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Priorisierungsnachweis für Beschäftigte

Anspruch auf Corona-Schutzimpfung

Seit dem 1. Mai 2021 gehören Mitarbeiter:innen von Hochschulen zum Personenkreis mit “erhöhtem Anspruch” auf eine SARS-CoV-2-Schutzimpfung. (https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-04/__4.html)

Die Zuordnung zur Priorisierungsgruppe 3 erfolgt unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen. Neben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren und Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen sind Menschen aus verschiedenen Berufsbereichen angesprochen. Ihre Beschäftigung muss durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen werden, die das Personaldezernat momentan automatisch allen an der UDE tätigen Personen per Post an ihre jeweilige Wohnadresse schickt.

+++ Update am 7. Mai 2021 +++

Terminbuchungen zur Impfung werden vom Land Nordrhein-Westfalen nach unterschiedlichen Berufsgruppen innerhalb der Priorisierung gestaffelt. Derzeit gehören an Hochschulen tätige Personen noch nicht zu den Untergruppen, die Termine vereinbaren können.

Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Webseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, der Kassenärztlichen Vereinigung und über der Kommune Ihres Wohnortes.

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