Förderprogramm Freiraum 2025 (StIL)

Zum Förderprogramm

Die Stiftung für Innovation in der Hochschullehre (StIL) schreibt erneut das Förderprogramm Freiraum aus. Die Ausschreibung ist thematisch offen und bietet Lehrenden die Möglichkeit, Hochschullehre auf unterschiedliche Weise weiterzuentwickeln, neue Lehr- und Studienformate zu erproben und zu reflektieren. Die Vorhaben sollen dabei die Lernprozesse der Studierenden in den Mittelpunkt stellen. 

Die Projekte können mit einer maximalen Fördersumme von 400.000 Euro je Einzelvorhaben beantragt werden. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate. Insgesamt stehen in dem Förderprogramm 50 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen. Auch studentische Projekte sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind möglich. Die Antragstellung erfolgt in diesen Fällen über eine antragsberechtigte Person. Das bedeutet, dass Studierende und Lehrbeauftragte nicht antragsberechtigt sind.

Bislang erfolgten zwei Ausschreibungsrunden in 2022 und 2023.

Mehrstufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist mehrstufig angelegt. Hierzu müssen Lehrende im Zeitraum zwischen dem 12.02. und dem 23.02.2024 eine Interessenbekundung einreichen (nur eine Interessenbekundung pro Person und pro Projekt). Der Zugang zum Antragsverfahren wird unter den eingereichten Interessenbekundungen ausgelost.

Der Antrag muss anschließend zwischen dem 11.03. und 26.04.2024 bei der Stiftung eingereicht werden. Die Förderentscheidung erfolgt im Oktober 2024. Förderbeginn ist der 01.04.2025.

Da Anträge nur in Kenntnis der Hochschulleitung und unter Zusicherung der administrativen Unterstützung der Hochschulverwaltung gestellt werden dürfen, sind zwingend auch die UDE-internen Verfahren und Fristen zu beachten, über die nachfolgend informiert wird.  

Antragsprozess an der UDE

Das Antragsverfahren wird durch das ZHQE unterstützt und mit dem Prorektorat für Studium, Lehre und Bildung abgestimmt. 

1. Schritt: Einreichung von Interessenbekundungen (abgeschlossen)

Die Antragsteller:innen können ihre Interessenbekundung im Zeitraum vom 12.02. bis zum 23.02. über das Förderportal der Stiftung für Innovationen in der Hochschullehre individuell einreichen.

Um Antragsteller:innen der UDE eine optimale Begleitung Ihres Antrags zu ermöglichen, bitten wir Sie bereits in dieser Phase Kontakt mit dem ZHQE aufzunehmen. Sollten Sie eine Interessenbekundung einreichen wollen, wenden Sie sich hierzu bitte an:

Dr. Julia Liebscher
E-Mail: julia.liebscher@uni-due.de
Telefon: 0203 – 379 7024

Sollten Sie Fragen zur inhaltlichen Gestaltung, didaktischen Rahmung oder technischen Umsetzung Ihrer Projektidee haben, können Sie diese gerne an Frau Julia Liebscher richten, die Sie hierzu je nach Bedarf mit weiteren Kolleg:innen des ZHQE, ZIM, ZLB und der UB vernetzt.

2. Schritt: Auslosung der Antragszugänge (abgeschlossen)

Im Falle einer Auslosung werden die Antragsteller:innen durch die StIL kontaktiert.

Sollten Sie als Antragsteller:in ausgelost werden, bitten wir Sie das ZHQE zeitnah zu informieren. Im nachfolgenden Antragsprozess werden weitere Stellen in der Verwaltung involviert, die Sie bei Ihrer Antragstellung unterstützen und die Sie bei der formalen Planung des Antrags beraten. Dies betrifft insbesondere die zwingend vorgesehene Beteiligung des Personaldezernats, des Sachgebiets Drittmittel und des SSC.

3. Schritt: Antragsentwicklung, Verwaltungsabstimmung und Einholen der formalen Unterstützung
(11.03.2024 bis 12.04.2024)

Die Antragsteller:innen formulieren in diesem Zeitraum den Vollantrag. Das ZHQE unterstützt Sie bei der Abstimmung des Antrags mit der Verwaltung.

Der Vollantrag umfasst die Rahmendaten des Projekts sowie eine Projektbeschreibung anhand der folgenden Aspekte:

  1. Ziele des Projekts
  2. Arbeitsplan
  3. Wirksamkeitsüberprüfung und Reflexion
  4. Ggfs. Kooperationen

Zusätzlich werden ein Finanzierungsplan sowie ein Arbeitsplan anhand der zur Verfügung gestellten Vorlagen erstellt. Optional können ein Literaturverzeichnis sowie Abbildungen eingereicht werden.

Die interne Frist zur Übermittlung der finalen Anträge an das ZHQE ist der 12.04.2024. Die verwaltungsseitige Abstimmung muss vorher erfolgt sein. 

Die Antragsteller:innen müssen der StIL gegenüber bestätigen, dass die Hochschulleitung in Kenntnis gesetzt wurde und das Vorhaben von der Verwaltung administrativ unterstützt wird. Die Grundlage für diese Bestätigung holt das ZHQE nach Ablauf der internen Frist ein und informiert anschließend die Antragsteller:innen. 

Bitte wenden Sie sich im Falle einer Auslosung frühestmöglich an Herrn Tobias Hoffmann.

 4. Schritt: Einreichung des Antrags (bis zum 26.04.2024)

Im letzten Schritt reichen die Antragsteller:innen die Antragsformulare über das Portal der Stiftung für Innovationen in der Hochschullehre eigenständig ein.

 5. Schritt: Auswahl der Projekte und Förderbeginn

Eine Auswahl der beantragten Projekte ist seitens der StIL bis Oktober 2024 vorgesehen. Förderbeginn ist der 01.04.2025.

Ansprechpartner

Tobias Hoffmann                                                                                    
tobias.hoffmann@uni-due.de
Tel.: 0203/379-7075

Bisher geförderte Freiraum-Projekte an der UDE:

Interdisziplinäres Mentoring für Innovation
(Prof. Dr. Esther Winther, Fakultät für Bildungswissenschaften)

E-Assessment und Feedback zur Optimierung von Selbstlernphasen im Chemiestudium
(Prof. Dr. Maik Walpuski, Fakultät für Chemie)

Kausale Inferenz, Maschinelles Lernen und Reproduzierbare Forschung
(Prof. Dr. Christoph Hanck, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)

Kollaborative Konzeption und Erprobung von Virtual Reality in hybriden Lehr-/Lernangeboten
(Dr. Miriam Mulders, Fakultät für Bildungswissenschaften)

3D-Makerspace
(Micha Gittinger, Fakultät für Bildungswissenschaften)

Digital Humanities Ruhr – Korpuslinguistische und texttechnologische Methoden an der Universität Duisburg-Essen
(Prof. Dr. Stefan Rumann, Prorektorat für Studium, Lehre und Bildung)