschaft

Email: achim.goerres@uni-due.de

Zur Personenseite

Prof. Dr. Christof Hartmann

Inhaber der Professur für Politikwissenschaft, insbesondere Internationale Beziehungen und Politik Afrikas

Lehre im MA IBEP: Entwicklungspolitik, Regionalschwerpunkt Subsahara-Afrika

Email: christof.hartmann@uni-due.de

Zur Personenseite

Prof. Dr. Michael Kaeding

Inhaber der Professur für Europäische Integration und Europapolitik

Lehre im MA IBEP: Regionalschwerpunkt Europa

Email: michael.kaeding@uni-due.de

Zur Personenseite

PD Dr. Julia Leininger

Leiterin der Abteilung „Transformation politischer (Un-)Ordnung“ am German Institute of Development and Sustainability (IDOS)

German Institute of Development and Sustainability (IDOS)

E-Mail: julia.leininger@idos-research.de

Link zur Seite des IDOS

Prof. Dr. Dr. Nele Noesselt

Inhaberin der Professur Politikwissenschaft, insbesondere Ostasien/China

Lehre im MA IBEP: Regionalschwerpunkt Ostasien

Email: nele.noesselt@uni-due.de

Zur Personenseite

Prof. Dr. Susanne Pickel

Professorin für Vergleichende Politikwissenschaft

Email: susanne.pickel@uni-due.de

Zur Personenseite

Dr. Christian Scheper

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am INEF

E-Mail: christian.scheper@uni-due.de

Zur Personenseite

Dr. Oliver Schwarz

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaft

E-Mail: oliver.schwarz@uni-due.de

Zur Personenseite
Foto: Bettina Engel-Albustin

Prof. Dr. Johannes Vüllers

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am INEF

E-Mail: johannes-vuellers@uni-due.de

Zur Personenseite

und weitere...

Kooperationen

Federführend am Masterstudiengang beteiligt ist die Professur IBEP. Wir kooperieren mit verschiedenen Instituten, deren Mitarbeitende im IBEP lehren.

Ineast Logo
Institut für Entwicklung und Frieden Institute of East Asian Studies
Logo des DEval
Logo des IDOS
DEval - Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit IDOS - German Institute of Development and Sustainability

Bewerbungsverfahren

  • Bewerbung jährlich zwischen dem 01. Juni und 15. Juli, Studienbeginn ab Oktober
  • Voraussetzungen: 
    • BA-Abschluss oder gleichwertig
    • mindestens 180 CP, 60 CP in der Politikwissenschaft
    • Orts-NC: Mindestnote 2,59
    • Deutsch- und Englischkenntnisse mind. B2
  • Bewerbungsgespräche Anfang August (üblicherweise per Videokonferenz-Tool)

Bewerbungsfristen

Das Online-Portal zur Bewerbung auf einen Studienplatz im Masterstudiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik für den Studienbeginn zum kommenden Wintersemester ist ab dem 1. Juni verfügbar und unter dem folgenden Link zu erreichen:

https://campus.uni-due.de/cm/

Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli.

Bitte berücksichtigen Sie, dass nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen im weiteren Auswahl- und Zulassungsverfahren berücksichtigt werden können.

Der Master-Studiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik ist durch einen Orts-NC beschränkt. Die Zugangsvoraussetzungen und das Auswahlverfahren werden durch eine Zulassungsordnung geregelt.

Zulassungsvoraussetzungen & Sprachkenntnisse

  • BA, Diplom, Magister, Lehramtsstudium mit mind. 180 CP und Note 2,59
  • 60 ECTS-Creditpoints im Bereich der Politikwissenschaft, davon 45 ECTS-Creditpoints in den Bereichen Methoden empirischer Sozialforschung und Statistik, Internationale Beziehungen, Friedens- und Konfliktforschung, Entwicklungspolitik und Vergleichende Politikwissenschaft/Regionalforschung vorausgesetzt.
  • Sprachkenntnisse Deutsch und Englisch B2

Zulassungsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung zum Master-Studiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik ist der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs „Politikwissenschaft“ an der Universität Duisburg-Essen oder eines gleichwertigen oder vergleichbaren, mindestens dreijährigen Studiengangs (im Umfang von mindestens 180 ECTS-Creditpoints), der zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Bereich der Politikwissenschaft führt und an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes absolviert wird. Sofern kein wesentlicher Qualitätsunterschied zu einem Abschluss an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetz besteht, ist auch ein einschlägiger Abschlusses an einer anderen Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes möglich.

Der Studiengang muss mindestens mit der Note 2,59 abgeschlossen worden sein. Zusätzlich wird der Nachweis von Kenntnissen und Kompetenzen im Umfang von 60 ECTS-Creditpoints im Bereich der Politikwissenschaft sowie davon zusammen 45 ECTS-Creditpoints in den Bereichen Methoden empirischer Sozialforschung und Statistik, Internationale Beziehungen, Friedens- und Konfliktforschung, Entwicklungspolitik und Vergleichende Politikwissenschaft/Regionalforschung vorausgesetzt. Als gleichwertig anerkannt wird insbesondere ein Diplom-Abschluss in einem politikwissenschaftlichen Studiengang bzw. ein Magister- oder Lehramts-Abschluss mit dem Hauptfach Politikwissenschaft.

Liegt zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Studienabschluss vor, ist in der Regel erforderlich, dass mindestens 150 Creditpoints erbracht wurden; die aus den bis dahin erbrachten Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote muss mindestens 2,59 betragen. Diese Durchschnittsnote wird auch im Auswahlverfahren berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelorprüfung hiervon abweicht.

