Mit der Abschlussarbeit zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbständig auf der Grundlage der bis dahin im Studiengang erzielten Qualifikationen zu bearbeiten.

Für eine erfolgreiche Bearbeitung sind einige Formalia zu beachten. Die entsprechenden Infos finden Sie hier.

Hinweise für die inhaltliche Bearbeitung finden Sie auf dieser Seite.

Ablauf der Bearbeitung von Abschlussarbeiten

Anmeldung von Abschlussarbeiten

  1. Wenn der/die Studierende die Zulassungsvoraussetzungen (z.B. bestimmte Anzahl von Kreditpunkten, bestimmte Prüfungsleistungen etc.) zur Anmeldung der Abschlussarbeit erfüllt, erzeugt sich in dem Studierenden-Account (LSF/QIS) ein sog. Signalkonto („Voraussetzung zur Abschlussarbeit sind erfüllt“). Die genauen Zulassungsvoraussetzungen können die Studierenden in der jeweiligen Prüfungsordnung nachlesen.
  2. Der/die Studierende druckt sich selbstständig einen Notenspiegel aus LSF/QIS (Information über angemeldete Leistungen) aus und legt dem/der Erstprüfenden den Leistungsnachweis mit dem Signalkonto („Voraussetzung zur Abschlussarbeit sind erfüllt“) vor.
  3. Der/die Erstprüfende füllt das pdf-Formular zur Anmeldung der Abschlussarbeit elektronisch aus und trägt dazu die Angaben der/des Studierenden, das Thema der Abschlussarbeit in deutscher und englischer Formulierung sowie das Datum der Themenvergabe in das Formular ein.
  4. Der/die Erstprüfende trägt den/die Zweitprüfende/n in das Formular ein. Der/die Studierende kann dazu einen Vorschlag machen.
  5. Das elektronisch ausgefüllte Formular wird vom / von der Erstprüfenden per E-mail an die zuständige Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen und cc an den/die Zweitprüfende/n geschickt.
  6. Der/die Erstprüfende druckt das ausgefüllte Formular zweimal aus und lässt es vom / von der Studierenden unterschreiben.
  7. Eine Version des ausgedruckten Formulars ist für den/die Studierende und eine Version verbleibt beim / bei der Erstprüfenden. Ebenso erhält der/die Studierende die Aufgabenstellung und das zu unterschreibende und in die Arbeit einzubindende Dokument der eidesstattlichen Versicherung.
  8. Der Bereich Prüfungswesen errechnet den Abgabetermin der Abschlussarbeit und sendet per E-mail eine Mitteilung über den Abgabetermin der Arbeit an den Hochschul-Account des/der Studierenden sowie cc an den/die Erst- und Zweitprüfende/n.

Abgabe der Abschlussarbeit

  1. Der/die Studierende reicht vor Ablauf des Abgabetermins drei gebundene Exemplare sowie eine elektronische Version der Abschlussarbeit bei der Zentralen Annahmestelle für Abschlussarbeiten beim Prüfungswesen ein.
  2. Über die Zentrale Annahmestelle für Abschlussarbeiten erhalten die Erst- und Zweitprüfenden danach per Hauspost jeweils ein Exemplar der Abschlussarbeit. Der/die Erstprüfende erhält zusätzlich den Bewertungsbogen zur Abschlussarbeit, auf dem auch der/die Zweitprüfende die Bewertung eintragen muss.
  3. Abschließend senden die Prüfenden den Bewertungsbogen per Hauspost an die zuständige Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen

Ablauf zur Verlängerung der Bearbeitungsfrist von Abschlussarbeiten

  1. Abschlussarbeiten können laut Prüfungsordnung auf begründeten Antrag der Studierenden verlängert werden. Die Antragsfrist muss beachtet werden und ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung.
  2. Der/die Studierende füllt zur Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit das entsprechende pdf-Formular elektronisch aus, druckt und unterschreibt dieses und reicht es beim / bei der Erstprüfenden ein.
  3. Der/die Erstprüfende kontrolliert den Antrag, trägt die Einschätzung in das Formular ein (ggf. mit Begründung) und schickt das unterschriebene Formular per Hauspost an den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n.
  4. Der/die Prüfungsausschussvorsitzende genehmigt oder lehnt den Antrag ab, vermerkt dieses auf dem Formular (ggf. mit Begründung) und schickt das Formular unterschrieben per Hauspost an die zuständige Sachbearbeitung im Bereich Prüfungswesen.
  5. Der Bereich Prüfungswesen informiert den/die Studierende/n über den neuen Abgabetermin der Abschlussarbeit.