Bereitstellung & Benutzung von ArbeitsmittelnDie Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung

Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel müssen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden. Die im Gebrauch befindlichen Arbeitsmittel sollen im ersten Schritt erfasst werden. Es ist sinnvoll, die Arbeitsmittel zusammenzufassen, die gleichen Kriterien entsprechen, um die so entstandenen Gruppen von Arbeitsmitteln einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen, d.h. dass für eine Gruppe gleicher Arbeitsmittel nur eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird.

Das Vorgehen sollte sich nach den Ablaufplänen richten, die den einzelnen Gruppen der Arbeitsmittel zugeordnet sind.

Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten:

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