Voraussetzung für die Zulassung ist die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß § 1 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik an der Universität Duisburg-Essen vom 20. Juli 2012, sowie ggf. das erfolgreiche Absolvieren des Zulassungs- und Auswahlverfahrens, geregelt durch die Ordnung für die Zulassung und das Auswahlverfahren im Master-Studiengang „Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik“ (Zulassungsordnung) an der Universität Duisburg-Essen vom 18. Juli 2013.

Sprachkenntnisse

Sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse werden erwartet. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, oder die das erste berufsqualifizierende Studium nicht an einer englischsprachigen Hochschule absolviert haben, müssen Englischkenntnisse gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework, CEF) oder gleichwertige Englischkenntnisse bei der Bewerbung nachweisen (bspw. über TOEFL, oder Cambridge Certificates, etc.). Eine Aufstellung über die verschiedenen Anforderungsniveaus finden Sie hier.

Sofern Sie innerhalb Ihrer schulischen Ausbildung Englisch bis zur 12. Klasse durchgehend belegt und mit mindestens ausreichend (5 Punkte) abgeschlossen haben gilt auch dies als Nachweis für Kenntnisse auf B2 Niveau.

Hinweis für Studierende aus dem Ausland

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch. Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) bestehen. Hinweise zu den DSH Prüfungen finden Sie hier.

Wir unterscheiden zwischen drei Bewerbergruppen.

  • Bildungsinländer (unabhängig von der Nationalität): Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, aber eine deutsche Schule besucht haben oder Ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, sind Sie ein so genannter „Bildungsinländer". Es gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studienbewerber.
  • Für Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und für Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss gelten die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Studienbewerber.
  • Wenn Sie als Bürger eines Staates außerhalb der EU über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, dann müssen Sie sich vor Ende der Bewerbungsfrist beim Akademischen Auslandsamt online oder mit dem „Antrag auf Zulassung" bewerben.

Verfahrensablauf & Auswahlverfahren

Das Bewerbungsverfahren läuft wie folgt ab.

  1. Online-Bewerbungsformular ausfüllen und Unterlagen hochladen
  2. (eventuell) Teilnahme an einem Auswahlgespräch. Die Gespräche finden zwischen dem 29. Juli und 7. August 2026 über den Videokonferenzdienst Zoom statt.
  3. Zu- oder Absage des Studienplatzes

Verfahrensablauf und einzureichende Unterlagen

Das Bewerbungsverfahren läuft wie folgt ab.

  1. Online-Bewerbungsformular ausfüllen und Unterlagen hochladen
  2. (eventuell) Teilnahme an einem Auswahlgespräch. Die Gespräche finden in der ersten Augusthälfte über den Videokonferenzdienst Zoom statt.
  3. Zu- oder Absage des Studienplatzes

Soweit nicht anders beschrieben, sind folgende Unterlagen online einzureichen:

  • Nachweis aller Zulassungsvoraussetzungen (Kopien von Zeugnissen, des Transcript of Records/Notenspiegels und von Urkunden in deutscher oder englischer Sprache)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • schriftliche Ausführungen zum speziellen Interesse am gewählten Master-Studiengang und der besonderen Eignung hierfür (maximal zwei Seiten)
  • Titel und Gliederung der (Bachelor-)Abschlussarbeit
  • ggf. Nachweise über praktische Tätigkeiten in für das Master-Studiengang relevanten Bereichen (Praktikums- und Arbeitszeugnisse)

Hinweis: Eine postalische Einreichung und damit die Zusendung beglaubigter Kopien ist nicht nötig.

Auswahlverfahren

Erfüllen mehr Bewerberinnen oder Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze in einem Auswahlverfahren vergeben. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Abschluss- bzw. vorläufigen Durchschnittsnote und dem Ergebnis eines Auswahlgesprächs. Im Auswahlgespräch wird der Bewerberin oder dem Bewerber Gelegenheit gegeben, ihre bzw. seine besondere Eignung und Motivation für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf mündlich darzulegen und zu begründen.

Wichtig: Die Anzahl der Gespräche ist dabei auf die dreifache Anzahl der zuvor durch Rechtsverordnung festgesetzten Zulassungszahlen für das jeweilige Wintersemester begrenzt. Bei einer Kapazität von 25 Plätzen würde dies einer Anzahl von 75 Gesprächen entsprechen. Die Einladung zu diesen Gesprächen erfolgt nur nach dem Grad der Qualifikation, d. h. der (vorläufigen) Durchschnittsnote. Die Gespräche werden  zwischem dem 29. Juli und 7. August 2026 über einen Videokonferenzdienst stattfinden.

Von den Bewerberinnen und Bewerbern soll im Gespräch dargelegt werden:

  1. die begründete Entscheidung, den Master-Studiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik studieren zu wollen sowie die Wege der Entscheidungsfindung;
  2. die eigene Vorbereitung auf das Masterstudium durch ihre bzw. seine Wahl bestimmter Module und/oder durch außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse;
  3. die Eignung für ein Studium durch besondere außeruniversitäre Interessen und Aktivitäten und/oder durch berufliche oder berufsähnliche Tätigkeiten;
  4. Vorstellungen vom Berufsfeld auf das der Master vorbereiten soll, insbesondere für die wissenschaftliche und die praktische Arbeit im Bereich der internationalen Politik, der Entwicklungspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit;
  5. Kenntnisse aktueller fachlicher und gesellschaftlicher Diskussionen die für den Master relevant sind;
  6. Eignung und Motivation für das gewählte Studium und für den angestrebten Beruf wichtig erscheinende Merkmale und Fähigkeiten.

Das Gesamtergebnis ist die Summe aus der mit 60% gewichteten Abschluss- bzw. vorläufigen Durchschnittsnote, sowie dem Ergebnis des Auswahlgesprächs das zu 40% gewichtet wird.