Zugangsvoraussetzungen
Allg. Hochschulreife (Abitur). Neben soliden Englisch-Kenntnissen sollten Studienbewerber für das Fach Wirtschaftspädagogik eine Affinität zu mathematischen Fragestellungen und theoriegeleiteten Problemlösungsansätzen, zur bildenden Arbeit mit anderen Menschen sowie ein starkes Interesse am aktiven und passiven Arbeiten mit Texten (Buchwissenschaft) vorweisen. DSH2-Sprachnachweis für Bildungsausländer erforderlich.
Zulassung
Örtliche Zulassungsbeschränkung. Die Registrierung erfolgt im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) zunächst über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Dort erhalten Sie Ihre Bewerber-Identifikationsnummer (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Mit diesen Nummern bewerben Sie sich im Anschluss bitte online beim Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen.
Bewerbungsfrist: 20. August 2020 für das Wintersemester 2020/2021
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern reichen ihre Bewerbung bis zum 20. August 2020 für das Wintersemester 2020/2021 bei uni-assist ein. Dies gilt für alle deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge und umfasst Anträge zur Zulassung zum Fachstudium, zur DSH-Direktzulassung sowie zum studienvorbereitenden Deutschkurs.
Sprachkenntnisse
Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber muss vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau; von einigen Ausnahmen abgesehen) bestehen.
- Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.
- Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
- Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
Informationen zur Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): www.uni-due.de/dsh-info/allgemeineinfo-startseite.php
Weitere Sprachkenntnisse
Solide Englischkenntnisse, kein Nachweis erforderlich
Studienbegleitende Praktika
Mind. vierwöchiges kaufmännisches Berufsfeldpraktikum und begleitetes Eignungs- und Orientierungspraktikum an einer berufsbildenden Schule.