Bewerbung für ein Lehramtsstudium - Grundschule

Informationen zur Bewerbung für ein Lehramtsstudium Grundschule

Allgemeine Informationen

Das Studium für Lehramt an Grundschulen besteht aus einer Kombination von drei Fächern und Bildungswissenschaften.

  1. Pflichtfach (Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung)
  2. Pflichtfach (Lernbereich II - Mathematische Grundbildung)
  3. Wahlfach
  4. Bildungswissenschaften

Die beiden Pflichtfächer sind zulassungsbeschränkt, also bewerbungspflichtig. Ob das Wahlfach (3. Fach) zulassungsbeschränkt ist, können Sie dem Studienangebot für Lehramtsstudiengänge entnehmen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Kombinationsmöglichkeiten der Studienfächer.

Das für alle Schulstufen obligatorische Fach Bildungswissenschaften ist immer als letztes Fach auszuwählen.

Für wie viele Fächerkombinationen kann ich mich bewerben?

Insgesamt können Sie Online-Portal bis zu sechs Anträge abgeben. Somit besteht die Möglichkeit, sich für sechs verschiedene Fächerkombinationen zu bewerben, wobei die Abschlüsse/Schulstufen unterschiedlich sein können.

Die Reihenfolge der Anträge bzw. der Fächer innerhalb der jeweiligen Anträge ist nicht relevant. In jeder Schulstufe wird für jedes Studienfach ein Vergabeverfahren durchgeführt, sodass auch Mehrfachzulassungen möglich sind.
Eine Priorisierung der Anträge bzw. der Fächer innerhalb der Anträge ist somit nicht erforderlich.

In meiner gewünschten Fächerkombination ist das Wahlfach (3. Fach) zulassungsfrei und somit nicht bewerbungspflichtig. Wie kann ich nun eine vollständige Fächerkombination angeben?

Zunächst wählen Sie die zulassungsbeschränkten Fächer Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung und Lernbereich II - Mathematische Grundbildung aus. Abschließend nennen Sie Ihr Wahlfach. Da hier keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, erhalten Sie für das zulassungsfreie Fach automatisch eine Zulassung. Die Immatrikulation kann erst beantragt werden, wenn alle Fächer in dieser Kombination im Status zugelassen sind.

Ich bin bereits für das Lehramt an Grundschulen eingeschrieben und möchte mein Wahlfach (3. Fach) wechseln, welches zulassungsbeschränkt ist. Wie gebe ich in diesem Fall eine vollständige Fächerkombination an?

Sie wählen als 1. Fach Ihr gewünschtes Wahlfach, als 2. und 3. Fach das Dummy-Fach "Fachwechsler" aus. Im Falle der Zulassung für Ihr gewünschtes Wahlfach kann die Umschreibung erfolgen.

In meiner gewünschten Fächerkombination ist das Wahlfach (3. Fach) zulassungsbeschränkt. Sollte ich mich sicherheitshalber zusätzlich für eine Fächerkombination mit einem zulassungsfreien Fach bewerben?

Beispiel: Die Pflichtfächer und das Wahlfach Englisch sind zulassungsbeschränkt, die Zulassung erfolgt nur für die Pflichtfächer

(Die Angaben dienen nur als Beispiel und geben keine Auskunft zu tatsächlichen Zulassungsbeschränkungen)

  1. Antrag 2. Antrag
Pflichtfach
Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung
Pflichtfach
Lernbereich II - Mathematische Grundbildung Lernbereich II - Mathematische Grundbildung
Wahlfach
Englisch Religionslehre

Eine Bewerbung ist nur für die Fächerkombination mit den zulassungsbeschränkten Fächern gemäß dem 1. Antrag erforderlich. Sofern die Zulassung nur für die Pflichtfächer, aber nicht für das zulassungsbeschränkte Wahlfach (3. Fach; hier Englisch) erteilt wird, kann ein neuer Antrag für eine Fächerkombination mit einem zulassungsfreien Fach gestellt werden. Die Immatrikulation kann im Anschluss (online) beantragt werden.
Bitte beachten Sie die Fristen, in der die Immatrikulation für die zulassungsbeschränkten Fächer beantragt werden muss.

Ich bin nicht für alle drei Fächer zugelassen. Kann ich mich trotzdem einschreiben?

Das hängt davon ab, für welche Fächer Zulassungen erfolgt sind:

  • Zulassungen nur für die beiden Pflichtfächer
    Sofern Zulassungen für die Pflichtfächer Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung und Lernbereich II - Mathematische Grundbildung erteilt werden, aber nicht für das Wahlfach (3. Fach), kann eine Einschreibung trotzdem erfolgen. Sie können stattdessen ein zulassungsfreies Wahlfach auswählen.
  • Zulassung nur für das 3. Fach (Wahlfach)
    Sofern eine Zulassung nur für das Wahlfach erfolgt, aber nicht für die Pflichtfächer, kann eine Einschreibung für das Lehramt an Grundschulen nicht erfolgen.
  • Zulassung nur für eines der Pflichtfächer
    Sofern eine Zulassung nur für eines der Pflichtfächer erfolgt, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Bereich Zulassung in Verbindung.

 

Ich möchte das Fach Musik an der Folkwang Universität der Künste oder das Fach Kunst an der Universität Duisburg-Essen als Kombinationsfach wählen.
Wie bewerbe ich mich? Was muss ich beachten?

In diesem Fall wählen Sie die beiden Pflichtfächer Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung und Lernbereich II - Mathematische Grundbildung als 1. und 2. Fach aus. Als Wahlfach (3. Fach) geben Sie bitte das Fach "Musik (Studium an der Folkwang-Universität)" bzw. das Fach "Kunst" an.

  • Bitte beachten Sie, dass das Fach Musik ausschließlich an der Folkwang-Universität der Künste angeboten wird. Die Bewerbung muss unbedingt an die Folkwang-Universität gerichtet werden. Eine ggf. erteilte Zulassung für die Pflichtfächer Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung und Lernbereich II - Mathematische Grundbildung kann nicht auf das Fach Musik übertragen werden!

Bonuspunkte für die Pflichtfächer
Wenn das Fach Musik an der Folkwang-Universität der Künste bzw. das Fach Kunst an der Universität Duisburg-Essen als Kombinationsfach gewählt wird, besteht für das Lehramt an Grundschulen die Möglichkeit, im Vergabeverfahren für die Pflichtfächer Lernbereich I - Sprachliche Grundbildung und Lernbereich II - Mathematische Grundbildung einen Bonus von 16 Punkten zu erhalten.

Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechende Frage innerhalb der Online-Bewerbung mit "Ja" beantwortet und der Zulassungsbescheid für das Fach Musik Lehramt an Grundschulen der Folkwang-Universität bzw. der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung für das Fach Kunst der Universität Duisburg-Essen bis zum Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal hochgeladen und der Antrag abgegeben wird.