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Aus dem Senat

Sitzung vom 2. März 2018

  • von Ulrike Bohnsack
  • 13.03.2018

Über zwei besondere Themen gibt es zu berichten: Die Wahlen zur Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen standen an. Außerdem ging es um den Planungsstand zum Raum der Stille.

Wechsel beim Amt der Gleichstellungsbeauftragten

Ingrid Fitzek wird Ende März das Amt der Gleichstellungsbeauftragten niederlegen, das sie 11,5 Jahre erfolgreich ausgeübt hat. Mit der administrativen Geschäftsführung des IAQ (Institut Arbeit und Qualifikation) übernimmt sie ab April eine neue Aufgabe. Wichtiges konnte Fitzek als Gleichstellungsbeauftragte bewegen – so etwa im letzten Jahr die erneute Zertifizierung der UDE als familiengerechte Hochschule – zum dritten Mal in Folge – oder die dauerhafte Verankerung des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung an der UDE. Der Senat würdigte ihre wertvolle und konstruktive Arbeit; Fitzek dankte ihrerseits für die Unterstützung aus der Uni, die sie sich auch für ihre Nachfolgerin und deren Team wünscht.

Ab dem Sommersemester leitet Christine Heil das Gleichstellungsbüro: Der Senat wählte sie zur künftigen Zentralen Gleichstellungsbeauftragten. Die Professorin für Kunstpädagogik und Didaktik der Kunst bringt für dieses wichtige Amt unter anderem Erfahrung als Gleichstellungsbeauftragte ihrer Fakultät mit. Außerdem bestätigte der Senat ihre Stellvertreterinnen: Elke Währisch-Große und Ellen Meister. Eine dritte Stellvertretung wird noch gesucht.

Alle drei Kandidatinnen waren dem Senat von einer Findungskommission vorgeschlagen worden, und sie stellten sich am Freitag auch vor. Die Amtszeit beginnt am 1. April und dauert zwei Jahre.

 

Raum der Stille: Planungsstand und Nutzungsordnung

Vor zwei Jahren hat das Rektorat beschlossen, in Duisburg und Essen jeweils einen ‚Raum der Stille‘ einzurichten. Er soll allen Hochschulangehörigen offen stehen, die sich zurückziehen oder besinnen, die meditieren oder in sich gekehrt beten wollen.

Im Senat ging es zunächst um das ordnende Regelwerk: Wie dürfen die Räume genutzt werden, was ist erlaubt, was nicht? Damit hat sich seit letztem Juli ein Runder Tisch befasst. Geleitet von Prorektorin Prof. Ziegler, gehörten ihm Vertreter/innen aus allen Bereichen der Uni an: von Studierenden und Wissenschaftler/innen über weltanschauliche und religiöse Gruppen bis zum Justiziariat und dem Gebäudemanagement. Sie haben gemeinsam eine Nutzungsordnung erarbeitet, und das Rektorat hat sie bereits für gut befunden.

Prorektorin Ziegler informierte, dass es durchaus unterschiedliche Interessen bei den Beteiligten des Runden Tisches gegeben habe. Man habe sich auf einen guten Konsens geeinigt. Die Nutzungsordnung ist dem Leitbild der UDE verpflichtet. So wird ein tolerantes und friedliches Miteinander betont sowie das Recht, keine religiöse Überzeugung zu haben und religiösen Handlungen anderer nicht ausgesetzt zu sein.

Ein Gebetsraum ist der Raum der Stille folglich nicht. Kollektive und rituelle Handlungen sind nicht gestattet, ebenso ist „still“ ernst zu nehmen: Smartphone & Co bleiben ausgeschaltet; Essen, Trinken, Sprechen, Arbeiten und Schlafen sind nicht erlaubt.

Die Prorektorin erklärte, dass es einen Beirat geben werde, der sich mit den Angelegenheiten des Raums der Stille befassen und dem Rektorat jährlich berichterstatten wird. Die Nutzungsordnung soll nach einem Jahr, später dann alle zwei Jahre evaluiert werden.

Michael Kampkötter, Architekt im Gebäudemanagement, berichtete im Senat über den Planungsstand: Wegen laufender und künftiger Sanierungsarbeiten sind für die Räume der Stille zunächst Übergangslösungen geplant, bis in ein paar Jahren die endgültigen Standorte bezogen werden können. In Duisburg ist an Container gedacht, für etwa vier Jahre unter dem Rundbau MG. Später soll der Raum der Stille dauerhaft im Erdgeschoss der heutigen Zentralmensa (MM) entstehen. In Essen kann der endgültige Standort in R12 V00 zunächst für zwei Jahre nur provisorisch bezogen werden, da anschließend die Sanierung der Folkwang-Flächen startet. Bis zu deren Fertigstellung muss eine weitere Zwischenlösung für Essen gefunden werden.

Die aktuelle Planung erstreckt sich folglich zunächst über vier (Duisburg) bzw. drei Jahre (Essen). Zurzeit kann nur geschätzt werden, welche Kosten für die beiden Räume der Stille zu erwarten sind: Insgesamt betragen sie etwa 190.000 Euro; darin enthalten ist die Container-Anmietung für Duisburg.

Bei beiden Räumen soll dreimal täglich ein Wachdienst nach dem Rechten sehen. In Essen übernehmen das die Sicherheitsleute, die jetzt schon am Campus sind, in Duisburg muss ein Wachdienst noch beauftragt werden.

Auch wenn der Senat die Nutzungsordnung und die Ausführungen zu den Räumen der Stille zur Kenntnis nahm, wurde lang und kontrovers diskutiert: Einige Senatoren bemängelten vor allem die Kosten für Duisburg, andere stellten grundsätzlich den Sinn eines solchen Rückzugorts infrage. Dem widersprachen nicht nur die Studierenden vehement. Mit Blick auf die Inneneinrichtung – sie steht noch nicht fest – mahnten einige Senatsmitglieder außerdem an, das ästhetische Raumkonzept nicht zu vernachlässigen.

Redaktion: Ulrike Bohnsack, Tel.: 0203/2429, ulrike.bohnsack@uni-due.de

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