Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

Gemeinsame Erklärung der UDE und des UKE:

Disziplinarverfahren gegen Prof. Dr. Broelsch

[22.05.2007] Der Rektor der Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr. Lothar Zechlin, teilt mit, dass heute (22.05.) nach einer zweistündigen Sitzung mit dem ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums Essen (UKE) und dem Leiter der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie entschieden wurde, ein Disziplinarverfahren einzuleiten, das Professor Christoph Broelsch am Ende des Gesprächs selbst beantragt hat.

Ziel des Vorgehens ist, die gegen Professor Broelsch öffentlich erhobenen Vorwürfe zu klären und auf ihre disziplinarrechtliche Relevanz hin zu überprüfen. Mit der Durchführung der Ermittlungen wird in Absprache mit dem Vorstandvorsitzenden des UKE die Leiterin der Rechtsabteilung des UKE beauftragt.

Aufgrund des laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wird das Disziplinarverfahren nach § 22 Abs. 2 Landesdisziplinargesetz vorläufig ausgesetzt. Der UKE-Vorstand wird gebeten, die von Prof. Broelsch abgegebene Erklärung, nach der er die Spendenpraxis sofort einstellen wird, in Form einer schriftlichen Anweisung ihm gegenüber festzuhalten.

Von einer vorläufigen Dienstenthebung nach § 38 LDG wird zunächst abgesehen, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Ausschlaggebend dafür sind vor allem folgende Gesichtspunkte:

? Die Spendenpraxis wird nicht weiter fortgeführt.
? Eine Dienstenthebung würde den Betrieb der chirurgischen Klinik in Krankenversorgung und Forschung wesentlich beeinträchtigen.
? Bezogen auf die in der WAZ vom 22. Mai enthaltene Darstellung „Organhandel an Uniklinik?“ hat Prof. Broelsch erklärt, dass er diese Patientin nicht behandelt hat, eine Transplantation nicht erfolgt ist und er auch keine Geldbeträge in Empfang genommen hat.

Eine Abwägung spricht somit gegen eine vorläufige Dienstenthebung. Rektor Zechlin: „In meiner Dienstvorgesetzteneigenschaft bin ich verpflichtet, den erhobenen Vorwürfen objektiv nachzugehen. Es wird weder eine Vorverurteilung noch Weißwäscherei geben, sondern es kommt darauf an, gründliche Sachverhaltsaufklärung zu leisten. Dann erst kann und muss bewertet werden, ob und welche disziplinarrechtlichen Konsequenzen zu ziehen sind.“

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