Informationen zum Anfang des Semesters

Corona-Regelungen nach dem 2. April 2022

von Barbara Allekotte | 2022-04-01


(Bild: UDE)

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt seit dem 19. März 2022 ein neues Infektionsschutzgesetz. Parallel dazu sind am 20. März 2022 Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten, die das Vorgeben von geeigneten Schutzmaßnahmen in die Beurteilung und Verantwortung der Arbeitgeber legen.

Gleichzeitig hat die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Maßnahmen der Corona Schutzverordnung lediglich bis zum 2. April verlängert.

Dennoch möchten wir Sie über die Schutzmaßnahmen an der UDE informieren, die wir ab der nächsten Woche und damit für das beginnende Semester anwenden wollen. Grundsätzlich bleibt das betriebliche Maßnahmenkonzept bestehen und wird Anfang der Woche angepasst.

Lehr- und Prüfungsbetrieb

Das Sommersemester wird wie geplant als Präsenzsemester durchgeführt. Die nachstehenden Regelungen dienen dazu, dies zu gewährleisten.

Die UDE wird weiterhin ihr Möglichstes tun, um Härten und Nachteile für Studierende zu vermeiden und die Erfahrungen der letzten Semester mit digitalen/hybriden Lehr-Lern-Angeboten berücksichtigen.

3G- Zugangs-Kontrollen und Durchführen von Tests

Die Rechtsgrundlage für die 3G- Kontrollen zur Teilnahme an Veranstaltungen, insbesondere an Lehr- und Prüfungsveranstaltungen, wird wegfallen. Ab dem 3. April 2022 finden daher keine Kontrollen mehr statt. Die tägliche Testpflicht für nicht immunisierte Personen entfällt damit ebenfalls.

Regelmäßige Testungen bleiben für alle Hochschulangehörigen dringend empfohlen. Dazu können Selbsttests genutzt werden. Auch die Testzentren an den Campi sind weiterhin geöffnet.

Maskenpflicht

In Lehr- und Prüfungsveranstaltungen, in Publikumsbereichen und auf den allgemeinen Verkehrsflächen (Flure, Foyers, Toiletten, Aufzüge, etc.) gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske.
Auch wenn eine allgemeine Maskenpflicht für Innenräume nicht mehr durch die Coronaschutzverordnung vorgegeben wird, ist dies nach unserer Beurteilung eine geeignete und notwendige Maßnahme, um die Gefahr der Übertragung des Virus entscheidend zu verringern. Da im Lehr- und Prüfungsbetrieb der UDE viele Personen in wechselnden Gruppen zusammenkommen, ist eine solche Schutzmaßnahme notwendig. Durch diese Maßnahme soll die Funktionsfähigkeit der Hochschule erhalten bleiben und der Lehr- und Prüfungsbetrieb nicht dadurch gefährdet werden, dass eine zu große Zahl von Beschäftigten und Studierenden aufgrund von Viruserkrankungen ausfällt.

Das Tragen von Masken dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten und Studierenden, sondern geschieht auch aus Rücksichtnahme gegenüber denjenigen unter ihnen, deren Gesundheit und Wohlergehen besonders von einem achtsamen Miteinander abhängt.

Ausnahmen zur Maskenpflicht gelten weiterhin für Vortragende bzw. für Lehrende, wenn der Mindestabstand von 1,50 m zu den nächsten Personen eingehalten wird und für Personen im Rahmen des praktischen Lehrbetriebs, z. B. in Laboren, Werkstätten, oder Kunstateliers, wenn durch die Verantwortlichen festgestellt wird, dass aufgrund besonderer Gegebenheiten oder Vorschriften das Tragen einer Maske nicht notwendig oder möglich ist. Hierzu ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

Die Beachtung der AHA+A+L-Formel (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske, App, Lüften) ist weiterhin sinnvoll. Auch wenn viele Vorgaben (z.B Laufrichtung in Treppenhäusern/Gängen, Nutzung von Fahrstühlen) jetzt wegfallen, setzen wir auf ein eigenverantwortliches Verhalten von allen Hochschulangehörigen.

Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs (Tagungen, Kongresse etc.)

Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs können ab Semesterbeginn wieder in Präsenz ohne Teilnehmendenbegrenzung stattfinden. Auch Veranstaltungen mit geselligem Charakter, beispielsweise die Begrüßungsveranstaltungen der Fachschaften im Rahmen der O-Woche, sind in den Räumlichkeiten der Universität wieder möglich. Die allgemeinen Hygienemaßnahmen sollten auch hier beachtet werden. Das Tragen von medizinischen Masken wird empfohlen. Generell sind die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Regelungen des Landes zu berücksichtigen.

Homeoffice- Regelung

Die Homeoffice-Pflicht endete am 19. März 2022. Für Beschäftigte in Technik und Verwaltung ist Homeoffice im Rahmen der Dienstvereinbarung „Homeoffice" möglich. Sollte der Antrag zwar von der Führungskraft befürwortet, aber vom Personaldezernat noch nicht abschließend bearbeitet sein, kann das Homeoffice auch nach dem 19.3.2022 im mit der Führungskraft abgestimmten Rahmen in Anspruch genommen und zur Kontaktreduktion genutzt werden.

Es ist eine Dienstvereinbarung „Homeoffice“ für die künstlerisch/wissenschaftlich Beschäftigten in Vorbereitung. Bis zum Abschluss der Dienstvereinbarung gilt: auch für wissenschaftlich Beschäftigte ist in vielen Bereichen eine flexible Arbeit üblich und kann nach Absprache mit den Vorgesetzten fortgeführt werden.

In besonderen Fällen und solange die dienstlichen Abläufe/Belange gesichert sind, kann zwischen der/dem Vorgesetzen und der/dem Beschäftigen über den in den o.g. Regelungen vereinbarten Homeoffice-Umfang hinaus - zeitlich begrenzt - eine Tätigkeit im Homeoffice abgestimmt werden. Dies könnte sich z. B. zur Kontaktreduzierung dann anbieten, wenn im gemeinsamen Haushalt einer/eines Beschäftigten ein:e Haushaltsangehörige:r an Corona erkrankt ist.

Anpassung der Gefährdungsbeurteilung

Führungskräfte werden gebeten, für Ihre Beschäftigten noch einmal die Arbeitsbedingungen vor Ort zu prüfen. Dazu kann auch die Gefährdungsbeurteilung Infektionsschutz genutzt werden, die in Kürze in aktualisierter Form auf den Corona-Seiten zur Verfügung steht.

Quarantäne- Regelung

Infektionsfälle sind weiterhin zu melden und Quarantäneregelungen sind eigenständig zu beachten. Aufgrund der hohen Infektionszahlen sollte auch bei Verdachtsfällen wie bisher mit Vorsicht agiert und im Zweifel -wenn möglich- von zu Hause gearbeitet werden.

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