Vergabeverfahren - Vorabquoten, 1. Fachsemester

Vorabquoten

Es gibt vier verschiedene Quoten, in denen vorab, dass heißt vor der regulären Vergabe in den Hauptquoten (Abiturnote und ggf. Wartezeit), zugelassen wird. Bewerber*innen, die dieser Quote zugeordnet werden, können in keiner anderen Quote berücksichtigt werden.

Spitzensportler (100 %)
Alle Bewerber*innen, die in dieser Quote einsortiert werden, erhalten einen Studienplatz. Um in dieser Quote berücksichtigt zu werden, muss der Nachweis erbracht werden, dass man mindestens bis zum Vorlesungsbeginn des Bewerbungssemesters einem Kader des Deutschen Olympischen Sportbundes angehört.
Der Antrag muss im Rahmen der Onlinebewerbung gestellt und die zum Nachweis erforderlichen Dokumente bis zum Bewerbungsschluss hochgeladen sein.
Für den Studiengang Medizin gibt es keine Berücksichtigung in dieser Quote.

Bevorzugte Zulassung (100 %)
Alle Bewerber*innen, die in dieser Quote einsortiert werden, erhalten einen Studienplatz. Um in dieser Quote berücksichtigt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Es muss bereits in den letzten zwei Bewerbungssemestern eine Zulassung für diesen Studiengang erteilt worden sein, welche wegen der Ableistung eines Dienstes nicht angenommen wurde.
Der Antrag muss im Rahmen der Onlinebewerbung gestellt und die zum Nachweis erforderlichen Dokumente bis zum Bewerbungsschluss hochgeladen sein.

Landarztquote (7,8%) (nur Studiengang Medizin)
Bewerber*innen, die in dieser Quote berückichtigt werden möchten, müssen sich beim Landeszentrum Gesundheit in Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) bewerben. Ausschließlich das LZG NRW führt das Auswahlverfahren durch und regelt die vertraglichen Bestimmungen. Alle wichtigen Details, z. B. Fristen, Antragstellung, Auswahlverfahren etc. entnehmen Sie bitte der Seite des LZG NRW.
Eine Registierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung ist trotzdem erforderlich, da von dort die Zulassungsbescheide versendet werden.

Zweitstudium (3 %)
Bewerber*innen eines Bachelorstudiums bewerben sich für ein Zweitstudium, wenn bis zum Bewerbungsschluss bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen wurde. Bewerber*innen für einen Masterstudiengang bewerben sich nur dann für ein Zweitstudium, wenn bis zum Bewerbungsschluss bereits ein Masterstudium in Deutschland abgeschlossen wurde.
Für diese Quote stehen 3 % der Studienplätze zur Verfügung. Die Kriterien Note und Wartezeit sind bei der Vergabe der Studienplätze nicht mehr relevant. Stattdessen ist eine Messzahl maßgeblich, die sich aus der Bewertung Ihrer schriftlichen Begründung und der Note Ihres abgeschlossenen Studiums zusammensetzt.
Die erforderlichen Dokumente müssen bis zum Bewerbungsschluss hochgeladen sein.

Quote Ausland (7% für Bachelor- und Masterstudiengänge, 5 % für Medizin)
In diese Quote werden Bewerber*innen einsortiert, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (bzw. ihren Bachelorabschluss bei einer Bewerbung für ein Masterstudium) nicht in der EU erworben haben und über eine Staatsangehörigkeit außerhalb der EU verfügen. Die Bewerbung und Studienplatzvergabe erfolgen über das Akademische Auslandsamt.

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