Punktwert für die Quote im hochschuleigenen Auswahlverfahren

Berechnung des Punktwertes in der Auswahlquote

Gemäß § 9 Abs. 1 und 2 Hochschulzulassungsgesetz vergibt die Hochschule 80 Prozent der Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens („Hochschuleigene Auswahl“).

In der Quote der hochschuleigenen Auswahl sind je ein schulisches und mindestens ein außerschulisches Kriterium festzulegen. Die Kriterien sind in der Bachelor-Zulassungsordnung bestimmt und konkretisiert. Als schulisches Kriterum wird für alle Studiengänge die Durchschnittsnote des Abiturs berücksichtigt. Als außerschulisches Kriterium wird für den Bachelorstudiengang Psychologie ein fachspezifischer Studieneignungstest angwendet, für alle übrigen Bachelorstudiengänge ist die Wartezeit als außerschulisches Kriterium maßgeblich.

Die jeweiligen Kriterien werden in einen Punktwert umgewandelt. Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus der Addition der ermittelten Punkte und ist maßgeblich für die Position auf der Rangliste der hochschuleigenen Auswahl.

Für einige Studiengänge wird ein zweites außerschulisches Kriterium berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Bonus von zusätzlichen Punkten gewährt werden. Näheres kann den folgenden Informationsseiten entnommen werden:

- Bonus für Biologie 
- Bonus für Lehramt Wirtschaft
- Bonus für Lehramt Grundschule

Punktwert für alle Studiengänge (außer Psychologie)

Bei der Wartezeit werden maximal sieben Semester angerechnet, wobei Zeiten eines Studiums an einer deutschen staatlichen oder staatlich getragenen Hochschule nicht angerechnet werden.

Das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturnote) und die Anzahl der ermittelten Wartesemester werden in einen Punktwert umgewandelt. Die Punktwerte sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:

1. Punktwerte für die Durchschnittsnote des Abiturs (Notenpunkte):

Note Punkte   Note Punkte   Note Punkte
0,7 80   1,9 56   3,0 34
0,8 78   2,0 54   3,1 32
0,9 76   2,1 52   3,2 30
1,0 74   2,2 50   3,3 28
1,1 72   2,3 48   3,4 26
1,2 70   2,4 46   3,5 24
1,3 68   2,5 44   3,6 22
1,4 66   2,6 42   3,7 20
1,5 64   2,7 40   3,8 18
1,6 62   2,8 38   3,9 16
1,7 60   2,9 36   4,0 14
1,8 58            

 

2. Punktwerte für die berechnete Wartezeit (Wartezeitpunkte):

Wartesemester Punkte
> = 7 20
6 17
5 14
4 11
3 8
2 5
1 2
0 0

 

Punktwert für den Studiengang Psychologie

Die Durchschnittsnote Ihres Abiturs und das Ergebnis des Studieneignungstests werden in einen Punktwert umgewandelt. Es können je Kriterium maximal 30 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl wird auf drei Nachkommastellen ohne Rundung mit folgender Gewichtung berechnet:

Gesamtpunkte = 0,51 * Notenpunkte + 0,49 * Testpunkte​

1. Punktwerte für die Durchschnittsnote des Abiturs (Notenpunkte):

Note Punkte   Note Punkte   Note Punkte
<= 1,0 30   2,1 19   3,1 9
1,1 29   2,2 18   3,2 8
1,2 28   2,3 17   3,3 7
1,3 27   2,4 16   3,4 6
1,4 26   2,5 15   3,5 5
1,5 25   2,6 14   3,6 4
1,6 24   2,7 13   3,7 3
1,7 23   2,8 12   3,8 2
1,8 22   2,9 11   3,9 1
1,9 21   3,0 10   4,0 0
2,0 20            

 

2. Punktwerte für das Ergebnis des Studieneignungstest (Testpunkte):

Das Ergebnis des Studieneignungstests wird mit zwei Werten ausgegeben: Standardwert und Prozentrang.
Für die Berechnung der Testpunkte ist der Standardwert maßgeblich.

Standardwert Punkte   Standardwert Punkte   Standardwert Punkte   Standardwert Punkte
>= 130 30,0   114 22,0   99 14,5   84 7,0
129 29,5   113 21,5   98 14,0   83 6,5
128 29,0   112 21,0   97 13,5   82 6,0
127 28,5   111 20,5   96 13,0   81 5,5
126 28,0   110 20,0   95 12,5   80 5,0
125 27,5   109 19,5   94 12,0   79 4,5
124 27,0   108 19,0   93 11,5   78 4,0
123 26,5   107 18,5   92 11,0   77 3,5
122 26,0   106 18,0   91 10,5   76 3,0
121 25,5   105 17,5   90 10,0   75 2,5
120 25,0   104 17,0   89 9,5   74 2,0
119 24,5   103 16,5   88 9,0   73 1,5
118 24,0   102 16,0   87 8,5   72 1,0
117 23,5   101 15,5   86 8,0   71 0,5
116 23,0   100 15,0   85 7,5   <= 70 0,0
115 22,5