Allgemeines

Was ist Open Access?

Open Access bezeichnet den freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet. Open-Access-Publikationen können ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barriere uneingeschränkt gelesen, heruntergeladen, gespeichert, verlinkt und gedruckt werden.

Welche Vorteile bietet Open Access?

Aus Sicht der Autor:innen bietet Open Access
  • erhöhte Sichtbarkeit und Zitierhäufigkeit von Publikationen durch weltweiten freien Zugriff
  • geringere Publikationsdauer - das Dokument ist unmittelbar nach der Fertigstellung weltweit verfügbar
  • gute Auffindbarkeit über Suchmaschinen und Nachweisdienste
  • Prioritätssicherung
  • Förderung der Forschungseffizienz durch rasche Diskussion von Forschungsergebnissen
  • niedrigere Produktions- und Distributionskosten
Die Vorteile für Forschung und Lehre sind
  • schneller und kostenfreier Zugang zu aktuellen, öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen
  • uneingeschränktes Lesen, Kopieren, Verteilen, Drucken, Durchsuchen und Referenzieren wissenschaftlicher Publikationen
  • Verbesserung der Informationsversorgung und Ausweg aus der Zeitschriftenkrise
  • langfristige Verfügbarkeit der Publikationen

Erstveröffentlichung

(Der goldene Weg)

Welche Open-Access-Zeitschriften gibt es?

Eine Übersicht über die verschiedenen Fächer bietet die Informationsplattform open-access.net an.

Wo finde ich eine Checkliste zum Publishing?

Die Helmholtz-Gemeinschaft hat FAQs zum Thema "predatory publishing“ veröffentlicht.

Hier finden Sie auch eine Checkliste, die im Vorfeld einer Publikation Prüfkriterien benennt:

  • Kennen Sie oder Ihre Kolleg:innen die Zeitschrift?
    Haben Sie in der Vergangenheit Artikel in der Zeitschrift gelesen?
    Können Sie die aktuellsten Artikel in der Zeitschrift einfach finden?
  • Können Sie den Verlag einfach identifizieren und kontaktieren?
    Wird der Verlagsname deutlich auf der Homepage der Zeitschrift angegeben?
    Können Sie den Verlag per Telefon, E-Mail oder Post kontaktieren?
  • Macht die Zeitschrift klare Angaben zu ihrem Peer-Review-Verfahren?
  • Werden die Artikel in Datenbanken indiziert, die Sie selber nutzen?
  • Ist klar, welche Kosten anfallen werden?
    Erläutert die Webseite der Zeitschrift, wofür Zahlungen anfallen und wann diese in Rechnung gestellt werden?
  • Erkennen Sie das Editorial Board?
    Haben Sie von den Mitgliedern des Editorial Boards schon einmal gehört?
    Geben die Mitglieder des Boards die Tätigkeit für die Zeitschrift auf ihren eigenen Webseiten an?

Die vollständige Checkliste ist auf "Think Check Submit" zu finden.
Icon CC BY

Was kostet eine Open-Access-Veröffentlichung?

Das Ziel einer Open-Access-Veröffentlichung ist die entgeltfreie Nutzung für Leser:innen. Für die Produktion und die Bereitstellung eines Artikels in einer Open-Access-Zeitschrift fallen jedoch Kosten in unterschiedlichen Höhen bei Verlagen an. Als Geschäftsmodell hat sich die Erhebung von Publikationsgebühren (Article Processing Charges, APCs) etabliert. Diese Gebühren werden vom Autor selber bezahlt oder von einer institutionellen Einrichtung - welcher der Autor angehört - zum Teil oder in voller Höhe übernommen.

Wer hat die Rechte an meiner Publikation?

Der Autor (Urheber) verfügt weiterhin über uneingeschränkte Nutzungsrechte, muss allerdings dem Betreiber der Open-Access-Plattform Nutzungsrechte einräumen. Hierbei handelt es sich um das Recht zur Vervielfältigung und das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung. Ausführliche Hinweise können Sie dem Rechtsleitfaden der Universität Bonn (siehe "Rechteübertragung beim Open Access im Goldenen bzw. Grünen Weg") entnehmen.

