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Anspruch auf Ganztagsschule

Personalmangel programmiert

  • 08.09.2023

Alle Kinder, die ab 2026 eingeschult werden, haben bundesweit einen Anspruch auf ganztägige Förderung. Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey und ihr Team vom Institut Arbeit und Qualifikation IAQ der UDE haben die aktuellen Angebote, deren Organisation sowie die Teilhabe an der Ganztagsförderung in den Bundesländern ausgewertet. Die Forschenden sehen große Herausforderungen.

Die Auswertung der Daten durch Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey und ihr Team zeigt große Unterschiede zwischen den Ländern. Im Durchschnitt erhielten in den westdeutschen Bundesländern 2020 lediglich 47 Prozent der Schüler:innen eine Ganztagsbetreuung. Hamburg liegt mit einer Quote von fast 95 Prozent deutlich darüber. In diesem Bundesland wurde der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung aber auch schon 2012 eingeführt. „Das Hamburger Beispiel zeigt, dass mit dem Rechtsanspruch die Nachfrage steigt“, so Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey. Alle Prognosen nach wird sich in daher der Personalmangel noch verschärfen.

IN NRW sind es Teilzeitkräfte – oft als Minijobber und ohne einschlägige pädagogische Qualifikation –, die die ganztätige Betreuung der Schüler:innen ermöglichen. „Viele dieser Mitarbeiter:nnen haben langjährige Erfahrungen gesammelt und werden auch in Zukunft dringend benötigt“, ist sich Prof. Dr. Stöbe-Blossey sicher.

Weitere Informationen:
https://www.uni-due.de/iaq/pressemitteilung.php?pm=20230901

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