Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

Wenig bekannt und kaum genutzt

Hilfen für ältere Arbeitslose

[11.01.2007] Um ältere Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, gibt es spezielle Förderinstrumente im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung. Sie werden allerdings kaum in Anspruch genommen, weil sie wenig bekannt sind oder nicht strategisch eingesetzt werden.

Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen gemeinsam mit anderen Fachinstituten. Sie legten jetzt konkrete Verbesserungsvorschläge vor, die der Gesetzgeber auch schon teilweise aufgegriffen hat.

Die Untersuchung ergab, dass 2005 bundesweit gerade einmal 5.300 Arbeitnehmer mit einer Entgeltsicherung für ältere Arbeitslose gefördert worden sind. Als Ursachen ermittelte das IAQ: der geringe Bekanntheitsgrad, der wenig strategische Umgang der Arbeitsagenturen damit, zu geringe Anreizwirkungen und auch einige Verfahrensmängel.

Die Entgeltsicherung gibt es bereits seit 2003 und fördert Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die Anspruch auf „Arbeitslosengeld I“ haben und im neuen Job eine Einkommenseinbuße von Netto mindestens 50 Euro in Kauf nehmen. Durch eine befristete Beihilfe wird der Einkommensverlust zur Hälfte ausgeglichen, und die Beiträge zur Rentenversicherung werden auf 90 Prozent des vorherigen Niveaus aufgestockt.

Die Entgeltsicherung zielt auf ein reales Problem gerade von älteren Arbeitslosen: Zu hohe Einkommenserwartungen schränken das Spektrum der Beschäftigungsmöglichkeiten noch weiter ein, als es die ungünstige Arbeitsmarktlage für Ältere ohnehin schon mit sich bringt. Denn die Lohnangebote potenziell einstellungswilliger Betriebe liegen häufig niedriger als das Einkommen, das ein älterer Arbeitnehmer nach langer Betriebszugehörigkeit in seiner letzten Stelle erhalten hat. Die Entgeltsicherung hilft über diese Barriere hinweg und eröffnet die Aussicht, sich den früheren Entgeltstatus im neuen Betrieb über längere Zeit wieder zu erarbeiten. In jedem Fall streckt sie den Zeitraum zur Anpassung der Ausgaben an die neue Einkommenssituation.

Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung „Zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen“ vom 28.11.2006 sieht einige Verbesserungen vor. Nun genügen 120 Tage Restanspruch auf Alg I, um die Entgeltsicherung zu erhalten (bisher 180 Tage), die Dauer der Förderung beträgt nun zwei Jahre. Allerdings sinkt im zweiten Jahr die Förderung auf 30 Prozent des Einkommensverlustausgleichs.

Das IAQ wird auch weiterhin die Arbeitsmarktpolitik für Ältere beobachten. Derzeit werden beispielsweise regionale Beschäftigungsinitiativen für ältere Langzeitarbeitslose im Rahmen des Bundesprogramms „Perspektive 50plus ? Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ im Auftrag des BMAS untersucht (siehe auch www.perspektive50plus.de). Mit Ergebnissen ist Anfang 2008 zu rechnen.

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