Schmuckgrafik: Schutzmaske, Handschuhe und Desinfektionsmittel
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Maskenpflicht, Meldepflicht und angepasste Regelungen

Sich selbst und andere schützen

  • von Arne Rensing
  • 21.09.2020

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Behutsam bleiben, sich selbst und andere schützen: So lautet der Grundtenor des betrieblichen Maßnahmenkonzepts, in dem die Rahmenbedingungen für das Arbeiten an der UDE in Zeiten von Corona festgelegt sind. Die Universität wird im Herbst zwar nicht in den normalen Betrieb zurückkehren - die Präsenz in Lehre und Forschung, in der Verwaltung und den zentralen Einrichtungen wird aber nach und nach wieder hochgefahren. Das Rektorat hat deshalb die Vorgaben zu Schutzmaßnahmen und zur Arbeitsplatzgestaltung angepasst.

Die wichtigste neue Regel: Für alle Verkehrsflächen der Universität, also auf Fluren, in Foyers, Treppenhäusern, Aufzügen, Eingangsbereichen oder Toiletten gilt ausnahmslos eine Maskenpflicht. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist außerdem überall dort vorgeschrieben, wo Abstandsregeln erwartbar nicht eingehalten werden können.

Das Maßnahmenkonzept verschärft außerdem den Umgang mit dem (potentiellen) Ernstfall: Die Beschäftigten sind nicht nur mehr aufgefordert, sondern nun auch arbeitsrechtlich verpflichtet, eine Covid19-Infektion oder selbst den Verdacht einer Infektion ihren Vorgesetzten und dem Personaldezernat zu melden.

Erneut betont wird, dass die ergänzenden Gefährdungsbeurteilungen der einzelnen Organisationseinheiten auch psychische Belastungen der Beschäftigten durch die Corona-Krise in den Blick nehmen sollen. Bei Fragen hierzu unterstützen die Fachkräfte für Arbeitspsychologie.

Die Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes und die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen begleiten die Arbeit vor Ort und werden bei kurzfristiger Änderung der Lage angepasst werden. Beschäftigte müssen jeweils aktuell über erforderliche Vorkehrungen informiert („unterwiesen“) werden. Was das konkret bedeutet, das führen die jetzt verabschiedeten Vorgaben genauer aus.

Auch der Umgang mit Dienstreisen ist an die aktuelle Situation angepasst worden: Sie sind weiterhin möglich, wenn für das Ziel keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Allerdings muss ihre zwingende Notwendigkeit dargelegt und dokumentiert werden. Dienstreisen in Risikogebiete sind grundsätzlich untersagt.

Das „Betriebliche Maßnahmenkonzept - Schutzmaßnahmen und Arbeitsplatzgestaltung für das Arbeiten während der SARS-CoV-2-Pandemie“ in der jetzt gültigen Form steht zum Download bereit.

Deutsch: 
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/betriebliches-massnahmenkonzept.pdf

Englisch:
https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dokumente/betriebliches-massnahmenkonzept-englisch.pdf

 

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