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Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe

Abwärtssog stoppen

  • von Claudia Braczko
  • 06.11.2020

Mit dem ersten Branchenmindestlohn in Deutschland war das Bauhauptgewerbe vor rund 25 Jahren Vorreiter. Lohndumping sollte so verhindert werden. Da die Branche über 75 Prozent Fachkräfte beschäftigt, einigten sich die Sozialpartner zusätzlich im Jahr 2003 auf einen höheren Mindestlohn für qualifizierte Beschäftigte – dieser wurde jedoch 2009 in Ostdeutschland abgeschafft. „Das löste einen Sog nach unten aus. Viele Fachkräfte erhalten nur noch den Lohn für Ungelernte“, warnt Prof. Dr. Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der UDE.

Inzwischen wird über den Mindestlohn II auch in Westdeutschland gestritten: Er bliebe wirkungslos und lasse sich nicht kontrollieren, wird behauptet. Um diese Debatte auf eine empirische Grundlage zu stellen, hat das IAQ im Auftrag der IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt) die Wirksamkeit des Mindestlohns II und die Kontrolle seiner Einhaltung untersucht.

Laut Prof. Bosch belegen die Daten zur Lohnverteilung eine hohe Wirksamkeit des Mindestlohns II in West und (bis 2009) Ost. Er ist zur wichtigsten Lohngruppe und zentralen Grundlage der Kalkulation von Angeboten geworden. Angesichts der starken Preisorientierung im Wettbewerb würde eine Abschaffung des Mindestlohns II das bestehende Tarifgefüge – wie schon in Ostdeutschland – nachhaltig aushöhlen. Sie könnte sich auch für Qualifizierte gravierender auswirken, als die empirischen Analysen zeigen, vermutet Bosch. Die deutschen Statistiken enthalten nicht die erhebliche Anzahl der ausländischen Werkvertragsnehmer. „Für diese gelten ohnehin nur die Mindestlöhne.“

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Zoll kontrolliert auch die Einhaltung des Mindestlohns II im Bauhauptgewerbe. Die Kontrollen sind hier z.T. schwierig, weil nicht alle Fachkräfte auf ihn Anspruch haben, sondern nur die, die überwiegend eine qualifizierte Tätigkeit ausüben, was sich in einer Momentaufnahme bei einer Kontrolle nicht leicht feststellen lässt. Zur Erleichterung der Kontrollen empfiehlt Prof. Bosch deshalb, wie im Maler- und Dachdeckerhandwerk einen Anspruch aller qualifizierten Beschäftigten auf den Mindestlohn II tariflich zu vereinbaren.    

Weitere Informationen:
https://www.iaq.uni-due.de/iaq-forschung/2020/fo2020-03.php
Prof. Dr. Gerhard Bosch, IAQ, Tel. 0203/37 9-1339, gerhard.bosch@uni-due.de

Redaktion: Claudia Braczko, IAQ, Tel. 0157/71283308, claudia.braczko@uni-due.de

 

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