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9-Euro- und Semesterticket

Differenz wird verrechnet

  • von Ulrike Eichweber
  • 12.07.2022

Eine Regelung ist gefunden: Bei der Rückmeldung zum Wintersemester 2022/23 wird die Differenz zwischen 9-Euro-Ticket und dem Semesterticket verrechnet. Studierende zahlen also 79,53 Euro weniger für ihren Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag. Das gaben der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und das UDE-Einschreibewesen jetzt bekannt.

Schreiben sich Studierende an der Uni ein oder melden sich zurück, erwerben sie über den Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag auch das Semesterticket: Desser Anteil beläuft sich auf rund 213 Euro für sechs Monate. Seit Juni bis einschließlich August gilt jedoch bundesweit das 9-Euro-Ticket. Damit die Studierenden auch von dem preisgünstigen Angebot profitieren, wird die Differenz mit dem Beitrag fürs nächste Semester verrechnet.

Das bedeutet, dass alle Studierenden, die im Sommersemester 2022 das Semesterticket in voller Höhe bezahlt haben, für die Rückmeldung zum Wintersemester nur 133,53 Euro statt 213,06 Euro als Mobilitätsbeitrag entrichten müssen. Wer schon den höheren Betrag überwiesen hat, bekommt das Geld zurückerstattet.

Erst- und Neueinschreiber:innen zum Wintersemester sowie Studierende, die im Sommersemester 2022 beurlaubt sind und sich nun zurückmelden wollen, zahlen den regulären Mobilitätsbeitrag von 213,06 Euro. Gleiches gilt natürlich für Studierende, deren Semesterticket für das Sommersemester 2022 auf Antrag bereits vom AStA erstattet wurde.

In Fällen, in denen keine Verrechnung mit dem Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/2023 erfolgen kann (z. B. wegen einer Exmatrikulation nach Ablauf des Sommersemester 2022), muss ein Antrag auf Erstattung beim AStA gestellt werden. Der AStA informiert auf seiner Webseite über das weitere Vorgehen: https://asta-due.de/

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