Förderprogramm Freiraum 2026 (StIL)
Zum Förderprogramm
Ab dem 10.02.2025 startet die Stiftung für Innovation in der Hochschullehre (StIL) ihr Förderprogramm Freiraum 2026. Die Ausschreibung bietet Lehrenden die Möglichkeit, Ideen für die Hochschullehre weiterzuentwickeln, neue Lehr- und Studienformate zu erproben und zu reflektieren. Die Förderung ist thematisch offen.
Projekte können mit einer maximalen Fördersumme von 400.000 Euro beantragt werden. Beantragt werden können Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektimmanente Investitionen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 24 Monate. Insgesamt stehen in dem Förderprogramm 34 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen. Auch studentische Projekte sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind möglich. Die Antragstellung erfolgt in diesen Fällen über eine antragsberechtigte Person. Das bedeutet, dass Studierende und Lehrbeauftragte nicht antragsberechtigt sind. Das Freiraum-Förderprogramm wird seit 2022 jährlich ausgeschrieben. Es handelt sich hierbei um eine wiederkehrende Ausschreibung.
Konkrete Informationen zur Ausschreibung sowie den allgemeinen Förderbedingungen finden sie unter folgenden Links:
Link zur Freiraum-Seite
Link zur Ausschreibung Freiraum 2026
Link zu den allgemeinen Förderbedingungen der StIL

121 innovative Ideen zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre
„Sehr geehrte Lehrende, liebe Kolleginnen und Kollegen,
über die Freiraum-Seite des ZHQE sind wir in den letzten Tagen von insgesamt 121 Interessenbekundungen in Kenntnis gesetzt worden, die bei der Stiftung für Innovationen in der Hochschullehre im Rahmen der Freiraum-2026-Förderlinie eingereicht wurden. Neben der Anzahl der Einreichungen, freue ich mich besonders, dass sich alle Fakultäten sowie eine Vielzahl unserer zentralen Einrichtungen an der Ausschreibung beteiligt haben. Ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen für Ihre eingereichten innovativen Ideen zur Weiterentwicklung von Studium und Lehre an der UDE bedanken! Für das anstehende Losverfahren wünsche ich uns allen viel Erfolg."
– Prof. Dr. Stefan Rumann, Prorektor für Studium, Lehre und Bildung
Mehrstufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt. Dem inhaltlichen Auswahlprozess ist ein Verfahren zur Interessenbekundung mit Losverfahren vorgeschaltet. Hierzu müssen Lehrende im Zeitraum vom 10.02.25 bis zum 20.02.25 (14.00 Uhr) eine Interessenbekundung einreichen (1.500 Zeichen, nur eine Interessenbekundung pro Person und pro Projekt). Der Zugang zum anschließenden Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost.
Der Antrag, welcher auf der eingereichten Interessensbekundung aufbaut, kann anschließend im Zeitraum vom 19.03. bis zum 30.04.2025 (14.00 Uhr) bei der Stiftung über das Online-Portal eingereicht werden. Die Förderentscheidung erfolgt im Oktober 2025. Die Projektförderung beginnt 01.04.2026 und endet am 31.03.2028.
Wichtig:
Da Anträge nur in Kenntnis der Hochschulleitung und unter Zusicherung der administrativen Unterstützung der Hochschulverwaltung gestellt werden dürfen, sind zwingend die UDE-internen Verfahren und Fristen zu beachten, über die nachfolgend informiert wird.
Antragsprozess an der UDE
Das Antragsverfahren wird durch das ZHQE unterstützt und mit dem Prorektorat für Studium, Lehre und Bildung abgestimmt.
1. Schritt: Einreichung von Interessensbekundungen (10.02.2025 bis 20.02.2025) - abgeschlossen
Die Antragsteller:innen können ihre Interessenbekundung im Zeitraum vom 10.02. bis zum 20.02. über das Förderportal der Stiftung für Innovationen in der Hochschullehre individuell einreichen (Projektskizze im Umfang von 1.500 Zeichen).
Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind Personen, die hauptberuflich an der Universität Duisburg-Essen angestellt sind. Der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit muss an der UDE liegen. Das Beschäftigungsverhältnis muss vom Zeitpunkt der Interessensbekundung bis zum Ende der geplanten Projektlaufzeit bestehen (10.02.2025 bis 31.03.2028), um die erfolgreiche Durchführung des Projekts zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis der Stiftung für die diesjährige Ausschreibung:
„Pro Person und pro Projektidee kann nur eine Interessenbekundung eingereicht werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Stiftung vor, Personen von zukünftigen Antragsverfahren der Stiftung auszuschließen und die entsprechende Hochschulleitung zu informieren.“
Einreichung Ihrer Interessensbekundung:
Bevor Sie Ihre Interessensbekundung im Online-Portal der StIL eigenständig einreichen, setzen Sie uns bitte über das folgende Online-Formular in Kenntnis: Link zum Online-Formular (geschlossen)
Nach Absenden Ihrer Interessensbekundung über das Formular erhalten Sie letzte organisatorische Hinweise zur Einreichung Ihrer Interessensbekundung bei der StIL. Darüber hinaus laden wir alle Personen, die Interesse am Förderprogramm Freiraum 2026 haben, zu einer offenen Online-Informationsveranstaltung am 12.02. (10.00 Uhr) ein. Die Zugangsdaten erhalten Sie von Tobias Hoffmann (tobias.hoffmann@uni-due.de).
