BA Praktikum

PRAKTIKUMSBÜRO

Für Nachfragen bezüglich des Praktikums ist das Praktikumsbüro zuständig.

 

AKTUELLES / ALLGEMEINES

Praktikumsberichte reichen Sie ab sofort bitte ausschließlich als Mailanhang (also digital, als pdf-Datei) ein. Die Eidesstattliche Versicherung ist Teil des Berichts, muss aber nicht original unterschrieben sein, bitte füllen Sie sie nur aus und fügen Sie sie dem Bericht bei. Die Bescheinigung der Praktikumsstelle über das abgeleistete Praktikum gehört ebenfalls zum Bericht und muss dem Bericht beigefügt werden. Am Ende erstellen Sie aus den Dokumenten bitte EIN pdf-Dokument. Bitte senden Sie die Dokumente nicht einzeln als Anhang, sondern fügen Sie sie zusammen. Benennen Sie Ihre Mail im Betreff bitte aussagekräftig (zum Beispiel: „Praktikumsbericht XY“).

Die Eidesstattliche Erklärung/Eidesstattliche Versicherung finden Sie hier.

Vor Antritt des Praktikums ist der Besuch des vorbereitenden Blockseminars notwendig. Das Seminar wird sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten. Anmeldungen zu diesem Seminar sind wie üblich während der allgemeinen Anmeldefrist für Seminare über das LSF möglich.

Das Praktikum für den BA Soziologie und den BA Globale und Transnationale Soziologie -Studiengang muss einen Bezug zum soziologischen Tätigkeitsbereich und zum Studium haben. Das Praktikumsbüro muss die Praktikumsstelle vor Antritt des Praktikums genehmigen. Bitte besuchen Sie hierfür die Sprechstunde.

Der Praktikumsbericht soll 12-15 Seiten umfassen, und nach den Regeln für wissenschaftliche Arbeiten verfasst sein. Es wird für den Bericht und für das Praktikum keine Note vergeben. Erst nach der Begutachtung des Berichts wird das gesamte Praxismodul im Prüfungssystem verbucht. Ihre Teilnahme an dem Blockseminar wird im Praktikumsbüro gespeichert und bleibt bestehen, auch wenn Sie erst nach sehr langer Zeit das Praktikum absolvieren, Sie sehen den erfolgreichen Besuch des Seminars aber nicht im HisInOne gespeichert. Den Praktikumsbericht geben Sie vier Wochen nach Beginn der dem Praktikum folgenden Vorlesungszeit ab.

ÜBERSICHT

Alle Studierenden des BA Soziologie und des BA Globale und Transnationale Soziologie müssen laut Prüfungsordnung im zweiten Studienjahr, d.h. entweder nach dem 3. oder nach dem 4. Semester, ein berufsfeldbezogenes Praktikum absolvieren.

Zur Erfüllung des Moduls Soziologinnen und Soziologen in der beruflichen Praxis - sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Seminar: Verbindliche Anmeldung und vollständiger Besuch des vorbereitenden Seminars
  2. Vorbereitung: Absprache des geplanten Praktikums während der Sprechstunde im Semester, das der Aufnahme des Praktikums vorausgeht. Übersichtsdokument einreichen, Praktikum genehmigen lassen (s.u.)
  3. Pflichtpraktikum: Durchführung eines sechswöchigen Praktikums im Umfang von 220 Zeitstunden, in Vollzeit, in Präsenz
  4. Praktikumsbericht: Verfassung eines eigenständigen Praktikumsberichts innerhalb von vier Wochen nach Beginn der dem Praktikum folgenden Vorlesungszeit

Vorbereitendes Seminar (Pflicht)

Während des Pflichtseminars werden einige potentielle Berufsfelder für SoziologInnen vorgestellt. Zudem wird ausführlich erläutert und diskutiert, was ein erfolgreiches Praktikum und eine gute Berufsvorbereitung ausmacht. Diejenigen Studierenden, die bereits eine Praktikumsstelle gefunden haben, können die Angaben zu den Stellen direkt zum Seminar mitbringen.

Handout aus dem Blockseminar
Präsentation aus dem Blockseminar

VORBEREITUNG

Alle Studierenden müssen vor Aufnahme des Praktikums mit der Praktikumsbeauftragten absprechen, ob das Praktikum den Anforderungen der Prüfungsordnung entspricht. Die Praktikumsstelle muss vom Praktikumsbüro genehmigt werden.

