Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

Die Zukunft der Polizeisonderdienste in NRW

Was wird aus Autobahn- und Wasserschutzpolizei?

[26.08.2005] Was künftig aus der Autobahnpolizei wird, muss dringend geklärt werden, wenn demnächst die Bezirksregierungen als Polizeibehörde wegfallen. Was bei der Neuorganisation der landesweit bedeutenden Polizeidienste zu berücksichtigen ist, zu denen auch die Wasserschutzpolizei und die Hubschrauberstaffeln gehören, hat jetzt Prof. Dr. Hans-Jürgen Lange geprüft, Leiter der Forschungsgruppe polikon (Politische Steuerung und Konfliktregelung) am Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung (RISP) an der Universität Duisburg-Essen.

Seine Hauptempfehlung lautet, die Autobahnpolizei als eine zusammenhängende landesweit tätige Sonderbehörde zu organisieren und sie nicht auf fünf oder mehr Kreispolizeibehörden des Landes aufzuteilen. Prof. Lange: „Die Autobahnpolizei hat mit ihrer starken Eigenidentität einen großen Vorteil. Es ergibt wenig Sinn, alles komplett auseinander zu reißen, nur um neue Modelle zu realisieren.“ Es wäre höchst kontraproduktiv, die AP völlig aufzulösen und auf eine Anzahl von Kreispolizeibehörden zu verteilen. Lange: „Wenn eine Neuorganisation das Ziel hat, die Motivation und Identifikation der Mitarbeiter mit ihren Aufgaben zu verbessern, sollte sie dort, wo dieses bereits gut ausgeprägt vorhanden ist, nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Bei einer Aufteilung der AP-Inspektionen auf mehrere Kreispolizeibehörden hätten sie zudem ein wesentlich größeres regionales Gebiet abzudecken. Der Bezug zur jeweiligen Kreispolizeibehörde wäre ein rein formaler und die Zuständigkeit für die Autobahnen wäre nur noch eine von vielen Aufgaben eines erweiterten Verkehrsdienstes einschließlich der Kontrolle des Maut-Systems. Ob dies angesichts der weiter wachsenden Zunahme des Fernverkehrs in Europa, und damit gerade in NRW als einem Verkehrsknotenpunkt, angemessen ist, muss stark bezweifelt werden, warnt Prof. Lange.

Polizeipräsidium Polizeisonderdienste NRW

Es spricht alles dafür, so Prof. Lange, ein landesweit zuständiges „Polizeipräsidium Polizeisonderdienste NRW“ zu gründen, in denen auch die ähnlich strukturierte Wasserschutzpolizei WSP und die Hubschrauberstaffeln (HST) eingegliedert sein sollten. Dieses Polizeipräsidium Polizeisonderdienste NRW bestünde aus einer Direktion WSP (mit 290 Stellen), zwei Direktionen AP, z.B. Rheinland (mit 750 Stellen der bisherigen AP Köln und Düsseldorf) und Westfalen (mit 620 Stellen der bisherigen AP Münster, Arnsberg und Detmold) sowie einer Direktion Hubschrauberstaffeln (HST).

Zu prüfen wäre, ob diese vier Direktionen ihre Belange von „Verwaltung, Personal, Technik und Ausrüstung“ jeweils eigenständig bearbeiten oder dies konsequenterweise von einer zentralen Abteilung „Verwaltung und Logistik“, angesiedelt beim Präsidenten des PP Polizeisonderdienste NRW, übernommen würde. Letzterem wäre aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten der Vorzug zu geben. Die PP Polizeisonderdienste NRW wäre also insgesamt mit rund 1.800 Stellen ausgestattet und in vier Direktionen (1 WSP, 2 AP und 1 HST) und einer Abteilung Verwaltung und Logistik (VL) untergliedert. Sie wäre damit in Größe und Aufgabenfülle vergleichbar zu den größeren Polizeipräsidien des Landes.

Ein weiterer Vorteil, so Prof. Lange, ist, dass organisatorisch lediglich ein zentrales Polizeipräsidium vorhanden sein müsste für den Dienstsitz des Präsidenten, des Behördenstabes sowie für die Abteilungen VL. Hierfür bietet sich das Gebäude des jetzigen PP Wasserschutzpolizei in Duisburg an. Für die Lösung spreche auch, dass unterhalb der neuen Behördenleitung im Bereich WSP keinerlei Veränderungen vorgenommen werden müssen. Im Bereich AP wären lediglich zwei neue Direktionsleitungen zu bestimmen. Alle untergeordneten Dienstbereiche wie AP-Inspektionen, AP-Wachen etc. blieben unverändert. Für die beiden Hubschrauberstaffeln wäre eine neue gemeinsame Direktionsleitung einzurichten. Der Bereich Behördenleitung und die Abteilung VL wären am Standort Duisburg ebenfalls bereits vorhanden.

Für die Akzeptanz und Motivation der Beschäftigten wäre entscheidend, dass ihre Organisationseinheiten und ihre ausgeprägten Identifikationen jeweils mit der AP, der WSP und den Hubschrauberstaffeln erhalten blieben. Da alle drei Bereiche eine vergleichbare Sonderstellung einnehmen, wird ihr „Zusammenleben“ in einer Behörde auch ohne Probleme verlaufen.

Für eine verbesserte Effektivität spräche, so Lange, dass insbesondere bei großen Unfällen und Katastrophenfällen auf den Straßen- und Seewegen eine einheitliche Führung dieser Sonderdienstbereiche landesweit hergestellt wäre, was bislang bei der AP und den Hubschrauberstaffeln nicht der Fall ist. Ein Polizeipräsidium Polizeisonderdienste NRW würde somit auch den Katastrophenschutz des Landes stärken. Die Organisationsform eines Polizeipräsidiums entspricht zudem der Verwaltungsstruktur des Landes und schafft hier auch die nötige Klarheit der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, was bei einer Verteilung von AP, WSP und Hubschrauberstaffeln auf vielerlei Behörden nicht der Fall ist.

Prof. Lange: „Eine solche Organisationslösung setzt ein sichtbares Zeichen dafür, dass die beabsichtigte Verwaltungsstrukturreform des Landes nicht nur unter Einspargesichtspunkten betrieben wird. Sie erhöht nämlich gleichermaßen die Leistungsfähigkeit der Behörden im Einklang mit den Belangen der Beschäftigten.“

Redaktion: Beate H. Kostka, Tel 0203/379-2430

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