Vergabeverfahren - Hauptquoten, 1. Fachsemester

Nach der Vergabe der Studienplätze in den Vorabquoten, werden die übrig gebliebenen Studienplätze in den Hauptquoten vergeben. Hier werden alle Bewerber*innen berücksichtigt, die nicht den Vorabquoten zugeordnet werden können.

Die Vergabe und der prozentuale Anteil in den Hauptquoten für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für den Studiengang Medizin unterscheiden sich jedoch. Maßgeblich für die Vergabe der Studienplätze ist ein Wert in Form einer Note oder von Punkten und ist je nach Quote unterschiedlich. Besteht nach der Sortierung dieses Wertes Ranggleichheit ist der geleistete Dienst ist ein zweitrangiges Vergabekriterium. Besteht nach der Sortierung dieser beiden Kriterien immer noch Ranggleichheit entscheidet das Los.

Hauptquoten für Bachelorstudiengänge

Note (20 %)
Alle Bewerber*innen, die in den Hauptquoten berücksichtigt werden, werden in der Quote Note einsortiert. Die Vergabe erfolgt nach der Durchschnittsnote des Abiturs.

Hochschuleigene Auswahl (80 %)
Alle Bewerber*innen, die in der Quote Note keinen Studienplatz erhalten haben, werden in die Quote Hochschuleigene Auswahl einsortiert. Maßgeblich für die Bildung der Rangliste für die Vergabe der Studienplätze in dieser Quote ist ein Punktwert, der sich aus einem schulischen und mindestens einem außerschulischen Kriterium zusammensetzt.

Als schulisches Kriterum wird für alle Studiengänge die Abiturnote berücksichtigt. Als außerschulisches Kriterium wird für den Bachelorstudiengang Psychologie ein fachspezifischer Studieneignungstest angwendet, für alle übrigen Bachelorstudiengänge ist die Wartezeit maßgeblich.

Die Fakultäten können bestimmen, dass weitere außerschulische Kriterien (z. B. Berufsausbildungen/Berufstätigkeiten, besondere fachspezifische Vorbildungen etc.) berücksichtigt werden. In diesen Fällen werden zusätzliche Punkte zu dem ermittelten Punktwert addiert. Für welche Studiengänge zusätzliche Kriterien angewendet werden entnehmen Sie bitte der Bachelor-Zulassungsordnung.

Beruflich Qualifizierte (5 %)
Die Quote für beruflich Qualifizierte Bewerber*innen ist eine Unterquote der Hauptquote Hochschuleigene Auswahl. In dieser Quote können Bewerber*innen berücksichtigt werden, die über keine sonstige Hochschulzugangsberechtigung verfügen, z. B. die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder ein abgeschlossenes Studium. Welche Voraussetzungen für die Berücksichtigung in dieser Quote gegeben sein müssen, entnehmen Sie bitte der Informationsseite für Beruflich Qualifizierte.
Sofern mehr Bewerber*innen in diese Quote einsortiert werden, als Studienplätze zur Verfügung stehen, bildet ein vom zuständigen Prüfungsausschuss vergebener Punktwert die Rangfolge, in der die Studienplätze vergeben werden.

Hauptquoten für Masterstudiengänge

Hochschuleigene Auswahl (100 %)
Alle Bewerber*innen, die in der Hauptquote berücksichtigt werden, werden in die Quote Hochschuleigene Auswahl einsortiert. Die Vergabe erfolgt in der Regel nach der Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses. Die Fakultäten können auch zusätzliche Kriterien berücksichtigen. In diesen Fällen wird ein Wert in Form einer Auswahlnote oder von Auswahlpunkten gebildet, welche die Rangfolge für die Vergabe der Studienplätze festlegt.
Ob und welches Kriterium zusätzlich angewendet wird, legt die jeweilige Fakultät fest. Die Bestimmung und Konkretisierung der Kritierien werden in den entsprechenden Auswahlordnungen (Auswahlverfahren und Zulassung) geregelt.

Hauptquoten für den Studiengang Medizin

Abiturbestenquote (30 %)
Alle Bewerber*innen, die in den Hauptquoten berücksichtigt werden, werden in der Quote Note einsortiert. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach der Durchschnittsnote des Abiturs.

Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) (10 %)
Alle Bewerber*innen, die in der Abiturbestenquote keinen Studienplatz erhalten haben, werden in der Zusätzlichen Eignungsquote einsortiert. Maßgeblich für die Vergabe der Studienplätze in dieser Quote ist eine fachspezifische Berufsausbildung bzw. Berufstätitkeit, das Ergebnis des fachspezifischen Studierfähigkeitstest „Test für die Medizinischen Studiengänge" (TMS) und ein geleisteter Dienst. Für diese Kriterien wird ein Punktwert ermittelt, wobei maximal 100 Punkte erreicht werden können. Für eine abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit werden 40 Punkte vergeben, für das Ergebnis des TMS und einen geleisteten Dienst jeweils maximal 30 Punkte.

Hochschuleigene Auswahl (AdH) (60 %)
Alle Bewerber*innen, die in Abiturbestenquote und der Zusätzlichen Eignungsquote keinen Studienplatz erhalten haben, werden in die Quote Hochschuleigene Auswahl einsortiert. Maßgeblich für die Vergabe der Studienplätze in dieser Quote ist Durchschnittsnote des Abiturs, ebenfalls das Ergebnis des TMS und ein geleisteter Dienst. Für diese Kriterien wird ein Punktwert ermittelt, wobei maximal 100 Punkte erreicht werden können. Für die Durchschnittsnote des Abiturs und dem Ergebnis des TMS werden jeweils maximal 45 Punkte vergeben, für einen geleisteten Dienst 10 Punkte.

Hinweise:
Die Bestimmung der Kritieren für die Zusätzliche Eigungsquote und die Hochschuleigene Auswahl sowie die Gewichtung und Berechnung der Punktwerte der Kriterien in diesen Quoten sind in der Zulassungordnung für den Studiengang Medizin geregelt. Weitere detaillierte Informationen können auch der Infoseite des Akademischen Beratungszentrums 'Zugang zum Studium' entnommen werden.

Die Teilnahme am TMS ist freiwillig. Sie empfiehlt sich jedoch, um die Zulassungschancen zu verbessern.

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