Durch die Promotion wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Die Befähigung wird auf Grund einer wissenschaftlich beachtlichen schriftlichen Arbeit (Dissertation) und eines wissenschaftlichen Vortrages mit mündlicher Prüfung (Disputation) festgestellt. Das Promotionsverfahren besteht aus

  • der Zulassung zum Promotionsverfahren,
  • der Zulassung zur Promotionsprüfung,
  • dem Promotionsprüfungsverfahren und
  • der Prüfung.

Die Fakultät für Ingenieurwissenschaften begrüßt explizit die Publikation von wissenschaftlichen Ergebnissen der von ihr betreuten Doktorandinnen und Doktoranden, auch wenn sie aus der laufenden Promotionsarbeit berichten.

Promotionsordnung der Fakultät für Ingenieurwissenschaften