Vergabeverfahren - Chancenquoten, 1. Fachsemester

Chancenquoten

Bei Bewerber*innen, die die Voraussetzungen für die Berücksichtigung in einer Chancenquote erfüllen, wird zunächst geprüft, ob ein Studienplatz in den Hauptquoten Note und Hochschuleigene Auswahl erteilt werden kann. Wer in diesen Quoten nicht zugelassen werden kann, hat die Möglichkeit, zusätzlich in einer Chancenquote berücksichtigt zu werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Minderjährige (2 %)
In dieser Quote können Bewerber*innen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns noch minderjährig sein werden und mit den Eltern in den der Universität Duisburg-Essen zugeordneten Kreisen und kreisfreien Städten wohnhaft sind.
Für den Studiengang Medizin gibt es keine Berücksichtigung in dieser Quote.

Härtefall (2 %)
In dieser Quote können Bewerber*innen berücksichtigt werden, bei denen eine derart außergewöhnliche Härte vorliegt, das unter Beachtung strenger Maßstäbe es nicht zumutbar ist, auch nur ein Semester auf die Zulassung dieses Studienplatzes zu warten.

 

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