© UDE

Lehrveranstaltungen, weitere Veranstaltungen, Prüfungen

Aktualisierte Maßnahmenkonzepte

Die Regelungen (Maßnahmenkonzepte) für Präsenzveranstaltungen, -prüfungen und sonstige Veranstaltungen an der UDE sind – ebenso wie einige andere Fragen – auf der Basis der aktuellen Vorgaben überarbeitet worden. Die Universität geht Lockerungen flexibel, jedoch immer mit Blick auf die Sicherheit von Studierenden und Beschäftigten an.

Weiterhin ein „hybrides Semester“; Ausnahmen zu Studienbeginn und -abschluss

Nach den jetzt geltenden Rechtsvorschriften und der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen ist die Durchführung von Lehrveranstaltungen in Präsenz im begrenzten Rahmen (in der Regel 20 bis 30 Personen, maximal. 50 Teilnehmer:innen) möglich. Allerdings muss auch bei sinkenden Inzidenzwerten und steigenden Impfzahlen weiterhin eine angemessene Abwägung zwischen der Erforderlichkeit von Lehrveranstaltungen vor Ort und den vorhandenen Risiken getroffen werden.

Generell soll das laufende Sommersemester an der UDE - in Abstimmung zwischen Rektorat und den Dekan:innen der Fakultäten - im Wesentlichen wie geplant als „hybrides Semester“ fortgeführt werden.

Das Rektorat bittet deshalb, von der Präsenzmöglichkeit nur in besonderen Fällen Gebrauch zu machen, etwa für Lehrveranstaltungen für Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2020 begonnen haben oder kurz vor dem Abschluss ihres Studiums stehen.

Allgemeine Veranstaltungen

Parallel der Öffnung des öffentlichen Lebens sollen auch an der UDE allgemeine Veranstaltungen wieder verstärkt - jedoch in kleinerem Rahmen (bis max. 100 Teilnehmer:innen) - in Präsenz möglich werden, beispielsweise Arbeitstreffen in Projekten, PhD-Workshops, Begehungen bei Begutachtungen, Fortbildungen, Vortragsveranstaltungen, Gremiensitzungen oder Dienstbesprechungen zu schwierigen und/oder komplexen Themen. Andere Formate sollten jedoch noch mindestens bis zum Herbst zurückgestellt bleiben. Darunter fallen u.a. Jahres-, Absolvent:innen- oder Abschlussfeiern, größere Eröffnungsveranstaltungen oder gesellige Treffen.

Voraussetzung für allgemeine Veranstaltungen ist nach wie vor die Einhaltung der Regelungen des betrieblichen Maßnahmenkonzepts sowie die Vorlage eines negativen Schnelltests von allen Teilnehmer:innen.

Prüfungen

Prüfungen vor Ort sind in der aktuell geltenden Inzidenzstufe 1 erlaubt. Im Hinblick auf die anstehende Prüfungsphase bittet das Rektorat jedoch ebenfalls darum, von dieser Möglichkeit nur nach sorgfältiger Abwägung Gebrauch zu machen und geplante distante Formate nicht umzustellen.

Arbeit im Homeoffice

Die Homeoffice Regelung der UDE wurde bis zum 30. September verlängert.

Mit dem Auslaufen der strengen gesetzlichen Vorgaben der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung entfallen jedoch voraussichtlich das zwingende vorgeschriebene Homeoffice-Angebot sowie die Verpflichtung der Beschäftigten, diese Möglichkeit zu nutzen.

Die UDE will die Flexibilität erhalten, wo möglich und sinnvoll im Homeoffice arbeiten zu können. Gleichzeitig erwartet die Hochschulleitung, dass sich mit dem vorsichtigen Hochfahren der Präsenz in der Lehre sukzessive auch die Präsenz an den Arbeitsplätzen erhöhen wird. Sofern sich der positive Trend mit rückläufigen Infektionszahlen und fortschreitenden Impfungen fortsetzt, geht das Rektorat davon aus, zum Beginn des Wintersemesters am 1. Oktober in den Präsenzbetrieb zurückkehren zu können.

Aktuell werden die Ergebnisse des Prozesses „Zukunft der Arbeit“ in eine Dienstvereinbarung zum Homeoffice übertragen: Zunächst für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung, perspektivisch für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten. Dabei sollen die Erfahrungen des letzten Jahres mit den Anforderungen einer Präsenzuniversität in Einklang kommen.

Öffnung der Gebäude

Die Eingangstüren der UDE-Gebäude werden wieder geöffnet: Montags bis freitags von 6 bis 21 Uhr, samstags von 7.30 bis 12.30 Uhr. Für Gebäude, in denen Bibliotheken untergebracht sind, gelten erweiterte Öffnungszeiten. In den Bibliotheken selbst ist der Zugang zu Lernflächen erlaubt.

Weiterhin Vorsicht walten lassen

Um die Sicherheit von Studierenden und Beschäftigten auf dem Campus bestmöglich zu gewährleisten, gelten die im betrieblichen Sicherheitskonzept der UDE festgelegten Maßnahmen weiter, so etwa die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (Maske), die etablierten Abstandsregeln sowie die aktuelle UDE-Teststrategie.

Zurück
-------------------------
Post-Views: 7310