Auslaufende Regeln & Übergangsbestimmungen

Corona: Aktuelle Situation

von UDE | 2022-03-24


(Bild: Arne Rensing)

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt seit dem 19. März 2022 ein neues Infektionsschutzgesetz. Parallel dazu sind am 20. März 2022 Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Gleichzeitig hat die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Maßnahmen der Corona Schutzverordnung bis zum 2. April verlängert.

In Übereinstimmung mit der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt an der UDE bis zum 2. April 2022 folgendes:

  • Die 3G-Kontrolle am Arbeitsplatz ist aufgehoben. Allerdings gilt sie aufgrund der Notwendigkeit einer 3G-Zugangskontrolle zu allen Veranstaltungen der hochschulischen Bildung weiterhin für Lehrende und Prüfungsaufsichten sowie für Veranstalter:innen innerhalb der O-Woche.
  • Regelmäßige Testungen für alle Beschäftigten bleiben empfohlen. Die Testzentren an den Campi sind weiterhin geöffnet. Selbsttests können über das Zentrallager bezogen werden.
  • Die Homeoffice-Pflicht endete am 19. März 2022. Für Beschäftigte in Technik und Verwaltung ist Homeoffice im Rahmen der Dienstvereinbarung „Homeoffice" möglich. Künstlerisch und wissenschaftlich Beschäftigte können nach Absprache mit den Vorgesetzten und bis zum Abschluss einer Dienstvereinbarung die übliche flexible Arbeit mit Anteilen im Homeoffice fortführen.
  • Die Maskenpflicht in den Gebäuden bleibt bestehen. Angesichts der Infektionszahlen ist weiterhin Vorsicht angezeigt. Die AHA+A+L-Formel (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske, App, Lüften) ist ein sinnvoller Leitfanden. Die Vorgabe einer Laufrichtung in Treppenhäusern und Gängen sowie Vorgabe der Nutzung von Fahrstühlen nur zu zweit sind entfallen.
  • Infektionsfälle sind zu melden und Quarantäneregelungen sind eigenständig zu beachten.
  • Veranstaltungen mit geselligem Charakter, beispielsweise die Begrüßungsveranstaltungen der Fachschaften im Rahmen der O-Woche, sind in den Räumlichkeiten der Universität unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen und mit Hygienekonzept wieder möglich.

Nach Auslaufen der Übergangsfrist und erneuten Anpassung der rechtlichen Regelungen wird die UDE ihr betriebliches Maßnahmenkonzept überarbeiten, und in einem Sondernewsletter darüber informieren.

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