Voraussetzungen

Voraussetzungen

Eine Studienaufnahme ist an unserer Hochschule nur mit dem Abitur oder einem gleichwertigen Bildungsnachweis möglich.

Eine Bewerbung ist erforderlich, wenn ein Studiengang/Studienfach zulassungsbeschränkt ist. Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang Medizin über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de), für die übrigen Studiengänge direkt über die Hochschule.

Ob ein Studiengang/Studienfach zulassungsbeschränkt ist, können Sie unserem Studienangebot entnehmen. Ist der Studiengang mit F (= zulassungsfrei) gekennzeichnet, kann eine direkte Einschreibung ohne vorherige Bewerbung in der dafür vorgesehenen Frist erfolgen. Sofern der Studiengang mit NC gekennzeichnet ist, muss die Bewerbung über die Hochschule erfolgen.

Eine Terminübersicht finden Sie auf unserer Internetseite Fristen und Termine.

Allgemeine Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie hier.

Bewerbung zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte

Die Landesregierung NRW hat mit der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) vom 8. März 2010 den Hochschulzugang für Bewerber mit Berufserfahrung ohne Hochschulzugangsberechtigung neu geregelt.

Die Bewerbung erfolgt mit dem Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation im Bereich Einschreibungswesen.

Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:

  1. Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
  2. Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber*innen)
  3. Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)

Detaillierte Informationen und Bewerbungsfristen finden Sie hier.

Bewerbung/Studienaufnahme ohne Abitur (Eignungsprüfung)

Grundsätzlich gilt an einer Universität, dass die allgemeine Hochschulreife (Abitur) die Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist. Die Prüfungsordnungen für die jeweiligen Studiengänge können jedoch bestimmen, dass ein Zugang zum Studium auch dann möglich ist, wenn eine studiengangbezogene besondere fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung durch eine Eignungsprüfung nachgewiesen wird. Weitere Informationen hierzu erteilen die zuständigen Prüfungsausschüsse. Sofern die Möglichkeit des Zugangs über eine Eignungsfeststellung besteht, ist dies den Beschreibungen der einzelnen Studiengänge zu entnehmen.

Wo Sie uns finden

Campus Duisburg
Dienstgebäude: SG
Geibelstr. 41
47057 Duisburg

Campus Essen
Dienstgebäude: T03 R00
Universitätsstr. 2
45141 Essen