Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

Unterzeichneten die Vereinbarung (von links): Prof. Dr. Dirk Biermann, Prorektor Forschung/TUD, Prof. Dr. Jörg Winter, Prorektor Forschung/RUB, Prof. Dr. Metin Tolan, Prorektor Studium/TUD, Prof. Dr. Uta Wilkens, Prorektorin Studium/RUB, Prof. Dr. Jörg Schröder, Prorektor Forschung/UDE und Prof. Dr. Franz Bosbach, Prorektor Studium/UDE, Foto: Roland Baege/TUD
Unterzeichneten die Vereinbarung (von links): Prof. Dr. Dirk Biermann, Prorektor Forschung/TUD, Prof. Dr. Jörg Winter, Prorektor Forschung/RUB, Prof. Dr. Metin Tolan, Prorektor Studium/TUD, Prof. Dr. Uta Wilkens, Prorektorin Studium/RUB, Prof. Dr. Jörg Schröder, Prorektor Forschung/UDE und Prof. Dr. Franz Bosbach, Prorektor Studium/UDE, Foto: Roland Baege/TUD
Keine Zweithörergebühren – Anerkennung von Prüfungsleistungen

Bessere Studienmöglichkeiten im „Bildungsraum Ruhr“

[20.01.2014] Studierende, die an verschiedenen Hochschulen der Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR) Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen belegen, haben es in Zukunft leichter. Das haben die TU Dortmund, die Ruhr-Universität Bochum und die Universität Duisburg-Essen jetzt gemeinsam vereinbart. Die drei Hochschulen bilden seit März 2007 die UAMR.

In der gemeinsamen Sitzung der UAMR-Rektorate kamen die Prorektoren für Studium und Lehre sowie für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs zusammen, um den als RuhrCampus³ bereits seit 2009 existierenden gemeinsamen „Bildungsraum Ruhr“ weiterzuentwickeln. Konkret werden die Regelungen zum Zulassungsverfahren für Lehrveranstaltungen und zur Anerkennung von Prüfungsleistungen weiter verfeinert, um einen reibungsloseren Ablauf für die Studierenden zu ermöglichen.

Im Kern der Vereinbarung wird nun garantiert, dass Prüfungsleistungen, die Studierende an den Nachbaruniversitäten erbringen und die den Wahl- bzw. Wahlpflichtfächern zuzurechnen sind, bei vergleichbarem Kompetenzerwerb ohne zusätzliches Anerkennungsverfahren anerkannt werden. Die Anerkennung kann sich auf einzelne Veranstaltungen oder Module beziehen. Außerdem werden UAMR-Studierende ohne bürokratische Hürden an den jeweils anderen Ruhrgebiets-Universitäten zugelassen. Die sonst üblichen Zweithörergebühren fallen nicht an.

Auf diese Eckpunkte haben sich die drei Rektorate der UAMR-Universitäten geeinigt. Dies war schon im UAMR-Strategiepapier vom Juni 2013 angeregt worden. Damit haben die TU Dortmund, die Ruhr-Universität Bochum und die Universität Duisburg-Essen ihren letzten Beschluss zum RuhrCampus³ aus dem Jahr 2011 zukunftsorientiert überarbeitet.

Ansprechpartner: Dr. Hans Stallmann, Koordinator Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR), Tel. 0234-32 27892, hans.stallmann@uamr.de

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http://www.uni-due.de/de/presse/pm.php