Informationen zur bevorzugten Zulassung

Informationen zur bevorzugten Zulassung

Wenn Sie in dem gewünschten Studiengang bereits eine Zulassung erhalten haben, den Studienplatz wegen der Ableistung eines Dienstes jedoch nicht annehmen konnten, haben Sie am Ende des Dienstes einen erneuten Anspruch auf Zulassung in diesem Studiengang.
Dasselbe gilt ebenso, wenn der Studiengang zu Beginn oder während des Dienstes nicht zulassungsbeschränkt war.

Der Anspruch auf erneute Zulassung kann nur geltend gemacht werden, wenn die bevorzugte Zulassung bis spätestens zum 2. Bewerbungstermin nach Beendigung des Dienstes beantragt wird. Danach verfällt der Anspruch.

Beispiel:
Eine Bewerberin oder ein Bewerber erhielt zum WS 2020/21 eine Zulassung für Soziologie. Ab September 2020 leistet die Bewerberin oder der Bewerber jedoch einen Dienst und konnte somit sein Studium nicht aufnehmen. Der Dienst endet am 31. Mai 2021.

Der 1. Bewerbungstermin nach Dienstende wäre der 15. Juli 2021 für das WS 2021/22.
Der 2. Bewerbungstermin wäre der 15. Juli 2022 für das WS 2022/23, sofern der Studiengang nur zum Wintersemester angeboten wird.

Nach Ablauf der v. g. Termine könnte einem Antrag auf bevorzugte Zulassung nicht mehr statt gegeben werden. 

Nachweis:
Als Nachweise sind eine Kopie des damaligen Zulassungsbescheides oder Rückstellungsbescheides, eine Kopie des Abiturzeugnisses sowie eine Kopie der Dienstzeitbescheinigung einzureichen. Aus dem Bescheid muss hervorgehen, in welchem Zeitraum der Dienst geleistet wurde. Sofern aus der Bescheinigung der Zeitraum des geleisteten Dienstes nicht hervorgeht oder unvollständige Unterlagen eingereicht werden, wird dem Antrag auf bevorzugte Zulassung nicht zugestimmt.