Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

Überprüfung eines Plagiatsvorwurfs

Der „Dr.“ bleibt

[14.02.2014] Jetzt ist es endgültig: Dr. N. N.* behält ihren an der Universität Duisburg-Essen (UDE) erworbenen Doktorgrad. Das ist das Ergebnis eines mehrstufigen Plagiatsprüfverfahrens, das am 5. Februar zum Abschluss gekommen ist. Die zuständige Fakultät bestätigt, dass im entscheidenden Teil der Arbeit eine originäre wissenschaftliche Leistung erbracht wurde, die im Formulieren eigener Hypothesen und deren empirischer Überprüfung besteht.

Ein externes Gutachten sowie die Nachforschungen des zuständigen Promotionsausschusses hatten ergeben, dass der wesentliche Kern der Doktorarbeit keinerlei unzitierte Übernahmen aus anderen wissenschaftlichen Veröffentlichungen oder studentischen Arbeiten enthält. Die zuständige Fakultät kam deshalb zum Schluss, dass der Doktorgrad nicht entzogen wird. Prof. Dr. Norbert Fuhr, Vorsitzender des zuständigen Promotionsausschusses: „Im einleitenden Teil der Arbeit sind zwar Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis festzustellen. Das schmälert aber nicht den Erkenntnisgewinn für die Wissenschaft im Hauptteil der Arbeit.“

* Der Name wurde auf Bitten des Betroffenen anonymisiert
Redaktion: Beate H. Kostka, Tel. 0203/379-2430, beate.kostka@uni-due.de

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