Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

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Senat debattiert über Kowi-Schließung

[02.09.2011] Pro und Kontra einer Schließung des Masterstudiengangs Kommunikationswissenschaft wurden heute (2.9.) ausführlich auf der Senatssitzung der Universität Duisburg-Essen ausgetauscht. Der Vorsitzende des Gremiums, Prof. Dr. Thomas Spitzley, monierte den bisherigen Verfahrensablauf, da der Senat nicht ordnungsgemäß beteiligt war. Um den Senatoren Möglichkeit zu geben, sich ein vertieftes Meinungsbild zu verschaffen, bat er das Rektorat und die Fachvertreter, zu dem Vorgang Stellung zu nehmen.

Rektor Prof. Dr. Ulrich Radtke erläuterte zunächst die Gründe, die zum Einstellungsbeschluss geführt haben, darunter die geringe Studierenden- und Absolventenzahl, die nicht an die hohen Auslastungszahlen des Magisterstudiengangs anknüpfen konnte. Zudem eröffne der bevorstehende Generationenwechsel bei den Lehrenden die Chance zu einer notwendigen Neuaufstellung im Bereich der Kommunikations- und Medienwissenschaften an der UDE. Das Rektorat stütze seine Entscheidung auch auf ein externes Gutachten.

Die Fakultätsvertreterin, Prodekanin Prof. Dr. Cerstin Bauer-Funke, unterstrich dagegen die Bedeutung der Kommunikationswissenschaft im geisteswissenschaftlichen Fächerkanon. Der Fachvertreter Prof. Dr. H. Walter Schmitz kritisierte u.a., dass das Gutachten nicht vergleichbare Fächer miteinander in Konkurrenz gesetzt habe. Versuche, nachträglich einen Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft einzuführen, seien nicht erfolgreich gewesen. Eine Germanistikstudentin gab zu bedenken, dass sie und andere sich vor Jahren deshalb an der UDE eingeschrieben hätten, um später in den Masterstudiengang Kowi wechseln zu können.

Nach den Statements fassten die Senatoren einstimmig den Beschluss, dass der Senat sein Mitwirkungsrecht an der Entscheidung formal geltend macht. Er wird sich deshalb auf seiner kommenden Sitzung Anfang Oktober, entsprechend vorbereitet, mit der Schließung der Kommunikationswissenschaft erneut befassen. Bis dahin werden sich die zuständigen Senatskommissionen mit der Frage auseinandersetzen und eine Beschlussempfehlung vorbereiten. Erst dann kann ein ordentlicher Senatsbeschluss herbeigeführt werden, mit einer Entscheidungsempfehlung für das Rektorat. Mit der zweiten Lesung im Rektorat ist die Entscheidung dann endgültig.

Für die Studierenden ändert sich durch die vorläufige Aussetzung des Schließungsbeschlusses nichts: Die Einschreibung in diesem Wintersemester war sowieso sichergestellt. Wie es dann im kommenden Jahr aussieht, wird demnächst verbindlich festgelegt.

Redaktion: Beate H. Kostka, Tel. 0203/379-2430

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