Wenden Sie sich bei Rückfragen an:
Tobias Hoffmann (ZHQE)
E-Mail: tobias.hoffmann@uni-due.de
Telefon: 0203 – 379 7075
Antragsberatung:
Sollten Sie Fragen zur inhaltlichen Gestaltung, didaktischen Rahmung oder technischen Umsetzung Ihrer Projektidee haben, können Sie diese gerne ebenfalls an Herrn Tobias Hoffmann richten, der Sie hierzu je nach Bedarf mit weiteren Kolleg:innen des ZHQE, ZIM, ZLB und der UB vernetzt.
Zudem möchten wir Ihnen einige Projekte vorstellen, die Sie bei der Entwicklung Ihrer eigenen Antragsidee inspirieren können:
- Liste der ausgewählten Freiraum Anträge aus 2025 sowie eine Datenbank der geförderten Anträge aus 2022 und 2023.
- Eine Liste der geförderten UDE-Freiraum-Projekte finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- Eine Übersicht innovativer Lehr-Lernprojekte im Rahmen des UDE-Förderprogramms „Lehr-Lern-Innovationen“ finden Sie hier.
2. Schritt: Auslosung der Anträge (20.02.2025 bis 19.03.2025) - abgeschlossen
Im Falle einer Auslosung werden die Antragsteller:innen durch die StIL kontaktiert.
Bitte informieren Sie in diesem Fall zeitnah das ZHQE:
Tobias Hoffmann (ZHQE)
E-Mail: tobias.hoffmann@uni-due.de
Telefon: 0203 – 379 7075
Im nachfolgenden Antragsprozess werden weitere Stellen in der Verwaltung involviert, die Sie bei Ihrer Antragstellung unterstützen und die Sie bei der formalen Planung des Antrags beraten. Dies betrifft insbesondere die zwingend vorgesehene Beteiligung des Personaldezernats und des Sachgebiets Drittmittel.
3. Schritt: Antragsentwicklung, Verwaltungsabstimmung und Einholen der formalen Unterstützung (19.03.2025 bis 13.04.2025) - abgeschlossen
Die Antragsteller:innen formulieren in diesem Zeitraum den Vollantrag. Das ZHQE unterstützt Sie bei der Abstimmung des Antrags mit der Verwaltung. Gleichzeitig bieten wir inhaltliche Beratung zur Antragsformulierung. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne im Vorfeld.
Der Vollantrag umfasst die Rahmendaten des Projekts sowie eine Projektbeschreibung anhand der folgenden Aspekte:
- Ziele des Projekts
- Arbeitsplan
- Wirksamkeitsüberprüfung und Reflexion
Zusätzlich werden ein Finanzierungsplan sowie ein tabellarischer Arbeitsplan anhand der zur Verfügung gestellten Vorlagen erstellt. Optional kann ein Literaturverzeichnis eingereicht werden.
Des Weiteren dienen die Auswahlkriterien zur Orientierung, die seitens der Stiftung vorgegeben werden (siehe Ausschreibung Freiraum 2026, S.2f):
Die UDE-interne Frist zur Übermittlung der finalen Anträge an das ZHQE ist der 13.04.2025.
Die verwaltungsseitige Abstimmung muss vorher erfolgt sein.
Die Antragsteller:innen müssen der StIL gegenüber bestätigen, dass die Hochschulleitung in Kenntnis gesetzt wurde und das Vorhaben von der Verwaltung administrativ unterstützt wird.
Die Grundlage für diese Bestätigung holt das ZHQE nach Ablauf der internen Frist ein und informiert anschließend die Antragsteller:innen.
4. Schritt: Einreichung des Antrags (bis zum 30.04.2025, 14:00 Uhr) - abgeschlossen
Im letzten Schritt reichen die Antragsteller:innen die Antragsformulare über das Portal der Stiftung für Innovationen in der Hochschullehre eigenständig ein.
5. Schritt: Auswahl der Projekte und Förderbeginn
Eine Auswahl der beantragten Projekte ist seitens der StIL bis Anfang Oktober 2025 vorgesehen. Förderbeginn der beantragten Freiraum-Projekte ist der 01.04.2026.
Ansprechpartner
Tobias Hoffmann
tobias.hoffmann@uni-due.de
Tel.: 0203/379-7075
Bisher geförderte Freiraum-Projekte an der UDE:
Interdisziplinäres Mentoring für Innovation
(Prof. Dr. Esther Winther, Fakultät für Bildungswissenschaften)
E-Assessment und Feedback zur Optimierung von Selbstlernphasen im Chemiestudium
(Prof. Dr. Maik Walpuski, Fakultät für Chemie)
KI4Edu - Künstliche Intelligenz für Lehren und Prüfen
(Dr.-Ing. Christian Karl, Fakultät für Ingenieurwissenschaften)
Kausale Inferenz, Maschinelles Lernen und Reproduzierbare Forschung
(Prof. Dr. Christoph Hanck, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)
Kollaborative Konzeption und Erprobung von Virtual Reality in hybriden Lehr-/Lernangeboten
(Dr. Miriam Mulders, Fakultät für Bildungswissenschaften)
3D-Makerspace
(Micha Gittinger, Fakultät für Bildungswissenschaften)
Digital Humanities Ruhr – Korpuslinguistische und texttechnologische Methoden an der Universität Duisburg-Essen
(Prof. Dr. Stefan Rumann, Prorektorat für Studium, Lehre und Bildung)