PROMOS- und DUE-Mobil-Stipendien

Auslandsaufenthalte von Studierenden der Universität Duisburg-Essen können durch die Stipendienprogramme PROMOS und DUE-Mobil gefördert werden. Die Fakultät für Ingenieurwissenschaften fördert hierbei folgende Förderlinien innerhalb des PROMOS- und Due-Mobil-Stipendienprogramms:

  • Studienaufenthalte
  • Auslandsaufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten
  • Studienrelevante Vollzeitpraktika, die Teil des Curriculums im Bachelorstudium sind

Nicht gefördert werden:

  • Sprachkurse
  • Freiwillige Praktika, die nicht Bestandteil des Curriculums sind
  • Studien- und Wettbewerbsreisen
  • Fachkurse (z.B. Sommerkurse)

Die jeweils aktuelle Ausschreibung finden Sie auf den Seiten des Akademisches Auslandsamtes. Bewerben können sich für PROMOS und Due-Mobil regulär eingeschriebene Studierende in Bachelor- und Master-Studiengänge, teilweise auch Promovierende.

Bitte bewerben Sie sich zusätzlich auch um ein Auslands-BAföG.

Bewerbungen für PROMOS- und DUE-Mobil-Stipendien

Bewerbungen für das PROMOS-Stipendium finden in der Regel im Zeitraum November/Dezember statt.

Bewerbungen für das Due-Mobil-Stipendium sind normalerweise im April möglich.

Die Bewerbungen sind online über die Seiten des Akademischen Auslandsamtes einzureichen. Hier finden Sie auch eine genaue Anleitung zu Ihrer Bewerbung sowie Ansprechpartner bei Fragen. Eine gesonderte Bewerbung bei der Fakultät oder das Einreichen zusätzlicher Unterlagen sind nicht notwendig.

Es kann nur eines der Stipendien in Anspruch genommen werden, sie sind nicht miteinander kombinierbar.

Zum Bewerbungsportal

Auslands-BAföG

  • Studienaufenthalte von mindestens einem Semester bzw. zwölf Monaten oder
  • Pflichtpraktika von mindestens zwölf Wochen können durch Auslands-BAföG gefördert werden.

Wie viel Geld kann ich beantragen?

Folgende Zuschläge können für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt gezahlt werden:

  • Studiengebühren (bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr)
  • Reisekosten:
    • innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je 250 Euro
    • außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je 500 Euro
  • eventuell anfallende Zusatzkosten bei der Krankenversicherung
  • Auslandszuschlag für höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und der Schweiz (je nach Land in unterschiedlicher Höhe)

Weitere Informationen zum Auslands-BAföG erhalten Sie hier

Wann soll ich mich bewerben?

Der Antrag auf Auslandsförderung sollte mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden.

Gibt es eine Altersgrenze?

Ja! Grundsätzlich gilt, dass Sie beim Start des Bachelor-Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen, und bei einem Masterstudiengang jünger als 35 Jahre alt sein müssen.

Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall bei ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. 

Ich erhalte in Deutschland kein BAföG. Kann ich trotzdem ein Auslands-BAföG beantragen?

Auch wenn Sie in Deutschland kein BAföG beziehen können, bestehen aufgrund der höheren Kosten durch den Auslandsaufenthalt Chancen auf eine finanzielle Unterstützung durch BAföG.

Weitere Fördermöglichkeiten

DAAD Stipendien

Der Deutsche Akademische Austauschdienst ist der größte deutsche Stipendiengeber. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen, eine Stipendiendatenbank, Bewerbungsunterlagen und umfangreiche Linklisten finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.

  • Mit dem Jahresstipendienprogrammfördert der DAAD ein einjähriges Auslandsstudium in Europa oder Übersee. Die Stipendien werden zum Studium an anerkannten Hochschulen vergeben, Vorhaben die ohne Anbindung an eine Hochschule erfolgen können nicht gefördert werden. Die Stipendien werden für ein Studienjahr vergeben. Bewerber*innen müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Fachsemester befinden.
  • Für Praktika bei internationalen Organisationen, deutschen Außenvertretungen, Deutschen Schulen im Ausland und Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland können beim DAAD Teilstipendien und Fahrtkostenzuschüsse beantragt werden. Die Förderungshöchstdauer beträgt drei Monate.
  • Darüber hinaus können sich Studierende beim DAAD für Fahrtkostenzuschuss bewerben, wenn sie ein Praktikum über IAESTE (International Association for the Exchange of Students for Technical Experience) durchführen.
  • Der DAAD fördert auch den Famulaturaustausch, Forschungspraktika und den Public-Health-Austausch von Medizinstudierenden über den bvmd (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.). Die Bewerbung erfolgt direkt über den bvmd.
  • Deutsche Bachelor-Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften können sich beim DAAD im Rahmen des Programms RISE für die Vermittlung und Förderung von Forschungspraktika im Ausland bewerben.

Fulbright Kommission

Die Fulbright-Kommission vergibt Voll-, Teil- und Reisestipendien für die fachliche Ergänzung und Vertiefung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren. Erwartet werden gute bis sehr gute Studienleistungen und gute englische Sprachkenntnisse. Informationen zu weiteren Bewerbungsvoraussetzungen erhalten Sie auf den Internetseiten der Fulbright-Kommission.

Es gelten die folgenden Bewerbungstermine:

  • Voll und Teilstipendien: April bis Juni für den im folgenden Kalenderjahr beginnenden Stipendienzeitraum
  • Reisestipendien: Dezember/Januar für den im selben Kalenderjahr beginnenden Stipendienzeitraum

Stipendiendatenbank

Eine Übersicht über weitere Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Bildungskredit

Für ein Auslandsstudium können Studierende einen zeitlich befristeten Bildungskredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Der Bildungskredit von bis zu 300 € monatlich wird nur bis zum 36. Lebensjahr und nur bis zum Ende des 12. Fachsemesters vergeben. Der Kredit kann zusätzlich zum Bafög in Anspruch genommen werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.