Checklisten nach Betriebssicherheitsverordnung
Bereitstellung & Benutzung von Arbeitsmitteln Die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsmittel müssen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden. Die im Gebrauch befindlichen Arbeitsmittel sollen im ersten Schritt erfasst werden. Es ist sinnvoll, die Arbeitsmittel zusammenzufassen, die gleichen Kriterien entsprechen, um die so entstandenen Gruppen von Arbeitsmitteln einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen, d.h. dass für eine Gruppe gleicher Arbeitsmittel nur eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird.
Das Vorgehen sollte sich nach den Ablaufplänen richten, die den einzelnen Gruppen der Arbeitsmittel zugeordnet sind.
Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten:
- Verfahrensweise für die Durchführung der Beurteilung
- Zuordnung der Arbeitsmittel zu den Schemata
- Ablaufschema 1 für einfache manuelle Arbeitsmittel
- Ablaufschema 2 für Geräte und Vorrichtungen
- Ablaufschema 3 für einfache Maschinen und Einrichtungen
- Ablaufschema 4 für komplexe technische Maschinen und Anlagen
- Übersicht über mögliche Prüfungen und Prüfobjekte
- Durchführung von Prüfungen/Anforderungen an Prüfer
Word-Dokumente (frei veränderbar) | Word-Dokumente (zum Anklicken & Ausfüllen) |
16_einfache manuelle Arbeitsmittel | |
18_einfache Maschinen und Einrichtungen | |
19_komplexe Maschinen_technische Anlagen | |
20_ besondere Arbeitsmittel | |
Sonderbogen Selbst gefertigte Arbeitsmittel | |
Sonderbogen Auflistung der Prüfergebnisse von Arbeitsmitteln |