Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

Studie zur Angleichung der Lebensverhältnisse Ost-West

Schwieriger Weg zur vereinigten Rente

[19.07.2016] Auch gut 25 Jahre nach der Wiedervereinigung werden sowohl die Renten als auch die Rentenanwartschaften in Ost- und Westdeutschland nach getrennten Regeln berechnet. Dies endet, wenn die Löhne und Gehälter in Ostdeutschland weitgehend das westdeutsche Niveau erreicht haben. Das ist aber erst teilweise halbwegs der Fall. Ein einheitliches Rentenrecht würde einen nennenswerten Teil der ostdeutschen Arbeitnehmerschaft zurzeit deutlich schlechterstellen und müsste sozialpolitisch flankiert werden. Wie schwierig der Weg zur Angleichung ist, untersucht eine aktuelle Studie aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Die Lohn- und Gehaltsdifferenz lag im Jahr 2014 im Mittelwert aller Branchen bei 493,31 Euro; im Produzierenden Gewerbe verdienten die Ost-Beschäftigten im Durchschnitt sogar 919,40 Euro weniger als ihre Kollegen im Westen. „Ein Großteil des Lohnabstands lässt sich durch Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur, Betriebsgröße und Unterschiede im beruflichen Tätigkeitsniveau erklären, aber eine – gewichtige – unerklärbare Restgröße bleibt“ stellt der IAQ-Forscher Dr. Andreas Jansen fest. Probleme sieht er weniger am Rand des Arbeitsmarktes: „Im Gegenteil, hier hat der Mindestlohn einen guten Teil der Ost-West-Diskrepanz beseitigt.“

Die größten Unterschiede bestehen bei den Vollzeitbeschäftigten und hier insbesondere bei den Facharbeitern und Polieren. Im Öffentlichen Dienst, im Bereich Bildung und Erziehung oder dem Kredit- und Versicherungsgewerbe ist dagegen die Angleichung der Einkommen weit fortgeschritten oder sogar abgeschlossen. Auch bei tarifgebundenen Beschäftigten in der Chemischen Industrie, der Eisen- und Stahlindustrie, dem Einzelhandel sowie der Metall- und Elektroindustrie zeigten sich keine systematischen Ost-West-Unterschiede mehr.

Eine Angleichung des Rentenrechts Ost-West muss diese unterschiedlichen Entwicklungen bei den verschiedenen Branchen und Berufsgruppen berücksichtigen – wie zudem die Tatsache, dass es auch in Westdeutschland strukturschwächere Regionen gibt, wo schon unterdurchschnittlich verdient wird. Diese laufen zunehmend Gefahr, von der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung abgekoppelt zu werden.

Der IAQ-Forscher plädiert für ein Stufenmodell mit einem Angleichungszuschlag, der schrittweise die Unterschiede der Rentenwerte bis 2030 abbaut und die pauschale Umwertung der Arbeitsentgelte verringert. „Bei der Vereinheitlichung des Rentenrechts wird es aber keinen Königsweg geben, der jedwede Benachteiligung auf Seiten ost- oder westdeutscher Arbeitnehmer und Rentner ausschließt“, so Dr. Andreas Jansen. „Wie bei der Quadratur des Kreises kann es nur um eine bestmögliche Annäherung gehen!“

Weitere Informationen: http://www.iaq.uni-due.de/iaq-forschung/2016/fo2016-02.php
Dr. Andreas Jansen, Tel.: 0203/379-1391, andreas.jansen@uni-due.de

Redaktion: Claudia Braczko, Tel.: 0157/71283308, claudia.braczko@uni-due.de

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