M.Ed. Lehramt Technik (HRSGe)

Regelstudienzeit

4 Semester (2 Jahre)

Kreditpunkte

120

Studienstart

Winter- und Sommersemester

Studienort

Campus Essen

Sprache

Deutsch

Beschreibung

Lehramt Technik, ein Unterrichtsfach mit Zukunft

Technisches Wissen und Können sind die wichtigsten Produktionsfaktoren des 21. Jahrhunderts. Die Notwendigkeit, Technik als allgemeinbildendem Unterrichtsfach einen höheren Stellenwert einzuräumen und weiter auszubauen, wird vor dem Hintergrund eines immer deutlicher werdenden Mangels gut ausgebildeter Fachkräfte im Bereich technischer Berufsfelder deutlich.

Diese Humanressourcen entscheiden über die Zukunft eines Landes. Der Technikunterricht gehört heute schon zu den Fächern, in denen ein erheblicher Mangel an qualifizierten Lehrern besteht. Dementsprechend kann man mit großer Sicherheit davon ausgehen, dass ausgebildete Techniklehrer in der Zukunft hervorragende Chancen auf eine Einstellung und dauerhafte Beschäftigung im Schuldienst haben.

Studieren an der UDEStudienverlauf

Studienverlauf​​

Studienplan

Die Prüfungsordnung zu Ihrem Studiengang finden Sie hier: Prüfungsordnungen nach Studiengängen

Studienverlaufspläne sowie Informationen zu den Modulen im Studiengang finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank:

Lehramt Technik (Master) grafische Darstellung

Infomaterial

Studieninteressierte finden hier einen Überblick über das Studium sowie einige häufig gestellte Fragen.

Aktuelle Informationen zu Prüfungen und weiteren relevanten Themen finden Sie hier.

Weitere Infomationen zum Master Lehramt Technik finden Sie unter: Masterprogramm Lehramt Technik.

Studienverlaufspläne sowie Informationen zu den Modulen im Studiengang finden Sie in der Veranstaltungsdatenbank:  VDB Lehramt Technik (Master)

Zugang zum Studium

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ist der erfolgreiche Abschluss

  • eines Bachelor-Studiengangs mit den Lehramtsoptionen Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule bzw. unter Auflage nach Satz 4 eines aus zwei nach § 3 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern bestehenden Bachelor-Studiengangs mit der Lehramtsoption Gymnasien/Gesamtschule oder Bachelor-Studiengangs an der Universität Duisburg-Essen, oder
  • eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 3 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses festgestellt hat, oder
  • eines mindestens dreijährigen einschlägigen Studiums in zwei nach § 3 Abs. 2 LZV zur Kombination zugelassenen Fächern und bildungswissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Inhalten an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs des Hochschulrahmengesetzes mit Bachelor-Abschluss oder einem vergleichbaren Abschluss, sofern der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit des Studiums und des Abschlusses sowie ein Niveau des Abschlusses festgestellt hat, das dem eines Abschlusses an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes entspricht.

Die Zugangsvoraussetzungen können Sie in der Gemeinsamen Prüfungsordnung des Master-Studiengangs mit der Lehramtsoption Haupt-, Real und Gesamtschulen nachlesen.

Liegt zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses für den Master-Studiengang noch kein Abschlusszeugnis nach Abs. 2 GPO vor, kann die Bewerberin oder der Bewerber vorläufig unter der Bedingung zugelassen werden, dass die Erbringung sämtlicher Prüfungsleistungen nachgewiesen wird, aufgrund der bereits bewerteten Prüfungsleistungen die Voraussetzungen des Abs. 3 GPO vorliegen und das Zeugnis nach Abs. 2 GPO bis zum 15. Dezember bzw. 15. Juni nachgereicht wird.

Die Fachprüfungsordnungen können darüber hinausgehend besondere Regelungen für die Zulassung zum Studium enthalten.

Zulassung

Die Zulassung ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich.
Dieser Studiengang ist bei Vorliegen der oben genannten Zugangsvoraussetzungen zurzeit zulassungsfrei.

Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss im Bereich Einschreibungswesen.

Die Einschreibung kann während der Einschreibphase im Bereich Einschreibungswesen vorgenommen werden (bei zulassungsfreien Masterstudiengänge bis Ende der Vorlesungszeit).
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern erkundigen sich bitte beim Akademischen Auslandsamt.

