Bis auf wenige Ausnahmen digital
Neue Ministeriumsvorgaben für Lehrbetrieb
- von Arne Rensing
- 02.12.2020
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat die Leitlinien für den Lehr- und Prüfungsbetrieb an Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen überarbeitet und eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die dort festgelegten Vorgaben gelten seit dem 1. Dezember und haben Folgen für die Lehre an der UDE.
Ab sofort müssen auch an der UDE grundsätzlich alle Lehr- und Praxisveranstaltungen auf digitale Formate umgestellt werden. Präsenzveranstaltungen sind nur noch dann zugelassen, wenn sie zwingend auf besondere Räumlichkeiten, Ausstattungen oder sonstige spezielle Rahmenbedingungen angewiesen sind.
Bestehen bleiben die Regelungen zu Schutzmaßnahmen, zur Arbeitsplatzgestaltung und zur Durchführung von Prüfungen.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201130_av_hochschulen.pdf
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