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Maßnahmenkonzept fortgeschrieben

Verantwortung füreinander tragen

  • von Arne Rensing
  • 01.07.2020

Verantwortung füreinander tragen, die grundlegenden Regeln beachten: So sollte sich jede*r in der Corona-Pandemie verhalten. Darauf basiert auch das Betriebliche Maßnahmenkonzept der UDE, das nun an den derzeitigen Stand der Entwicklungen angepasst worden ist.

Vor allem zu arbeitsrechtlichen Fragen enthält die neue Richtschnur größere Änderungen: Zwingend notwendige Dienstreisen können jetzt unter bestimmen Voraussetzungen sowie in ausgewählte Länder genehmigt werden. Zudem gelten die Regelungen zum mobilen Arbeiten von zuhause aus nun bis zum 31. Oktober 2020.

Konkretisiert wurde der Umgang mit Schutzmaßnahmen, insbesondere mit Mund-Nase-Bedeckungen. Zwar gilt an der UDE weiterhin keine generelle Maskenpflicht, da zur Zeit kein Lehrbetrieb stattfindet und viele Beschäftigte nicht vor Ort arbeiten. Die Hochschule fordert jedoch alle Personen, die sich in den Gebäuden der UDE bewegen, aus Rücksichtnahme dazu auf, eine Mund-Nase-Bedeckung mitzuführen und gegebenenfalls anzulegen. In Arbeitssituationen, in denen der nötige Schutzabstand nicht eingehalten werden kann, bleibt ein Mund-Nase-Schutz (der jeweilig notwendigen Sicherheitsstufe) verpflichtend.

Sollen Sitzungen, Besprechungen oder Publikumsverkehr in Präsenz durchgeführt werden, weist das Maßnahmenkonzept explizit auf Vorgehensweisen hin, die derzeit auch außerhalb der Hochschule selbstverständlich sind: In jedem Fall müssen die Teilnehmer*innen samt Kontaktdaten erfasst werden, damit sie sich rückverfolgen lassen.

Das „Betriebliche Maßnahmenkonzept - Schutzmaßnahmen und Arbeitsplatzgestaltung für das Arbeiten während der SARS-CoV-2-Pandemie“ in der jetzt gültigen Form steht zum Download bereit unter:
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/betriebliches-massnahmenkonzept.pdf

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