Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

INEF-Workshop im BMZ

Menschenrechte und Unternehmensverantwortung

[24.06.2009] Während schlechte Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit in Entwicklungsländern immer wieder öffentlichen Protest hervorrufen, übernehmen mittlerweile viele Unternehmen freiwillig Verantwortung und entwickeln Standards und Initiativen, um Menschenrechte konzernweit zu garantieren.

Das Institut für Entwicklung und Frieden (INEF) der Universität Duisburg-Essen (UDE) beleuchtet dieses Thema in einem Leuchtturmvorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). In einem Auftakt-Workshop am 30. Juni diskutieren Unternehmensvertreter und internationale Experten aus Entwicklungspolitik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft Chancen und Probleme derartiger Standards. Es geht darum, Möglichkeiten zu erarbeiten, um die Einhaltung der Menschenrechte zu stärken und auszuweiten.

Umdenken bei Unternehmen

Im Mai 2009 berichtete der SPIEGEL über den Tod einer Mitarbeiterin aufgrund miserabler Arbeitsbedingungen in einer Jeansfabrik in Bangladesh. Ähnliche Meldungen hatten bereits in den 1990er Jahren insbesondere in der Sporttextilbranche oder im Zusammenhang mit Ölbohrungen im nigerianischen Ogoniland für Aufsehen gesorgt.

Doch gerade diese öffentlichen Debatten haben auch dafür gesorgt, dass bei vielen Unternehmen ein Umdenkungsprozess eingesetzt hat. Inzwischen bekennen sich immer mehr Konzerne zu ihrer menschenrechtlichen Verantwortung. In Entwicklungsländern – insbesondere dort, wo staatliche Strukturen und Kontrollmechanismen fehlen – entwickeln sie Strategien, um auf Basis freiwilliger Selbstverpflichtung den Menschenrechtsschutz zum Bestandteil ihrer Unternehmensaktivitäten zu machen. Inzwischen hat sich eine Vielzahl unterschiedlicher konzernweiter Verhaltenskodizes und sektorübergreifender Standardinitiativen entwickelt, die soziale und ökologische Mindeststandards definieren und durchzusetzen versuchen.

Fehlende Reichweite

Die Wirkung derartiger Standards ist allerdings umstritten. Neben Erfolgsmeldungen vor allem im Bezug auf verbesserte Arbeitssicherheit oder die Reduktion von Kinderarbeit weisen kritische Stimmen immer wieder auf unzureichende Überwachung, ungeklärte Wirkung auf betroffene Kleinproduzenten, auf Arbeiterinnen und Arbeiter sowie auf ihre insgesamt mangelnde Reichweite hin. Dort, wo verbindliche Regulierung fehle, könne die Lücke nicht durch freiwillige Standards gefüllt werden. Gerade in der sich global vernetzten Wirtschaft steht der internationale Menschenrechtsschutz deshalb weiterhin vor großen Herausforderungen.

Leuchtturmvorhaben des BMZ

Das Institut für Entwicklung und Frieden (INEF) der Universität Duisburg-Essen widmet sich diesem Thema im Rahmen des Forschungsprojektes „Menschenrechte, Unternehmensverantwortung und Nachhaltige Entwicklung“, einem Leuchtturmvorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Der Workshop will Chancen und Potentiale freiwilliger Standards mit dem Ziel diskutieren, neue Ansätze zu ihrer Ausweitung zu identifizieren und die letztendliche Wirkung für betroffene Menschen in Entwicklungsländern zu hinterfragen. Unternehmensvertreter werden insbesondere neue Wege und Herausforderungen aus ihrer Perspektive präsentieren, wie etwa ein neu entwickeltes Menschenrechts-Coaching im Rahmen des VN Global Compact, von dem ein Siemensvertreter berichten wird.

Auftakt-Workshop:
“Scaling Up Voluntary Standards for Human Rights – The Challenge of Measuring Impact”

Dienstag, 30. Juni 2009, 9 - 18 Uhr im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dahlmannstraße 4, 53113 Bonn.

Weitere Informationen: Christian Scheper, T. 0203/379 4424, http://www.humanrights-business.org

Redaktion: Beate H. Kostka, Tel. 0203/379-2430, beate.kostka@uni-due.de

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