Schmuckgrafik Schutzmaske
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Schutz für Studierende und Beschäftigte

Maskenpflicht ausgeweitet

  • von Arne Rensing
  • 30.10.2020

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Das Wintersemester hat begonnen und neben vorwiegend onlinegestützten Lehrangeboten finden ausgewählte Veranstaltungen auch wieder in Präsenz statt. Dabei steht der Gesundheitsschutz für Studierende und Beschäftigte weiterhin an erster Stelle.

Aufgrund der aktuell stark steigenden Infektionszahlen hat das Rektorat jetzt die Ausweitung der bestehenden Maskenpflicht beschlossen: Ab dem 2. November sind Hochschulangehörige und Gäste verpflichtet, nicht nur auf den Verkehrsflächen und in besonderen Situationen, sondern grundsätzlich an der Universität eine Mund-Nase-Bedeckung (Maske) zu tragen.

Diese Vorgabe gilt für Studierende und Lehrende in Lehrveranstaltungen, für Vortragende und Teilnehmer*innen sonstiger Veranstaltungen, in Besprechungen, in allen Räumen sowie in Wartebereichen vor Gebäuden.

Auf eine Maske verzichtet werden kann am Arbeitsplatz, wenn dort die Vorgaben des Betrieblichen Maßnahmenkonzeptes eingehalten werden, bei Prüfungen, bei denen das entsprechende Hygienekonzept der UDE Anwendung findet und unter bestimmten Voraussetzungen im Laborbetrieb. Ausgenommen sind auch die Kinderbetreuungseinrichtungen der UDE.

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