Stimmrecht bei studentischen Wahlen

Stimmrecht bei studentischen Wahlen

Als Studierende:r sind Sie wahlberechtigt für die Wahlen des Studierendenparlaments, der Autonomen Referate, die Wahl der Beauftragten für die Belange studentischer Hilfskräfte an der UDE und für Ihre Fachschaftsräte. Das Wahlrecht für den Fachschaftsrat haben Sie automatisch jedoch nur in Ihrem Erstfach. Sollten Sie Ihr Wahlrecht lieber in Ihrem Zweitfach ausüben (z.B. wenn Sie ein Lehramtsstudium absolvieren), um die Fachschaft Ihres Zweitfachs wählen zu können, können Sie Ihr Wahlrecht ganz einfach auf das Zweitfach übertragen lassen.

In diesem Fall teilen Sie Ihren Wunsch bitte dem Bereich Einschreibung persönlich oder per Mail (über Ihre Unimailadresse!) mit. Die persönliche Meldung ist während der Öffnungszeiten ohne Termin möglich und dauert nur wenige Minuten.

Studentische Selbstverwaltung

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