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Regelungen ab dem 16. Dezember

Die UDE im Lockdown

  • von Arne Rensing
  • 16.12.2020

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Mit der überarbeiteten Coronaschutzverordnung gelten in Nordrhein-Westfalen (zunächst bis zum 10. Januar 2021) verschärfte Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Den Vorgaben folgend ist die UDE verpflichtet, die verbliebene Präsenz an der Universität weiter zu reduzieren.

Studium und Lehre

Für Studium und Lehre bedeuten die erweiterten Vorgaben, dass sämtliche Präsenzlehrveranstaltungen inklusive Laborpraktika, kunstpraktischer Werkstattkurse und sportpraktischer Übungen ab dem 16. Dezember abgesagt sind.

Präsenzprüfungen und darauf vorbereitende Maßnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitpunkt nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können oder eine Verlegung den Prüflingen nicht zumutbar ist (§ 6 Abs. 1 CoronaSchVO).

Ausnahmen sind insbesondere für laufende experimentelle Abschlussarbeiten zulässig, sofern eine Unterbrechung es im Hinblick auf einen zeitnahen und erfolgreichen Studienabschluss unmöglich machen würde, die Abschlussarbeit nach dem 10. Januar 2021 fortzuführen. Die zwingenden Gründe zur Fortführung sowie die Bestätigung, dass alle erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen bei der Fortführung eingehalten werden, müssen mit den Betreuenden besprochen und von diesen dokumentiert werden.

Universitätsbibliothek

Die Unibibliothek steht nur noch zur Ausleihe von Medien – und dies auch nur zur Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen – zur Verfügung (§ 6 Abs. 1 CoronaSchVO). Die Fachbibliotheken GW/GSW, LK und Medizin sind montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr geöffnet, die Fachbibliothek MNT ab dem 16. Dezember geschlossen. Der Zugang ist nur Angehörigen der Universität Duisburg-Essen erlaubt. Arbeitsplätze stehen nicht zur Verfügung.

Einen Überblick über alle Regelungen finden Sie auf der UB-Startseite:
http://www.uni-due.de/ub

Beschäftigte

Das Rektorat bittet die Mitarbeiter*innen der Universität, vom 16. bis zum 22. Dezember sowie vom 3. bis zum 10. Januar 2021 in Absprache mit den Vorgesetzten möglichst umfassend im Homeoffice zu arbeiten. In dieser Zeit wird der notwendige Dienstbetrieb, soweit möglich, aufrechterhalten; dienstliche Aufgaben und Forschungsarbeiten sollten jedoch nur dann in Präsenz durchgeführt werden, wenn es zwingend erforderlich ist.

Für den 23. Dezember wurde bereits allen Beschäftigten der UDE dienstfrei erteilt. Am 23. Dezember sowie in der Zeit vom 28. bis 30. Dezember wird lediglich ein eingeschränkter Dienstbetrieb gewährleistet.

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