Informationen zum Vergabeschema, 1. Fachsemester

Vergabeschema für das 1. Fachsemester

Die Vergabe der Studienplätze von örtlich zulassungsbeschränkten Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgt ausschließlich durch die Hochschule. Die Vergabe der Studienplätze im Studiengang Medizin erfolgt bundesweit durch die Stiftung für Hochschulzulassung. Grundlage ist die „Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein Westfalen“ (VergabeVO NRW). Aber auch das Hochschulzulassungsgesetz sowie hochschuleigene Zulassungsordnungen finden Anwendung.

Die Vergabe erfolgt in verschiedenen Ebenen und Quoten. Alle Bewerber*innen werden einer oder mehreren Quoten zugeordnet. Der prozentuale Anteil der jeweiligen Quoten und die Quoten-Reihenfolge in der die Studienplätze vergeben werden, sind in den vorgenannten Gesetzen festgelegt.

In den folgenden Absätzen werden die einzelnen Ebenen und Quoten erläutert. Eine vollständige Übersicht kann dem Diagramm der Vergabeschemata entnommen werden.

Hochschulzulassungsgesetz
Vergabeverordnung NRW
Zulassungsordnung für Bachelorstudiengänge
Zulassungsordnung für Masterstudiengänge 
Zulassungsordnung für Medizin

Vorabquoten (für Details bitte klicken)
Vorweg werden die Studienplätze an Bewerber*innen vergeben, die in einer der Vorabquoten einsortiert werden können. Dies ist der Fall, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind und nachgewiesen werden. Zu den Vorabquoten zählen Spitzensportler*innen und Bewerber*innen, deren Antrag auf bevorzugte Zulassung genehmigt wurde.

Danach werden die Studienplätze an Bewerber*innen der sogenannten geminderten Vorabquoten vergeben. Gemindert deshalb, weil der prozentuale Anteil für diese Quoten nicht von der Gesamtzahl der Studienplätze berechnet wird, sondern von der Zahl der übrig gebliebenen Studienplätze nach Abzug der Vorabquoten (bevorzugte Zulassung und Spitzensportler*innen).
Zu den geminderten Vorabquoten zählen Bewerber*innen, die bereits ein Studium abgeschlossen haben (Zweitstudium) und ausländische Bewerber*innen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der EU erworben haben und zudem über eine Staatsangehörigkeit außerhalb der EU verfügen.
Im Studiengang Medizin werden noch Studienplätze im Rahmen der Landarztquote vergeben.

Hauptquoten (für Details bitte klicken)
Nach Abzug aller Vorabquoten einschließlich der geminderten Vorabquoten werden die verbliebenen Studienplätze in den Hauptquoten vergeben. Hierzu zählen alle Bewerber*innen, die nicht in einer der Vorabquoten einsortiert werden können. Dies sind alle Bewerber*innen, die die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) regulär und in der EU erworben haben und in Deutschland noch kein Studium abgeschlossen haben.

Bachelorstudiengänge:
Für die grundständigen Bachelorstudiengänge erfolgt die Vergabe in den Quoten Note und Hochschuleigene Auswahl.
Für Beruflich Qualifizierte Bewerber*innen wird eine Unterquote im Rahmen der Hauptquote 'Hochschuleigene Auswahl' gebildet.

Masterstudiengänge:
Für Masterstudiengänge werden die Studienplätze nur in der Quote Hochschuleigene Auswahl vergeben.

Medizin:
Für den Studiengang Medizin werden die Studienplätze in drei Hauptquoten vergeben: Note, Zusätzliche Eignungsquote und in der Hochschuleigenen Auswahl.

Chancenquoten (für Details bitte klicken)
Zuletzt werden noch Studienplätze in den Chancenquoten vergeben. Dies sind ebenfalls geminderte Vorabquoten, deren prozentualer Anteil vor der Vergabe in den Hauptquoten berechnet wird. Hierzu zählen Bewerber*innen, die bereits in den Hauptquoten Note und Hochschuleigene Auswahl berücksichtigt wurden, aber keinen Studienplatz erhalten haben. Diesen Bewerber*innen wird somit eine weitere Chance auf einen Studienplatz gegeben. Voraussetzung ist jedoch die Genehmigung eines Antrags auf Berücksichtigung in der Minderjährigenquote oder als Härtefall.