Wie unterstützen wir Sie?

Informationen zum finanziellen Unterstützungsangebot durch den Publikationsfonds sowie die Fördermöglichkeiten der Allianz- und Nationallizenzverträge finden hier.

Mit weiteren Fragen können Sie sich gerne an openaccess.ub@uni-due.de wenden.

Zweitveröffentlichung

(Der grüne Weg / Allianz- und Nationallizenzen)

Was ist ein institutionelles Repositorium?

Institutionelle Repositorien sind Dokumentenserver, die z.B. von Universitäten betrieben werden und auf denen Publikationen archiviert und zugänglich gemacht werden.

DuEPublico ist das institutionelle Repositorium der Universität Duisburg-Essen.

Darf ich das Repositorium frei wählen?

In den meisten Fällen kann ein Repositorium frei gewählt werden. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Zweitveröffentlichung z.B. nur über das Repositorium der eigenen Einrichtung gestattet ist. Was für Ihre Publikation zutrifft, können Sie ggf. in unserer Übersicht prüfen.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Zweitveröffentlichung auf DuEPublico gestattet?

Die Erlaubnis zu einer Zweitveröffentlichung ist im Verlagsvertrag geregelt. Überprüfen Sie Ihren Vertrag daraufhin, ob eine Zweitveröffentlichung möglich ist.

Darüber hinaus finden sich auf den Webseiten vieler Zeitschriftenverlage Informationen zu den Lizenzbedingungen zur Zweitveröffentlichung. Bei der Suche nach den Lizenzbedingungen ist die  SHERPA-RoMEO-Liste ein guter Einstieg.
Auch wenn die Informationen dieser Seite nicht rechtsverbindlich sind, finden sich hier in vielen Fällen Links zu den relevanten Webseiten der Verlage.

Nach dem reformierten Zweitveröffentlichungsrecht (§ 38, Abs. 4 UrhG) gilt für Autorenverträge ab dem 01.01.2014 eine Regelung, nach der die Zweitveröffentlichung nach Ablauf eines Jahres gestattet ist, sofern die Publikation im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden ist (z.B. Drittmittel oder andere außeruniversitäre Förderung).

Weitere gesetzliche Regelungen zur Zweitveröffentlichung von Beiträgen in Sammlungen finden sich in § 38 Abs. 1, 2, 3 UrhG.

Auch können Beiträge, die von Autor:innen der UDE in einer Zeitschrift mit Allianz- oder Nationallizenz veröffentlicht wurden, zusätzlich auf DuEPublico veröffentlicht werden. Eine Liste mit teilnehmenden Verlagen und Konditionen finden Sie hier.

Darf ich meine Publikation im Zuge einer Allianz- oder Nationallizenz zweitveröffentlichen?

Wenn Sie Ihre Verlags-Publikation in einer Zeitschrift veröffentlicht haben, für die es eine Allianz- oder Nationallizenz mit Open-Access-Rechten für die UB Duisburg-Essen gibt, dürfen Sie im Rahmen der dort genannten Bedingungen zweitveröffentlichen.

Eine Übersicht zur Nutzung der verhandelten Open-Access-Rechte finden Sie hier.

Nach welcher Frist ist die Zweitveröffentlichung für meine Publikation gestattet?

Ab wann ein Verlag die Zweitveröffentlichung gestattet ist unterschiedlich. Möglicherweise müssen eine Moving Wall oder Embargo-Fristen berücksichtigt werden. Angaben hierzu finden Sie in der Übersicht für Allianz- und Nationallizenzen, Ihrem Verlagsvertrag oder der Webseite der Zeitschrift.
Einen ersten Überblick können Sie sich ggf. über die SHERPA-RoMEO-Liste verschaffen.

Was ist SHERPA-RoMEO?

