Pressemitteilung der Universität Duisburg-Essen

UDE nimmt Stellung zum Entwurf eines Hochschulzukunftsgesetzes

Selbständigkeit erhalten

[19.04.2013] Das NRW-Wissenschaftsministerium erarbeitet derzeit eine Neufassung des Hochschulgesetzes („Hochschulzukunftsgesetz“), das die Verantwortung zwischen dem Land und den Hochschulen neu ausbalancieren soll. Zu den Eckpunkten der geplanten Änderungen nahmen die Leitungsgremien der Universität Duisburg-Essen (UDE) jetzt gemeinsam Stellung.

Hochschulrat, Rektorat und Senat sprechen sich einvernehmlich dafür aus, dass das geltende Hochschulrecht nur behutsam angepasst werden sollte. Vor allem sollten die gegenwärtigen Regelungs- und Entscheidungskompetenzen der Hochschulen nicht eingeschränkt werden. „Ganz grundsätzlich wäre zu wünschen, dass es den Parteien gelingt, analog zu dem 2011 vereinbarten Schulfrieden einen Hochschulfrieden zu schließen, der es den Angehörigen der Hochschulen auf absehbare Zeit ermöglicht, sich unter Erhalt der Hochschulautonomie auf ihre genuinen Aufgaben zu konzentrieren.“

Die derzeit vorhandenen Einflussmöglichkeiten des Wissenschaftsministeriums auf die Entwicklung der einzelnen Hochschulen seien völlig ausreichend und bedürften keiner Neuregelung. Die gegenwärtige staatliche Finanzaufsicht sei detailliert und umfassend genug. Nachdrücklich unterstützt wird das Ziel, die Beschäftigungsbedingungen des Personals dem Prinzip „Gute Arbeit“ anzugleichen. Eine kaum überwindbare Hürde bilde dabei jedoch die immer weiter steigende Abhängigkeit von zeitlich befristeten Mitteln. Sie könne nur durch eine auskömmliche und verlässliche Grundfinanzierung abgebaut werden.

Begrüßt wird die Absicht, die Stellung des Senats zu stärken und künftig eine Rechenschaftspflicht für den Hochschulrat vorzusehen. Positiv gesehen wird auch, dass die Abwahl einzelner Hochschulratsmitglieder ermöglicht werden soll. Kritisch gesehen wird allerdings die faktische Wiedereinführung der ministeriellen Fachaufsicht. Die Rückverlagerung der Aufsicht und der dienstrechtlichen Funktionen vom Hochschulrat zum Ministerium führe absehbar zum Ende der selbständigen Universitäten. „Angesichts der sehr guten Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren mit unserem Hochschulrat gemacht haben, lehnen wir eine entsprechende Beschneidung seiner Aufgaben und Kompetenzen sowie stärkere Restriktionen bezüglich seiner Zusammensetzung ab.“

Unangetastet bleiben sollte auch die Sicherung der Qualität der Studienbedingungen. Nachdrücklich zurückgewiesen wird die Absicht, künftig mittels Rechtsverordnungen in die Promotionsangelegenheiten einzelner Fakultäten einzugreifen. Aufgrund der besonderen Erfahrungen mit dem Thema Diversität rät die UDE dem Ministerium, dass es einer Hochschule selbst überlassen bleiben sollte, ob und wie sie diese Aspekte in ihren Strukturen verankert.

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Redaktion: Beate H. Kostka, Tel. 0203/379-2430, beate.kostka@uni-due.de

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