Ein Vorgespräch kann der Erfassung der Interessen dienen, damit ein geeigneter Platz gefunden werden kann, der auch der beruflichen Zielsetzung der Studierenden gerecht wird. Zudem können schon im Vorgespräch offene Fragen geklärt werden, um so ein erfolgreiches Praktikum zu ermöglichen. In diesem Gespräch können auch bereits mögliche Praktikumsstellen besprochen werden. Um das Praktikum genehmigen zu können, benötigt das Praktikumsbüro ein Dokument mit den wichtigsten Angaben zum geplanten Praktikum. Dieses Dokument müssen die Studierenden selbst erstellen (nicht die Praktikumsgeber):

DIN A4 Seite mit folgenden Angaben:

  • Angaben des Studierenden (Name, Matrikelnummer, Studiengang, Fachsemester, Datum des Besuchs des Blockseminars)
  • Angaben der Praktikumsstelle (genaue Bezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, ggf. Internetadresse)
  • geplanter Zeitraum
  • Mit der Praktikumsstelle besprochene Tätigkeiten (diese Angaben sind unverzichtbar, bitte listen Sie die genauen Tätigkeiten auf)

Erst, wenn das Dokument eingereicht wurde und das Praktikumsbüro auf dieser Grundlage das Praktikum genehmigt hat, sollte der Praktikumsvertrag unterzeichnet werden. Ein nicht genehmigtes Praktikum wird in der Regel nicht als Pflichtpraktikum für den Studiengang angerechnet.

PFLICHTPRAKTIKUM

ALLGEMEINES

Die Praktika können im In- und Ausland absolviert werden. Die Berufsfeldbezogenheit muss vorab mit dem Praktikumsbüro geklärt werden. Die Studierenden sind angehalten, sich selbst um einen Praktikumsplatz zu bemühen.

ARBEITSRECHTLICHE INFORMATIONEN

Pflichtpraktika werden nicht als normale Arbeitsverhältnisse, sondern als Teil des Studiums behandelt. Ab der siebten Woche gilt das Praktikum als freiwillig.

Sollte ein Praktikumsentgelt egal welcher Höhe gezahlt werden, müssen daraus keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Allerdings kann die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse wegfallen. Auskünfte dazu erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse. Zudem gilt es unter anderem beim Kindergeld bei der Einkommenssteuer und bei der (Halb-)Waisenrente sowie ggf. beim Wohngeld als Einkommen, die jeweils geltenden Einkommensgrenzen müssen somit beachtet werden. Auf das Bafög wird das Einkommen 1:1 angerechnet, der Freibetrag für Einkünfte aus Erwerbsarbeit gilt hier nicht.

Da die Praktika als Teil der akademischen Ausbildung gelten, besteht für die PraktikantInnen weder Urlaubsanspruch noch Ansprüche auf andere übliche ArbeitnehmerInnenrechte. Schutzregeln wie Grenzen der Arbeitszeit, Anspruch auf Pausen und Ruhetage etc. gelten allerdings auch für Absolvierende von Pflichtpraktika.

PRAKTIKUMSBERICHT

Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Bericht mit einem Umfang von 12-15 Seiten. In diesem Bericht sind organisatorische Aspekte der Institution wie Ziele, Funktionen und Aufgaben der Institution abzuhandeln. Weitere Informationen zum Bericht finden Sie im Handout (s.o.).

Für die inhaltliche und formale Gestaltung des Berichts gelten die Standards schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten. Auf dem Deckblatt müssen die folgenden Angaben gemacht werden:

  • Name der Praktikantin oder des Praktikanten
  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • Fachsemester
  • Bezeichnung des Praktikums, bzw. der Praktikumseinrichtung
  • Praktikumszeitraum
  • Datum des Besuchs des Blockseminars
  • Mentorin oder Mentor innerhalb der Praktikumseinrichtung
  • Abgabetermin des Praktikumsberichts


Der Praktikumsbericht muss spätestens vier Wochen nach Beginn der dem Praktikum folgenden Vorlesungszeit beim Praktikumsbüro eingereicht werden. Sollte er bis zu diesem Zeitpunkt NICHT vorliegen, wird das Praktikum ggf. nicht anerkannt und muss wiederholt werden. Eine Wiederholung des Berichtes oder des gesamten Praktikums kann notwendig werden, wenn der Bericht nicht den oben genannten Anforderungen entspricht. Sollten sich Probleme mit der Einhaltung der Fristen ergeben, wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte (Katrin Rinaldi).

Links

Bei diesen Links finden sich arbeitsrechtliche Hinweise, Tipps zur Praktikums- und Jobsuche und weitere Hinweise rund um Berufschancen und Berufswahl für SoziologInnen.

Wichtige Infos zum Praktikum

  • Students at Work
    (hier findet man neben arbeitsrechtlicher Beratung auch Bewertungen von Praktikumsplätzen)

Ausland

  • www.daad.de
    Das Carlo-Schmid-Programm fördert Praktika in internationalen und EU-Organisationen

Weitere Infos zur Berufswahl für SoziologInnen