Verlängerung der Leihfrist
Wie oft kann ich Leihfristen verlängern?
Die Leihfrist kann bis zu fünfmal um jeweils weitere 28 Tage verlängert werden.
Voraussetzung ist, dass das Buch nicht vorgemerkt wurde. Ist die Leihfrist bereits überschritten, ist eine Online-Verlängerung nicht mehr möglich.
Wie kann ich Leihfristen online verlängern?
Rufen Sie Primo auf.
Über den Link "Anmelden" in der Kopfzeile haben Sie Zugriff auf Ihr Ausleihkonto:
Geben Sie Ihre Benutzernummer und Ihr Passwort ein. Alternativ können Hochschulangehörige der UDE Ihre Unikennung zur Anmeldung nutzen.
Über den Link "Mein Konto" erhalten Sie Einblick in Ihr Ausleihkonto:
Über den Link "Meine Ausleihen" gelangen Sie direkt zu der Liste Ihrer entliehenen Medien:
Um die Leihfristen aller entliehenen Medien gleichzeitig zu verlängern, klicken Sie auf "ALLE VERLÄNGERN".
Alternativ können Sie die Fristverlängerung für einzelne Medien über den Link "VERLÄNGERN" vornehmen.
Die neuen Leihfristen werden unmittelbar in Ihrem Konto angezeigt.
Bitte betätigen Sie gegebenenfalls den Button "Neu laden" bzw. "Aktualisieren" Ihres Browsers oder rufen Sie Ihr Konto erneut auf.
Bitte beachten Sie:
Die Funktion der Verlängerung wird nicht angeboten, wenn die Leihfrist bereits fünfmal verlängert wurde oder die Medien durch andere Interessenten vorgemerkt wurden.
Die Verlängerung erfolgt auf eigenes Risiko.
In der Zeit von 0:00 Uhr bis ca. 1:30 Uhr können aufgrund von Sicherungsläufen keine Verlängerungen getätigt werden.
Gibt es andere Möglichkeiten der Verlängerung?
Alternativ können Sie die Verlängerung schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail bzw. in allen Fachbibliotheken persönlich an den Ausleihtheken beantragen:
Campus Duisburg: | Campus Essen: |
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen, Campus Duisburg Ausleihe Lotharstr. 65 47057 Duisburg
Fax: 0203 / 379-2066 |
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen, Campus Essen Ausleihe Universitätstr. 9 - 11 45141 Essen
Fax: 0201 / 183-3231 |
Bitte geben Sie unbedingt Ihren vollständigen Namen und Ihre Benutzernummer an.
Fristverlängerungen können nicht telefonisch beantragt werden!