Sprachkenntnisse

Die Lehrsprache an der Universität Duisburg-Essen ist Deutsch (außer in den englischsprachigen Studiengängen). Deshalb müssen Sie über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen, wenn Sie erfolgreich studieren wollen. Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die  ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) nachweisen.

  • Bürger/-innen eines EU-Mitgliedslandes (und Bürger/-innen Islands, Liechtensteins, Norwegens) oder deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsabschluss sowie
  • Bürger/-innen eines Staates außerhalb der EU mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen vor Beginn des Studiums die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH 2-Niveau) oder den TestDaF (TDN 4) bestehen.
  • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulreife in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben) benötigen keinen besonderen Nachweis der Deutschkenntnisse.

Informationen zum Deutschen Sprachtest für den Hochschulzugang (DSH)

Weitere Sprachkenntnisse

Studierende eines Lehramtsstudiums müssen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Studierenden ohne Allgemeine Hochschulreife fehlt i.d.R. dieser Nachweis (z. B. Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife am Berufskolleg mit nur einer Fremdsprache). Dieser muss bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erbracht werden. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt hat und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen. Der Nachweis von zwei Fremdsprachen ist daher keine Zugangsvoraussetzung für das Studium (Ausnahme: Sie kombinieren die Fächer Englisch und Türkisch). Für einzelne Teilstudiengänge werden bestimmte Sprachkenntnisse als Zugangsvoraussetzung für das Bachelor- bzw. Masterstudium verlangt und  müssen entweder zur Einschreibung (Bachelor/Master) oder im Studienverlauf nachgewiesen werden.

Allgemeine Informationen

Leben & Studieren an der Universität Duisburg-Essen

Semester

Das akademische Jahr ist in Semester unterteilt.

  • Wintersemester: von Oktober bis März
  • Sommersemester: von April bis September

Vorlesungszeit

Die Vorlesungszeit im Winter startet in der Regel Mitte Oktober und endet Mitte Februar. Im Sommer startet die Vorlesungszeit üblicherweise Mitte April und endet im Juli. Während des Wintersemesters gibt es eine Unterbrechung von etwa zwei Wochen während der Weihnachtsferien.

Klausurphase

Die Klausurphase beginnt etwa eine Woche nach dem Ende der Vorlesungszeit und dauert ca. sieben Wochen.

Sozialbeitrag

Alle Studierenden müssen einen Sozialbeitrag von ca. 320,- Euro pro Semester entrichten. Den aktuellen Betrag finden Sie hier. Im Sozialbeitrag sind unter anderem ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen und Vergünstigungen bei der Verpflegung in den Mensen der Hochschule enthalten.

Lebenserhaltungskosten

Wir empfehlen ca. 800,- bis 1000,- Euro an persönlichen Ausgaben pro Monat zu kalkulieren.

Wohnen

Eine Unterbringung ist sowohl in Wohnheimen des Studierendenwerks als auch in Räumlichkeiten des freien Wohnungsmarktes möglich. Die Miete in einem Zimmer im Studentenwohnheim beträgt etwa 300,- Euro pro Monat. Weitere Informationen zu Wohnmöglichkeiten finden Sie hier.

Die Lehrstühle stellen sich vor

 

Technologie und Didaktik der Technik 

Prof. Dr. Martin Lang
 

 


 

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Ansprechpartner

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Support Center for (International) Engineering Students Studienberatung

SCIES Essen
Raum: V15 R04 H40
Universitätsstr. 15, 45141 Essen
Tel.: +49 (0)201/183-6500
E-Mail: scies-essen@uni-due.de

SCIES

Fachschaft Lehramt Physik & Technik

Wir sind eurer Ansprechpartner! Wenn ihr Fragen zum Studium habt oder generelle Anliegen, die uns oder Dozierende betreffen, könnt ihr euch an uns wenden. Wir lösen eure Probleme und beantworten eure Fragen nach Möglichkeit direkt oder leiten euch an die richtigen Stellen weiter. Schreibt uns einfach per Mail (fs.physik-technik@uni-due.de), Facebookoder bei Discord!

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Prüfungsausschussvorsitzender
Prof. Stefan Fletcher

stellv. Prüfungsausschussvorsitzender
Prof. Martin Lang