SHERPA-RoMEO ist eine Plattform, auf der die Bedingungen für Zweitveröffentlichungen zahlreicher Verlage bzw. Zeitschriften erfasst werden. Beispielsweise finden sich hier Informationen, ob Publikationen zweitveröffentlicht werden dürfen, welche Version dazu verwendet werden darf (Preprint, Postprint oder finale Verlagsversion) und ob eine Embargofrist eingehalten werden muss.
Die Angaben auf SHERPA-RoMEO sind nicht rechtsverbindlich, bieten aber oft Links auf die relevanten Webseiten der Verlage.

Was ist OpenDOAR (Directory of Open Access Repositories)?

OpenDOAR ist ein qualitätskontrolliertes Verzeichnis von wissenschaftlichen Open Access Repositories.

DuEPublico ist hier eingetragen.

Welche Version meiner Publikation darf ich zweitveröffentlichen?

Welche Version ein Verlag zur Zweitveröffentlichung zulässt, ist unterschiedlich. Maßgeblich ist der Autorenvertrag oder die Informationen auf der Webseite des Verlags. Bei Zeitschriftenartikeln bietet die SHERPA-RoMEO-Liste ggf. auch hierzu einen ersten Überblick.

Mögliche Versionen sind Pre- oder Postprints sowie Verlags-PDFs.

Benötige ich die Zustimmung meiner Koautoren?

Bei Mehrverfasserwerken ist vor einer Zweitveröffentlichung über ein Repositorium vom Autor die Zustimmung aller Koautor:innen einzuholen.

Die Zustimmung kann auch von einem sogenannten "corresponding author" gegeben werden (sofern dieser im Vorfeld dafür die Zustimmung aller Mitautor:innen erhalten hat).

Die Zustimmung der (Ko-)Autor:innen muss nicht eingeholt werden, wenn der Universität Duisburg-Essen als Institution direkt vom Verlag ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde.

Darf ich meine Zweitveröffentlichung mit einer Lizenz verbinden?

Im Rahmen einer Zweitveröffentlichung erhält der Autor bzw. die Institution Open-Access-Rechte als einfache Nutzungsrechte zur Online-Publikation. Deshalb können hier in der Regel keine weiteren Nutzungsrechte, z.B. durch Creative-Commons-Lizenzen, vergeben werden.

Was sind Embargofristen für die Zweitveröffentlichung?

Den vertraglich vereinbarten Zeitraum, der zwischen der Erstveröffentlichung (Erstpublikation) durch den Verlag und einer Zweitveröffentlichung berücksichtigt werden muss, bezeichnet man als Embargo.

Die Embargozeit hängt vom Vertrag bzw. Verlagsprodukt ab und kann unterschiedlich lang ausfallen. Es gibt auch Fälle, in denen kein Embargo vorliegt. Dann kann gleichzeitig mit der Erstpublikation die Zweitveröffentlichung erfolgen. Angaben hierzu finden Sie in der Übersicht für Allianz- und Nationallizenzen oder in der SHERPA-RoMEO-Liste.

Was ist eine Moving Wall?

Unter einer Moving Wall versteht man die vertraglich vereinbarte Verzögerung, mit der bestimmte Jahrgänge - beispielsweise von Allianz-Lizenzen - in Nationallizenzen überführt werden. Danach kann die Open-Access-Komponente von allen Einrichtungen, die sich bei den Nationallizenzen angemeldet haben, wahrgenommen werden.

Wie muss/sollte ich eine Zweitveröffentlichung im Zuge einer Allianz- bzw. Nationallizenz kenntlich machen?

In den Metadaten der Zweitveröffentlichung Ihrer Publikation sollte ein entsprechender Hinweis auf die eingeräumten Rechte gegeben werden. Die Arbeitsgruppen "Nationale Lizenzierung" und "Open Access" der Schwerpunktinitiative "Digitale Information" der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen empfiehlt folgende Formulierung:

"Dieser Beitrag ist mit Zustimmung des Rechteinhabers aufgrund einer (DFG-geförderten) Allianz- bzw. Nationallizenz frei zugänglich."

Bitte beachten Sie:
Die hier dargestellten Inhalte dienen nur der Information und sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte.