Promotion und Habilitation

Habilitation

Die Habilitation soll bescheinigen, ein wissenschaftliches Fach der Fakultät für Ingenieurwissenschaften in Forschung und Lehre selbständig vertreten zu können Sie ist die Voraussetzung zur Verleihung der Venia Legendi (Lehrbefugnis). Die Dauer des Habilitationsverfahrens soll zwölf Monate seit Einreichung des Zulassungsantrages nicht überschreiten. Die/der Antragsteller:in muss eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit besitzen, die durch den Nachweis einer Promotionsprüfung an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen akademischen Grades einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule nachgewiesen wird und nachweisen, dass sie/er über die Voraussetzungen hinaus in dem wissenschaftlichen Fach, für das sie/er die Lehrbefähigung anstrebt, nach der Promotion weitergehend wissenschaftlich gearbeitet hat.

Habilitationsordnung Ingenieurwissenschaften

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